Fernstraßengesellschaft im Bundestag

Von Carl Waßmuth

Anhoerung-2Am 13.4.2016 fand im Verkehrsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung statt. Thema war eine „Bundesfernstraßengesellschaft“, die Fraktion die Linke hatte dazu einen Antrag eingereicht, der den Stopp aller weiteren Planungen in der Frage forderte.

Die Sachverständigen

Geladen waren sieben Sachverständige: Prof. Torsten Böger von der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft mbH (VIFG), Stefan Gerwens von „Pro Mobilität“, Thomas Hailer vom Deutschen Verkehrsforum (DVF), Dr. Klaus Schierhackl, Vorstandsdirektor der österreichischen ASFINAG, Dr. Heiko Stiepelmann vom Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, Carl Waßmuth von Gemeingut in BügerInnenhand e.V. sowie Michael Ziesak vom Verkehrsclub Deutschland (VCD).

Einig waren sich alle Sachverständigen, dass in Deutschland in die Infrastrukturen der Daseinsvorsorge deutlich zu wenig investiert wird. Für die fünf von den Regierungsfraktionen geladenen Sachverständigen war vordiesem Hintergrund eine Bundesfernstraßengesellschaft (BFG) interessant, weil damit investiert werden kann, ohne dass auf Schuldenregeln Rücksicht genommen werden muss. Im Vordergrund der Argumentation standen allerdings angebliche Defizite der Auftragsverwaltungen. Wirklich substantiiert wurde diese Kritik dabei kaum. Prof. Böger störte sich sogar bereits an der Uneinheitlichkeit im Vorgehen der Länder – eigentlich ein erwünschtes Charakteristikum föderaler Systeme.

Die ASFINAG

Dr. Klaus Schierhackl hatte zuvor die österreichische ASFINAG vorgestellt, der er für eine deutsche BFG Modellcharakter zusprach.  Befragt, ob er Sorge hätte, dass die 11,6 Mrd. Euro Schulden der ASFINAG einmal – anders als gemäß der derzeitigen Praxis – als Staatsschulden gerechnet werden könnten, gab er eine überraschende Auskunft: Im Falle eine solchen Anrechnung stünden den Schulden der geschätzte Wert der ASFINAG von 20 Mrd. Euro gegenüber. Stimmt das, was Dr. Schierhackl angibt, dann ist die ASFINAG pro Mitarbeiter etwa soviel wert wie der Technologiekonzern Apple. Das wäre allerdings ein erstaunlicher und bisher unbemerkter Rekord. Vermutlich rechnete Schierhackl jedoch der Wert der österreichischen Straßen mit ein. Diese Rechenweise ist aber weder nach den Maastricht-Kriterien noch nach der deutschen Schuldenbremse statthaft. Erfasst werden nur Schulden, nicht eventuell damit geschaffene Werte.

Risiken? Welche Risiken?

Risiken oder mögliche Mehrkosten wurden  von den von den Regierungsfraktionen geladenen Sachverständigen kaum angesprochen, ÖPP stand man wohlwollend gegenüber. Thomas Hailer sah z.B. positive Effekte des von ihm so benannten „Wettbewerbs der Systeme“, wobei ÖPP-Projekten gemäß Hailer eine Vorbildfunktion zukäme. Von ÖPP-Projekten habe man viel gelernt. Ganz offensichtlich waren damit aber nicht die vom Bundesrechnungshof seit Jahren kritisierten Mehrkosten von ÖPP-Projekten (auch aber nicht nur) im Autobahnbau gemeint.

GiB äußerte eine grundsätzliche Kritik an dem Vorhaben BFG. Herausgestellt wurde, dass es bereits erheblichen Widerstand gäbe: So hätten nicht nur die Verkehrsminister der Bundesländer das Vorhaben bereits abgelehnt, auch die Gewerkschaften äußerten heftige Kritik. Dazu kämen Bürgerinnen und Bürger, von denen trotz des sprerrigen Themas über eine Viertelmillion gegen den Einstieg in die Autobahnprivatisierung unterschrieben hatten.

Grundgesetzänderung ist fertig

CDU/SCU, SPD und die Grünen hatten darauf verzichtet, eigene Anträge zu dem Thema einzubringen. Einige Abgeordnete der Regierungsfraktionen gingen sogar soweit, in Frage zu stellen, ob das Thema derzeit relevant ob und somit die Anhörung zum jetzigen Zeitpunkt überhaupt notwendig sei. Dass die Relevanz des Themas gegeben war, wurde in der Sitzung jedoch deutlich. Am Ende der Sitzung  gab der anwesende Vertreter der Bundesregierung, Staatssekretär Enak Ferlemann auf die Sachstandsanfrage der Abgeordneten Valerie Wilms sogar an, der Entwurf der Bundesregierung für eine Grundgesetzänderung in der Frage sei fertig, er solle vor der Sommerpause verabschiedet werden. Damit geht die Auseinandersetzung um die Bundesfernstraßengesellschaft vermutlich erst richtig los.

Kritik von GiB am Vorhaben Bundesfernstraßengesellschaft

Bei einer BFG geht es überhaupt nicht genuin um Verkehrspolitik. Vielmehr sollen damit die Maastricht-Kriterien umgangen werden. Mit ÖPP ist das nämlich nicht möglich. Die ASFINAG macht vor, dass Infrastrukturgesellschaften dieser Art dem Privatsektor zugerechnet werden können – und schon ist man formal deren Schulden los. Davor kann nur gewarnt werden: Damit steigen sofort die Zinsen für die solcherart versteckten Schulden. Derzeit liegen die Zinsen für Staatsanleihen bei Null, in solchen Konstrukten verlangen die privaten Kapitalgeber hingegen wenigstens drei Prozent, auf Eigenkapitalinvestitionen auch sieben Prozent. Damit erreichen die aufsummierten Kosten für die Zinszahlungen über die schnell 50 bis 100 Prozent der ursprünglichen Kreditsumme. Eingespart werden diese Kosten bei den Beschäftigten und am Ende auch bei der, deren Investitionsstau ja eigentlich Ausgangspunkt gewesen war. Auch könnte die EU die Schulden doch noch finden – das wäre dann sicher keine angenehme Situation für Deutschland. Statt also das Grundgesetz zu ändern, um besser Schulden verstecken zu können, sollte man das Grundgesetz ändern, um den fatalen Fehlanreiz der Schuldenbremse zu beseitigen: Nettoinvestitionen sollten ausgenommen werden. Das fordert im Übrigen auch bereits der Sachverständigenrat der Bundesregierung.

Schriftliche Stellungnahme von Gemeingut zum Herunterladen

Errata: In einer früheren Fassung hatten wir angegeben, mit den Angaben von Dr.  Schierhackl wäre die ASFINAG pro Mitarbeiter sechseinhalb Mal mehr so viel wert wie der Technologiekonzern Apple. Dabei wurde der geschätzte Wert nur auf die 600 LandesmitarbeiterInnen bezogen, die Schierhackl  in der Sitzung angesprochen hatte. Nimmt man alle 2.674 MitarbeiterInnen (Stand 31.12.2014), ergibt sich der nun im Text genannte Wert (ASFINAG pro Mitarbeiter ist etwa soviel Wert wie Apple pro Mitarbeiter).

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