Texte aus der Taz-Sonderbeilage: „Wie die Privatisierung umgesetzt werden soll“

Bild: GiBVon Carl Waßmuth / GiB

Status quo: Alle Autobahnen und Bundesstraßen gehören dem Bund. Sie werden jedoch von den Bundesländern betrieben, erhalten und ausgebaut. Beides ist im Grundgesetz so geregelt. Die Vorgaben und das Geld dafür erhalten die Länder vom Bund. Zur Aufgabenerfüllung unterhalten sie eine Verwaltung mit insgesamt circa 18 000 Beschäftigten. Die Planungsleistungen müssen die Länder allerdings zu rund 80 Prozent selbst bezahlen, das sind etwa 15 Prozent der Gesamtkosten. Besonders in den Erhalt der Fernstraßen hat der Bund in den letzten 15 Jahren zu wenig investiert. So sind viele Strecken, Brücken und Tunnel sanierungsbedürftig.
Privatisierung: Der Bund möchte den Ländern nun die Zuständigkeit abnehmen und einer bundeseigenen, aber privatrechtlichen Gesellschaft übertragen, einer »Bundesfernstraßengesellschaft« (BFG). Die BFG soll nicht nur die für den Fernstraßenbau bestimmten Gelder aus dem Bundeshaushalt bekommen, sie soll auch die Lkw-Maut und die Pkw-Maut einnehmen. Alle Gelder zusammen würden allerdings nicht ausreichen, um den Sanierungsstau abzubauen. Deswegen soll die Gesellschaft selbst am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen oder Anteile verkaufen dürfen. Vor allem aber würde mit einer BFG durch die Zentralisierung die Umsetzung von öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP) erheblich vereinfacht. Mehrere Bundesländer hatten sich gesträubt, per ÖPP zu bauen und zu betreiben, weil das Modell so teuer ist.
Keine Privatisierung: Immer wieder wird betont, »die Privatisierung von Autobahnen wird ausgeschlossen« (zum Beispiel Sigmar Gabriel am 14.10.2016). Das ist – pardon – Wortklauberei. Der pure Asphalt ist auch für Private nutzlos. Richtig Geld bringen der Ausbau und der Betrieb – und die sollen selbstverständlich privatisiert werden.

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