Volksinitiative „Unsere Schulen“ geht vor das Verfassungsgericht Berlin

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Pressemitteilung GiB / Berliner Schultisch

Nach Abweisung durch das Berliner Abgeordnetenhaus hat sich die Volksinitiative „Unsere Schulen“ am Montag, 26. November, an das Landesverfassungsgericht gewandt. Das Gericht soll über einen Eilantrag entscheiden, mit dem die Initiative ihr Recht auf ausreichende Anhörung geltend macht, bevor der Senat mit Billigung des Parlaments unwiderrufliche Verträge schließt. Für die Volksinitiative geht es dabei um die Anhörung im Abgeordnetenhaus, die sie mit 28.070 als gültig anerkannten Unterschriften durchgesetzt hatte. Zwar hatte daraufhin eine Anhörung der Vertrauenspersonen der Volksinitiative zum Thema „Schulbau-Offensive des Berliner Senats“ am 7. November im Abgeordnetenhaus stattgefunden. Doch war ihnen das wichtigste Dokument bis wenige Stunden vor der Anhörung vorenthalten worden: nämlich der Rahmenvertrag, den der Senat mit der HOWOGE Wohnungsbaugesellschaft mbH für seine „Schulbau-Offensive“ abschließen will.

Gerlinde Schermer, Vertrauensperson der Volksinitiative sagt dazu:
„Wir haben in der Anhörung bekannt gemacht, dass uns der Rahmenvertrag bis zum Vorabend der Sitzung vorenthalten worden war. Dieser Rahmenvertrag würde die Bezirke bis zum Jahr 2051 binden. Wir bekamen nicht die Gelegenheit, uns zu diesem Vertrag juristische Expertise einzuholen und die Ergebnisse in der Anhörung vorzutragen. Es war aber möglich, uns dieses Dokument einen Monat früher zu geben. Die Senats-Gutachter hatten es schon im September “

Der Hauptausschuss des Abgeordnetenhauses lehnte die Forderung der Initiative auf Fortsetzung der Anhörung bei einem weiterem Termin dennoch pauschal ab.
Er winkte am 21.11.2018 ohne weitere Anhörung, und seinerseits, wie es scheint, ohne frühere Kenntnis des Vertragsentwurfs, ohne Diskussion darüber, ohne Abstimmung, sondern nur mit „Kenntnisnahme“ (was Annahme bedeutet) die Senatsvorlage als Empfehlung zur „dringlichen“ Annahme im Parlamentsplenum am 29.11.18 durch. Das Parlament nimmt offenbar keinerlei Anstoß an unzulänglicher Information durch den Senat.

Mit einer solchen Abfertigung gibt sich die Volksinitiative nicht zufrieden. Dorothea Härlin, Sprecherin der Bürgerinitiative „Berliner Schultisch“ sagt dazu:

„Wenn die Abgeordneten sich zu reinen Erfüllungsgehilfen des Finanzsenators machen lassen, die seine Vorlagen diskussionslos abnicken, sehen wir umso mehr Grund, die direkte Demokratie weiter zu stärken. Deshalb versuchen wir mit der einstweiligen Verfügung den Senat noch zu stoppen“.

Dr. Ulrike Kölver, Sprecherin von GiB sagt:

„Laut Verfassung von Berlin stehen Volksinitiativen Rechte zu, die auch Regierung und Parlament nicht einfach übergehen dürfen. Diese Rechte klagen wir nun vor dem Landesverfassungsgericht ein. Weil diese Woche die abschließende Behandlung der Volksinitiative geplant ist, bevor wir unsere Kritik am Rahmenvertrag darstellen konnten, haben wir eine einstweilige Verfügung für das Abgeordnetenhaus beantragt. Wir haben auch beantragt, dass der Senat den Vertrag nicht unterschreiben darf, bis die Sache geklärt ist“.

Zunächst geht es aber wegen der Eile des Berliner Senats, der auf Zustimmung des Parlamentsplenums schon am 29.11. drängt, jetzt um eine Eilentscheidung. Hannelore Weimar, Vertrauensperson der Volksinitiative sagt:

„Mit dem Eilantrag an das Landesverfassungsgericht verlangen wir als Initiative die Aussetzung von unwiderruflichen Entscheidungen in Parlament und Senat, bevor unserem verfassungsmäßigen Grundrecht auf Anhörung nach dem Grundprinzip der Fairness ausreichend stattgegeben wurde“.

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