ÖPP steht für Öffentlich-Private-Partnerschaft, auf Englisch PPP, Public Private Partnership, und bezeichnet eine Zusammenarbeit von öffentlicher Hand und privaten Unternehmen bei der Finanzierung, Errichtung und Instandhaltung sowie beim Betrieb der Infrastruktur.
Bei ÖPP planen, finanzieren, bauen, betreiben und verwerten private Firmen Schulen, Krankenhäuser, Wasserbetriebe und andere Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Die Privaten tun dies mit öffentlichem Geld; ihre Eigenkapitaleinlage der Privaten beträgt in der Regel nicht mehr als 10%. Die Investition wird, zuzüglich einer Rendite, vom öffentlichen Auftraggeber in Raten zurückgezahlt.
ÖPPs haben stets die Form lang laufender, kreditähnlicher Rechtsverträge. Lang bedeutet 25 oder 30 Jahre, gelegentlich auch 40 oder 50 Jahre. Eine ordentliche Kündigung ist zumeist nicht vorgesehen.
ÖPP werden von ihren Betreibern angeboten als:
- ganz normale, haushaltsrechtlich geforderte Beschaffungsvariante
- Aussicht auf die Realisierung von Effizienzgewinnen
- Konzepte langdauernder und nachhaltiger Qualitätssicherung
- Partnerschaft auf Augenhöhe