Von Anne Schulze-Allen
Es handelt sich um ein Musterbeispiel dafür, wie wenig PPP geeignet ist, die öffentliche Hand bei der Erfüllung ihrer Aufgaben angesichts knapper Kassen zu unterstützen. Der Kreis wird nach Beendigung des 15-jährigen Vertrages finanziell bedeutend schlechter dastehen, als in vorausgegangenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen prognostiziert.
Gemäß den zwischen dem Landkreis Offenbach und den PPP-Partnern Hochtief und SKE geschlossenen Verträgen sollten die 89 Schulen des Landkreises Offenbach von den PPP- Projektgesellschaften von 2004 bis 2009 Jahren saniert und bis 2019 bewirtschaftet werden. An den Projektgesellschaften sind der Landkreis Offenbach mit 5,1% und Hochtief und SKE mit zusammen 94,9% beteiligt. Der Landkreis ist von der Geschäftsführung ausgeschlossen.
Dem Beschluss zu Gunsten von PPP vorausgegangen war eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung
einer Beratungsfirma, die Kostenvorteile für die PPP-Variante gegenüber einer Eigenrealisierung
errechnete.
Entgegen den erwarteten Ersparnissen stellte sich heraus, dass die jährlichen Kosten für die PPP-Variante bis zum Jahr 2013 um 59% von jährlichen 52,1 Mio € auf 82,8 Mio € gestiegen waren und sich bis zum Ende 2019 voraussichtlich fast verdoppeln werden. Im Gegensatz dazu werden die
beteiligten Unternehmen laut der vom Landesrechnungshof Hessen beauftragten
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft P&P Treuhand GmbH bis 2019 einen Gewinn von mehr als 120
Millionen € einstreichen.
Ein Großteil der erhöhten Kosten kam durch eine Wertsicherungsklausel zustande, die dem privaten
Partner den Vorteil aus den energetischen Maßnahmen alleine zukommen ließ. Insgesamt
profitierten vor allem der private Partner und private Beratungsfirmen von dem komplexen aus 97
Basisverträgen mit 113 Anlagen bestehenden Vertragswerk. Die erhöhten Kosten zwangen dagegen
den Kreis, Kassenkredite aufzunehmen und zusätzliche langfristige Darlehen mit Laufzeiten bis
2035 abzuschließen.
Der Landkreis Offenbach hat bereits signalisiert, „angesichts der aufgezeigten Kostenentwicklung
und der Komplexität der Vertragsbedingungen die PPP-Verträge nicht zu verlängern“.
Es braucht nicht allzuviel Fantasie, um sich vorzustellen, dass der Kreis angesichts der nun noch schwierigeren Haushaltslage kaum in der Lage sein wird, die erforderlichen Instandhaltungs- und Wartungskosten aufzubringen, um die Gebäude auf ihrem jetzigen Stand zu halten.
In seinem Bericht weist der Rechnungshof auf ein Dilemma der öffentlichen Hand hin, eine
finanziell vernünftige und sachgerechte Entscheidung zu treffen:
Ein umfassendes Sanierungsprogramm durch den Kreis selbst wäre bei seiner angespannten
Haushaltslage vermutlich überhaupt nicht zulässig gewesen. So fragt der Rechnungshof in einer
Fußnote „ob durch die Installierung der PPP-Projekte ein Sanierungsprogramm realisiert wurde, das bei Eigenerledigung nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.“
Daraus kann man nur einen Schluss ziehen: Die öffentliche Hand darf nicht durch das Verbot einer
Kreditaufnahme in eine viel teurere Verschuldung getrieben oder gezwungen werden, dem Verfall
von Schulen, Straßen, Krankenhäusern hilflos zuzusehen.
Quellen:
- Hessischer Rechnungshof: Kommunalbericht 2015, S. 330-48
- Orginalprüfbericht „Nachschau PPP Kreis Offenbach“ der P & P Treuhand GmbH, 66 S.
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