Privatisierung von Autobahnen
Die Große Koalition boxte am 1. Juni 2017 eine Grundgesetzänderung durch, die die Privatisierung der Autobahnen möglich macht: – Öffentlich-private Partnerschaften werden massiv ausgeweitet. Die Nachteile sind vielfältig: Transparenz und parlamentarische Kontrollmöglichkeiten schwinden, die Kosten steigen, die Schulden wachsen und wandern in Schattenhaushalte, eine Renaissance des Autobahnneubaus droht. Deswegen fordern wir: Autobahnprivatisierung stoppen!
STOP – Autobahnprivatisierung aufhalten!
Liebe Freundinnen und Freunde der öffentlichen Daseinsvorsorge,
sie haben es tatsächlich getan: Am 1. Juni hat die Große Koalition gegen die Stimmen der Grünen und Linken für die Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung gestimmt. Nur 34 Abgeordnete der Großen Koalition haben dagegen gestimmt. 14 weitere haben sich enthalten oder nicht abgestimmt. Bereits einen Tag später bestätigten die MinisterpräsidentInnen die Entscheidung im Bundesrat – hier sogar einstimmig, also mit den Stimmen von Bodo Ramelow und Winfried Kretschmann. Die Grundgesetzänderung schafft Strukturen, mit denen die Daseinsvorsorge im Bereich der Autobahnen und Schulen privatisiert wird – in Form von massiver Ausweitung von Öffentlich-privaten Partnerschaften (ÖPP).
Wir haben umfangreich zu den Inhalten und möglichen Folgen der Grundgesetzänderung aufgeklärt. Die Bundesregierung hatte beabsichtigt, das Vorhaben ohne viel Öffentlichkeit als reine Verwaltungsreform zu deklarieren und durchzubringen. Uns ist es gelungen, den Kern der Reform herauszuarbeiten – nämlich die Privatisierung – und dazu eine große öffentliche Debatte zu entfachen. Alle relevanten Medien haben dazu berichtet und unsere Argumente aufgegriffen.
Trotz des extremen Zeitdrucks, den die Große Koalition aufgebaut hat, konnten wir immer wieder die relevanten Informationen auswerten und veröffentlichen. Dabei haben wir es nicht bei reiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit belassen: Wir haben viele tausend Unterschriften gesammelt und übergeben. Mit Hilfe einer Sonderspende konnten wir eine Anzeige in der Süddeutschen Zeitung schalten und so noch mehr Aufmerksamkeit auf das Thema lenken. Im Rahmen von Bündnissen haben wir viele Menschen und Organisationen mit unseren Informationen versorgt und bundesweit lokale Aktionen angeregt. Viele von Ihnen haben eigene Briefe verfasst oder unsere Vorlagen benutzt und die Abgeordneten angeschrieben oder angerufen. Bundestagspräsident Lammert erhielt unseren Musterbrief sogar über 2.000 Mal (er hat dann als einziger CDU-Abgeordneter gegen die Grundgesetzänderung gestimmt).
Die Privatisierungsbeschlüsse vom 1. und 2. Juni sind wider besseres Wissen und trotz bundesweiten Widerstandes gefällt worden. Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, die keine Privatisierungen wollen, wurde dabei missachtet und übergangen. Gelingen konnte das durch die bedrückende 80-Prozent-Mehrheit der Großen Koalition, die Länder wurden mit der Schuldenbremse unter Druck gesetzt und mit erheblichen finanziellen Zusagen geködert. In Kombination mit radikal verkürzten Fristen konnte die Entscheidung auf diesem Wege durchgebracht werden.
Es ist zutiefst empörend, wie die Parteien die Privatisierung verstecken und ÖPP bagatellisieren konnten. Unsere Daseinsvorsorge wird immer mehr ausverkauft und zwar Stück für Stück: diesmal Autobahnen und Schulen und, wenn, wie absehbar, die Vorschläge der Fratzscher-Kommission weiter verfolgt werden, geht es um noch mehr. Denn weitere Infrastrukturgesellschaften z.B. auf kommunaler Ebene sollen folgen. Diesem Ausverkauf müssen wir uns entgegen stellen. Wir müssen Ideen und Wege finden, wie wir unsere Daseinsvorsorge vor solchen Angriffen schützen können.
Um unsere weitere Strategie zu entwickeln, werden wir uns im Bündnis in den nächsten Woche beraten. Am 3. Juli findet das nächste Monatstreffen von GiB statt (genauere Infos auf www.gemeingut.org), indem wir ebenso die weiteren Schritte besprechen. Organisieren auch Sie vor Ort solche Strategietreffen, bleiben Sie am Thema dran, schicken Sie uns an info@gemeingut.org Ihre Vorschläge für die bundesweite Strategie zum Schutz der Daseinsvorsorge zu. Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung.
Mit herzlichen Grüßen
Laura Valentukeviciute und Carl Waßmuth von GiB
für das Bündnis „Keine Fernstraßengesellschaft“
P.S. Viele von Ihnen haben Briefe oder E-Mails an Abgeordnete geschrieben und zumeist Standardantworten bekommen. Eine Vielzahl der Argumente in diesen Antworten ist irreführend bis falsch. Uns ist es wichtig, diese Scheinargumente aufzudecken und sie für das weitere Vorgehen – falls Sie z.B. den Abgeordneten noch mal schreiben wollen – bereitzustellen. Hier sehen Sie unsere Kurzanalyse.
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Aufruf zu bundesweiten Aktionstagen 2017 (April – Mai)
Das Bündnis gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft ruft zu Aktionstagen gegen die von der Bundesregierung geplante Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung auf. Entgegen der Behauptung aus den Koalitionsparteien: die Autobahnprivatisierung ist nicht vom Tisch! Der offizielle Gesetzesentwurf ist nach wie vor der Gleiche und ermöglicht nach wie vor diverse Privatisierungsmöglichkeiten.
Um was geht es?
Die Große Koalition plant eine Grundgesetzänderung, die eine Privatisierung der Autobahnen ermöglichen würde. Der offizielle Gesetzesentwurf soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause durchgeboxt werden. Er ermöglicht diverse Privatisierungsmöglichkeiten, seien es stille Beteiligungen, der Verkauf von Tochtergesellschaften oder öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP). Dies hätte langfristige Folgen für uns BürgerInnen, die Umwelt und würde einer sozial-ökologischen Verkehrswende zuwider laufen. Deshalb finden nun – bis voraussichtlich Ende Mai – bundesweite Aktionstage statt. Kurz vor der Abstimmung im Bundestag wird eine Abschlussaktion in Berlin vor dem Bundestag stattfinden. Der Termin wird vorab rechtzeitig kommuniziert werden.
Wie funktionieren die Aktionstage?
Für die Aktionstage können sogenannte Aktionspakete bestellt werden, die die MitstreiterInnen bei ihren Aktionen unterstützen. Gruppen bis zu drei Personen können das Kleine Aktionspaket bestellen, das aus einer Stoff-Fahne (Format DIN-A1) „Keine Autobahnprivatisierung – keine Grundgesetzänderung!“, einem „Stopp“-Schild aus Papier und 50 Postkarten zum Verteilen besteht. Das Große Aktionspaket, für eine Gruppe ab 3 Personen geeignet, besteht aus einem zwei-Meter langen Stoff-Banner „Keine Autobahnprivatisierung – keine Grundgesetzänderung!“, drei „Stopp“-Schilder aus Papier und 50 Postkarten zum Verteilen.
Im Schritt #1 soll das gewünschte Paket per E-mail an rohloff@naturfreunde.de oder per Telefon unter: 030 29773288 bestellt werden.
Im Schritt #2 soll ein passender Ort für die Aktion ausgesucht werden, z.B. vor dem Wahlkreisbüro von Bundestagsabgeordneten, dem Rathaus, dem Landtag oder sogar auf einer Autobahnbrücke oder neben einer Autobahnauffahrt. Bei Aktionen mit Autobahnbrücken oder -auffahrten ist am besten mit MitarbeiterInnen der örtlichen Autobahnmeistereien und deren Gewerkschaften zusammenzuarbeiten. Bei Aktionen vor dem Wahlkreisbüro, dem Rathaus oder dem Landtag können zusätzlich Abgeordnete eingeladen werden und um eine Stellungnahme zur Abstimmung im Bundestag oder Bundesrat gebeten werden.
Zudem kann im Schritt #3 die lokale Presse über den Termin unterrichtet werden. Vorlagen für die Presseeinladung und die Pressemeldung sind hier verlinkt. Bei Fragen zur Pressearbeit, können Auskünfte unter info@gemeingut.org erfragt werden.
Abschließend im Schritt #4 werden Fotos der Aktion gemacht und an hiksch@naturfreunde.de geschickt. Wichtig ist zu informieren, wer die Aktion gemacht hat und an und in welchem Ort die Bilder entstanden sind. Die Bilder werden hier veröffentlicht und über soziale Netzwerke verbreitet werden.
Die Aktions-Materialien werden kostenlos zur Verfügung gestellt. Das Bündnis ist aber auf Spenden angewiesen, um diese Aktionstage zu organisieren und freut sich auf die Spenden an:
Empfänger: Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
IBAN: DE20 43060967 1124229100
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Bank
Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben: „Aktionstage“
GiB ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Für eure Spenden schicken wir Anfang des Folgejahres eine Spendenquittung zu. Gebt dafür im Verwendungszweck die Postadresse an.
Schaut euch auch unsere Facebook-Seite an und teilt unsere Infos mit euren Freunden!
Unsere Forderungen
An die Abgeordneten des Bundestages und an den Bundesrat: Stimmt mit NEIN zur Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung!
Wir fordern vollständige parlamentarische Kontrolle über den Bau- und Betrieb der Autobahnen. Öffentlich-private Partnerschaften haben im Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge – dazu zählen auch die Autobahnen – nichts zu suchen. ÖPP ist ein Modell, dass, wie in der Vergangenheit zahlreiche Beispiele belegen, immer nur den Privaten nutzt.
Wir fordern, dass öffentliche Schulden transparent im öffentlichen Haushalt abgebildet werden und nicht in Schattenhaushalten verschwinden. Mit der „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ wird die Schuldenbremse umgangen und damit die Finanzierung der Infrastruktur undurchsichtig.
Wir fordern eine grundlegende Strukturveränderung im Verkehrssektor zugunsten der ökologischen Verkehrsträger. Die Infrastrukturgesellschaft soll sich jenseits der Schuldenbremse verschulden dürfen und gleichzeitig Lkw- und Pkw-Mautgebühren sowie erhebliche Haushaltsmittel erhalten. Wir brauchen ausreichend Finanzierung für ökologische Verkehrsmittel wie die Bahn und nicht für die Renaissance des Autobahnneubaus.
Wir fordern Schutz und Erhaltung der Arbeitsplätze für die Beschäftigten in den Straßenbauverwaltungen und Straßenmeistereien. Mit der Autobahnprivatisierung würden tarifgebundene Stellen wegfallen, Ländern und Kommunen würde das Wissen über Bau und Erhalt von Bundesfernstraßen verloren gehen. Auch nach Ablauf der Verträge wären sie von den Privaten abhängig.
Wir fordern, dass die Einrichtung dieser Infrastrukturgesellschaft jetzt gestoppt wird!
Wer wir sind
„Plattform gegen eine Bundesfernstraßengesellschaft“ ist ein Bündnis aus mehreren Organisationen, die sich Anfang 2016 gegen die Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung zusammengeschlossen haben.
Derzeit besteht das Bündnis aus:
- Attac Deutschland
- BUND
- Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB)
- Naturfreunde Deutschland
- Verband der Straßenwärter VdStra
- Wassertisch Berlin
- Bahnexpertengruppe „Bürgerbahn statt Börsenbahn“ (BsB)
- Robin Wood
- Ver.di
GiB hat die formelle Trägerschaft für das Bündnis übernommen:
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
Weidenweg 37
10249 Berlin
Tel.: +49 (0) 30 373 00 442; E-Mail: info [at] gemeingut.org
Man kann als Organisation Mitglied der Plattform werden. Voraussetzung ist, den Aufruf „Keine Grundgesetzänderung! Keine Autobahnprivatisierug!“ zu unterstützen. Auf formlosen Antrag hin z.B. an info [at] gemeingut.org oder eine der Bündnisorganisationen erfolgt die Aufnahme dann üblicherweise durch die bisherigen Bündnismitglieder bei der folgenden Sitzung.
Einzelpersonen können nicht Mitglied werden.
Erstunterzeichner/innen des Aufrufs:
Herbert Behrens, MdB DIE LINKE;
Prof. Dipl.-Ing. Karl-Dieter Bodack, M. S.;
Siegfried Damm, Vorstand VdStra;
Thomas Eberhard-Köster, Koordinierungskreis attac;
Dr. Michael Efler;
Axel Friedrich, Internationaler Verkehrsberater;
Michael Groß, MdB SPD;
Wolfram Günther, Bundesnetzwerk Verkehr mit Sinn;
Dorothea Härlin, berliner-wassertisch.net;
Uwe Hiksch, Bundesvorstand Naturfreunde;
Sven-Christian Kindler, MdB Bündnis`90/Die Grünen;
Bernhard Knierim, Bahn für alle;
Monika Lege, Referentin für Verkehr Robin Wood;
Sabine Leidig, MdB DIE LINKE;
Stefan Lieb, FUSS e.V.;
Jürgen Maier, Forum Entwicklung und Umwelt;
Prof. Dr. Heiner Monheim, raumkom Institut für Raumentwicklung und Kommunikation;
Lisa Paus, MdB Bündnis`90/Die Grünen;
Dr. Werner Reh, Leiter Verkehrspolitik / Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND)
Dr. Werner Rügemer, Publizist;
Gerlinde Schermer, SPD-Bundesparteitags-Delegierte;
Antje Schumacher-Bergelin, Gewerkschaftssekretärin ver.di;
Hartmut Vatter, Berliner S-Bahn-Tisch;
Carl Waßmuth, Vorstand Gemeingut in BürgerInnenhand;
Dr. Winfried Wolf, Chefredakteur Lunapark 21;
Wir setzen uns gegen die geplante Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung ein und fordern die Abgeordneten und die MinisterpräsidentInnen der Länder dazu auf, am 19. Mai 2017 im Bundestag und am 2. Juni 2017 im Bundesrat gegen die geplante Grundgesetzänderung zu stimmen. Wir brauchen eine gut funktionierende Infrastruktur und dafür sind Reformen auch notwendig. Die geplante Grundgesetzänderung hat aber die Beteiligung der privaten Anleger an der Daseinsvorsorge Autobahn als Ziel – das ist Privatisierung – und genau das ist der falsche Weg.
Wir sagen deswegen: Abgeordnete, stimmt NEIN für diese Grundgesetzreform!
Hintergrundinfos
Die neuesten Sachverhalte und Hintergrundinformationen könnt ihr auch über das GiB-Twitteraccount @gemeingutorg erfahren.
Die Bundesregierung schlägt dem Parlament eine Reform der Autobahnverwaltung vor. Für die Autobahnen wird eine zentrale „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ vorgeschlagen, sie soll privates Kapital einbeziehen dürfen, im Privatrecht verfasst sein und später die Maut erheben. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dabei zugesichert, dass jede Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen würde. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache.
Privatisierung wird ermöglicht, nicht ausgeschlossen
Entgegen den Behauptungen, Privatisierung wäre „ausgeschlossen“ oder eine „doppelte Privatisierungsbremse“ eingebaut, werden mit der geplanten Grundgesetzänderung samt Begleitgesetzen Strukturen geschaffen, die eine Privatisierung gezielt und umfangreich ermöglichen. Allein der direkte Verkauf der geplanten Infrastrukturgesellschaft Verkehr ist vom Tisch. Es verbleibt aber viel Spielraum für künftige Geldanlagen institutioneller Investoren. Privatisierungsmöglichkeiten wären insbesondere:
– Verkauf von Tochterfirmen, Beteiligung an Tochterfirmen
– Schrankenloser Einsatz von ÖPP
– Stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen („Mezzanine-Kapital“)
– Unbegrenzte Aufnahme von Fremdkapital, das direkt oder indirekt über den Bundeshaushalt besichert wird.
Alle Anlageformen können in weltweit handelbare Anlageprodukte eingebracht werden – und von Finanzmarktakteuren weltweit erworben und gehandelt werden, auch von solchen mit Sitz in Steueroasen.1
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Eine Grundgesetzänderung ist für die Zentralisierung der Autobahnverwaltung nicht nötig
Das Grundgesetz erlaubt den Ländern schon heute, die Auftragsverwaltung der Bundesfernstraßen vollständig an den Bund abzugeben. Im Artikel 90 des Grundgesetzes heißt es in Absatz 3:
„Auf Antrag eines Landes kann der Bund Bundesautobahnen und sonstige Bundesstraßen des Fernverkehrs, soweit sie im Gebiet dieses Landes liegen, in bundeseigene Verwaltung übernehmen.“
Das bedeutet, mit der geplanten Grundgesetzänderung werden andere Ziele verfolgt. Dazu zählen beispielsweise die Schaffung von Anlagemöglichkeiten für die wegen der Niedrigzinsphase in Not geratenen Versicherungen oder die Umgehung von Schuldenregeln wie der Schuldenbremse oder der Maastricht-Kriterien. Diese Ziele wurden in einem am 10. März für das Verkehrsministerium vorgelegten Gutachten genannt. Die Regierung hat dazu aber bisher weder Stellung genommen noch solche Ziele anderweitig transparent kommuniziert. Eine öffentliche Diskussion zu solch wichtigen Grundlagen und Zielen einer Verfassungsänderung muss die Regierung aber noch vor der Abstimmung im Bundestag führen.
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ÖPP werden mit der Grundgesetzänderung massiv vorangetrieben
Für den Erhalt, Ausbau und Betrieb der Autobahnen kann und soll die geplante Infrastrukturgesellschaft Verkehr ÖPP nutzen. Dazu Finanzminister Wolfgang Schäuble am 14.12.2016 im Bundestag:
„Jedenfalls enthalten die Gesetzentwürfe, die wir heute im Kabinett beschlossen haben, keine Einschränkung der Möglichkeiten, Verkehrsinfrastrukturprojekte in öffentlich-privaten Partnerschaftsprojekten umzusetzen. Das machen wir ja auch bisher. Diese Möglichkeiten werden in der Zukunft nicht eingeschränkt.“
ÖPP werden bereits jetzt beim Autobahnbau genutzt, sie sind eine der Formen von funktionaler Privatisierung. Durch ÖPP werden die Projekte nachweislich teurer. Tatsächlich gab es 2016 auf 3,6 Prozent der Autobahnstrecken in Deutschland bereits ÖPP. 8,8 Prozent der für die Autobahnen zur Verfügung stehenden Mittel werden dafür aufgewendet.2
Die geplante Grundgesetzänderung ermöglicht eine deutliche Ausweitung von ÖPP, denn es werden die bisherigen parlamentarischen Schranken aufgehoben. Das Management der neuen Gesellschaft kann dann allein die Entscheidungen treffen und innerhalb weniger Jahre das Auftragsvolumen der Gesellschaft für 30 Jahre (250 bis 300 Milliarden Euro) per ÖPP privatisieren. Prüfungsrechte des Bundesrechnungshofs sind im vorliegenden Gesetzesentwurf künftig nicht mehr vorgesehen. Aber gerade der Bundesrechnungshof war in der Frage der Wirtschaftlichkeit von ÖPP bisher eine wichtige Kontrollinstanz. Bereits im Jahr 2014 stellte der Bundesrechnungshof für vier von fünf ÖPP-Projekte Mehrkosten von durchschnittlich 38 Prozent gegenüber staatlichen Projekten fest.
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Das Grundgesetz wird geändert, um Anlage- und Renditemöglichkeiten für Versicherungen und Banken zu schaffen
Die Bundesregierung will Versicherungen und anderen großen Kapitalgebern lukrative und sichere Geldanlagen verschaffen. In der derzeitigen Niedrigzinsphase erzielen die Gesellschaften bei der Neuanlage von Versichertengeldern momentan nicht die gewünschten Renditen. Infrastrukturprojekte wie Autobahnen sind weltweit für Versicherungen, Banken und andere Kapitalgeber daher seit längerem ein profitabler Hafen für ihr Geld. Damit wird der Bau und Betrieb der Autobahnen und autobahnähnlichen Fernstraßen zu einem Anlageprodukt. Ziel dieser Kapitalanleger ist nur der eigene Profit, an einer funktionierenden Daseinsvorsorge, die für die Allgemeinheit zugänglich und auch bezahlbar ist, haben sie kein Interesse. Die Profite speisen sich aus drei Quellen: Kosteneinsparungen, Steuern und Gebühren.
Um die gewünschten Margen der Kapitalgeber zu erwirtschaften, werden die Projekte teurer. Das bedeutet, dass entweder mehr Geld ausgegeben werden muss, um das gewünschte Produkt Autobahn zu erhalten bzw. weniger für das gleiche Geld gebaut oder saniert werden kann.
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Gewaltige Schattenhaushalte drohen: Zuerst beschließt die Bundesregierung die Schuldenbremse und dann deren Umgehung
Der Bundesrechnungshof kritisierte im November 2016, dass mit der Grundgesetzreform eine Umgehung der Schuldenbremse möglich sei:
„Die Kredite der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft, sofern diese selbstständiger Rechtsträger ist, werden bei der Berechnung der zulässigen Neuverschuldung nicht berücksichtigt.“
Und er sprach gleich auch eine Warnung aus:
„Der Bundesbeauftragte sowie die Präsidentinnen und Präsidenten der Rechnungshöfe der Länder sind der Auffassung, dass die Gründung der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft nicht dem Ziel dienen darf, Schulden aus den Kernhaushalten des Bundes auszulagern und die Schuldengrenzen zu umgehen.“
Mitte Januar 2017 bekräftigte der Bundesrechnungshof seine Aussage und warnte außerdem davor, dass im Entwurf keine Grenzen für private Kreditaufnahme festgelegt sind. Die Gesellschaft könne sich also so hoch verschulden, wie Investoren bereit sind, ihr Geld zu leihen. Eine Schuldenbremse gebe es für Autobahnbau, im Gegensatz zu anderen Verkehrsträgern, dann nicht.
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Eine teure Angelegenheit: Die Bürgerinnen und Bürger müssen mit einer Maut rechnen, die zugunsten der Rendite von Kapitalanleger erheblich erhöht werden kann
Privat betriebene Autobahnen erweisen sich auf der ganzen Welt als die teuerste Betriebsform. Nach dem vorliegenden Gesetzesentwurf sollen die höheren Kosten nicht nur auf die AutofahrerInnen, sondern auch auf alle SteuerzahlerInnen umgelegt werden. Die geplante Maut wird bisher als Maut für StraßenverkehrsteilnehmerInnen aus anderen Ländern ausgegeben. Am Ende der bereits eingeleiteten Entwicklung wird jedoch eine Straßennutzungsmaut für alle (Infrastrukturabgabe) stehen:
„Allerdings bietet das vorgeschlagene Reformkonzept die Perspektive zum Ausbau der Verkehrsinfrastrukturgesellschaft zur Infrastrukturbetreiberin, welche die ihr entstehenden Kosten der Bereitstellung der Bundesautobahnen als Gläubigerin von Lkw-Maut und Infrastrukturabgabe vollständig außerhalb des Haushalts durch Nutzerentgelte refinanziert. In den gutachtlichen Erwägungen wird eine solche Konstellation auch als Zielstruktur bezeichnet.“3
Eine Maut könnte aus ökologischer Sicht durchaus sinnvoll sein, wenn sie denn dazu dient, Verkehrsströme neu auszurichten und eine Lenkungswirkung ausübt, indem die Einnahmen beispielsweise für Investitionen in ökologische Mobilität eingesetzt werden und Anreize um Umstieg geschaffen werden. Die geplante Maut jedoch dient nur dazu, die höheren Kosten von ÖPP-Projekten aufzufangen. Sie wird sozial Schwächere finanziell belasten, ohne in irgendeiner Weise einen gesamtgesellschaftlich positiven Effekt zu haben.
Die neue Gesellschaft wird „Mautgläubigerin“, sie darf als nicht regulierbare Monopolistin die Mauthöhe selbst bestimmen. Das bedeutet: Wenn die Autobahnen privatisiert sind, müssen wir alle kräftig in die Tasche greifen. Das belegen auch die Beispiele Frankreich und Spanien.
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Auswirkungen der geplanten Reform auf die MitarbeiterInnen der Straßenmeistereien und Verwaltungen
Die Zusagen betreffs der Beschäftigten werden als „feste Vereinbarung“ dargestellt. Tatsächlich sind sie nicht mehr als eine Notiz in einem Protokoll von einem Treffen der Bundesregierung mit den MinisterpräsidentInnen der Länder. Es ist weder vorgeschlagen, das gesetzlich noch tarifvertraglich zu regeln. Auch liegen keine solchen Regelungsentwürfe vor. Oder noch genauer: Die „umfassende Einbeziehung der Personalvertretungen und Gewerkschaften in allen Phasen des Transformationsprozesses“ ist anders als am 14.10.2016 zugesagt im Gesetzentwurf nicht sichergestellt, siehe dazu auch die Resolution des DGB gegen die Autobahnprivatisierung.4 Es fehlt laut DGB auch eine „langfristige und rechtlich verbindliche Standortgarantie und Arbeitsplatzsicherheit“.
Der Bund hat auch die alleinige Hoheit über das Verfahren. Er kann allein bestimmen, wie viele und welche Beschäftigte er übernimmt. Bisher ist dazu keine Zahl genannt. Es könnten viele Beschäftigte bei den Ländern belassen werden, aber deren Aufgabenbereiche gehen an den Bund. Es fehlt eine verbindliche Mitbestimmung der Beschäftigten in dem umfangreichen Umbauprozess. Die Beschäftigten haben nach Einschätzung der Gewerkschaften kein Widerspruchsrecht bei Versetzung respektive beim Übergang in die neue Gesellschaft, da die einzige vorgesehene Regelung dazu in 613a BGB wohl nicht gilt bzw. nicht greift. Nicht umsonst sind vermutlich auch die in der CDU organisierten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer (CDA) für eine Änderung des Gesetzentwurfs: Sie fordern statt einer GmbH eine Anstalt öffentlichen Rechts. Außerdem verlangen sie, die auf den Bund überzuleitenden Beschäftigten sozial umfassend abzusichern.5
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Die Grundgesetzänderung gefährdet die ökologische Verkehrswende
Die Einführung des Prinzips der Gewinnmaximierung beim Bau und Betrieb von Autobahnen wird die Umwelt zusätzlich belasten. Die Kapitalgeber sind an immer neuen Autobahnprojekten interessiert, denn damit verdienen sie Geld. Entsprechend drohen mehr Straßen, mehr Verkehr, mehr Lärm, mehr Feinstaub und andere Umweltgifte.
Eine privatrechtlich organisierte Autobahngesellschaft würde den Grundsatz Erhalt vor Neubau konterkarieren. 58,7 Prozent der Neu-und Ausbau-km im deutschen Autobahnbau seit 2007 erfolgten im Rahmen von ÖPP6. Die Zahlen belegen, dass ÖPP-Modelle vor allem beim Straßenneubau zum Zuge kommen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn im Straßenneubau kann gegenüber dem Erhalt schneller mehr Geld investiert und dann entsprechend auch schneller mehr Rendite gemacht werden.
Das bedeutet aber, dass weiter zusätzliche Milliarden in den Straßenneu und -ausbau fließen, obwohl wir eigentlich ein gut ausgebautes Straßennetz im ganzen Land haben. Mehr Straßen bedeuten mehr induzierten Verkehr – genau so, wie es in den letzten Jahrzehnten immer war. Straßenverkehr wird dadurch also wieder attraktiver gemacht, und es werden nochmals mehr Autos und Lkw unterwegs sein. Eine Verkehrsverlagerung weg von der Straße wird so blockiert.
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Nicht nur Autobahnen, auch Schulen werden privatisiert. Der Bund lockt klamme Kommunen mit Vorfinanzierung und erklärt ÖPP per Gesetz als förderfähig
Mit der geplanten Grundgesetzänderung will der Bund auch Finanzhilfen für die kommunale Bildungsinfrastruktur finanzschwachen Gemeinden gewähren dürfen. Das untersagt bisher das Kooperationsverbot. Das dazugehörige Begleitgesetz legt fest, dass bei diesen Investitionen in die Bildungsinfrastruktur ÖPP besonders förderfähig ist. Dort heißt es im Absatz 2:
„Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung zur Erledigung der von ihr wahrzunehmenden Aufgaben über den Lebenszyklus des Vorhabens eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren – im Folgenden Vorabfinanzierungs-ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft).“
So dringt Privatisierung noch mehr als bisher in den Bildungssektor ein. Aus den vergangenen Jahren liegen bereits Erfahrungen mit ÖPP im Bildungsbereich vor, z.B. bei den 88 Schulen im Landkreis Offenbach. Für zahlreiche Schul-ÖPP-Projekte gibt es Prüfberichte der Rechnungshöfe, die belegen, dass diese Projekte deutlich teurer sind als vergleichbare öffentlich durchgeführte Vorhaben. Schon aus diesem Grund sollten ÖPP-Projekte, dazu auch noch ohne Wirtschaftlichkeitsvergleich, keiner Kommune aufgedrängt werden.
Mit der Vorabfinanzierung macht der Bund ÖPP noch schmackhafter. Vorabfinanzierung ist die Startfinanzierung – der schwierigste Abschnitt im Projekt, weil die Kommunen besonders für die großen Anfangsinvestitionen keine Mittel haben und sich nicht verschulden dürfen. Wenn der Bund aber bereit ist, das Geld dafür vorzuschießen, braucht man doch gar keine privaten Partner mehr, die diesen Part übernehmen und den Projektstart mit teuren privaten Krediten vorabfinanzieren.
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Die Änderung von 13 Grundgesetz-Artikeln in einem Gesamtpaket ist undemokratisch
Jede einzelne Verfassungsänderung sollte für sich mehrheitsfähig sein und öffentlich diskutiert werden. Stattdessen war das ganze bisherige Verfahren von einer beispiellosen Intransparenz geprägt. Die Exekutive in Bund und Ländern hat über drei Jahre lang in nicht öffentlichen „Kamingesprächen“ verhandelt, nun soll das Parlament z.B. zur Autobahnreform nach einer dreistündigen Anhörung und wenigen Fachausschusssitzungen darüber entscheiden. Werden an den Entwürfen noch Änderungen vorgenommen, besteht keine Zeit mehr diese gutachterlich prüfen zu lassen.
In Deutschland können bekanntermaßen die beiden Kammern Bundestag und Bundesrat mit einer 2/3-Mehrheit die Verfassung ändern, man benötigt kein Referendum. Das ist, insbesondere in Zeiten der großen Koalition, keine hohe Hürde für Verfassungsänderungen. Durch das Koppelungsgeschäft mit insgesamt 13 Artikeln wird allerdings faktisch auch diese 2/3-Mehrheit ausgehebelt. Die wenigsten der Änderungen würde ja für sich genommen eine solche Mehrheit in den beiden Kammern bekommen, und so bekommen zahlreiche Minderheiten ihre je eigene Grundgesetzänderung: Die SPD bekommt die Lockerung des Kooperationsverbots und 3,5 Mrd. für die Kommunen und den NRW-Wahlkampf, die CDU bekommt die Autobahnprivatisierung, und die CSU bekommt die strukturelle Festigung der Ausländermaut. Die Länder bekommen ab 2020 9,75 Milliarden Euro jährlich (zu Lasten des Bundes).
Das Verfahren steht wegen des nahenden Endes der Legislaturperiode unter einem ungeheuerem Zeitdruck, der der Größenordnung des Vorhaben völlig unangemessen ist. Wenn das Grundgesetzänderungspaket in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet wird, passiert den Bürgerinnen und Bürgern nichts Schlimmes. Für den Bund-Länder-Finanzausgleich sind noch über zwei Jahre Zeit. Die 3,5 Milliarden Euro für die Kommunen stehen jetzt schon im Entwurf für den Nachtragshaushalt. Und selbst die Zentralisierung der Autobahnen kann noch erfolgen: Wenn die Länder das so dringend wollen, erlaubt ihnen das Grundgesetz schon heute, die Auftragsverwaltung an den Bund abzugeben.
1Eine aktuelle Studie der European Services Strategy Unit (ESSU) zeigt, dass durch einen regen Handel mit Anteilen an ÖPP-Projekten inzwischen Infrastrukturfonds mit Sitz in Steueroasen an 74% der 735 aktuellen ÖPP-Projekte Großbritanniens beteiligt sind. Allein die fünf größten dieser Fonds machten 2011-2015 rund 2,1 Milliarden Euro Gewinne, die laut ESSU nicht in Großbritannien besteuert wurden. http://www.european-services-strategy.org.uk/publications/essu-research-reports/the-financial-commodification-of-public-infras/
2Lehrstuhl für Infrastruktur-und Immobilienmanagement der TU Braunschweig (02.03.2016): Bericht zum Forschungsvorhaben „ÖPP- Infrastrukturprojekte und Mittelstand“, http://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/res/TUBS_Forschungsbericht_ZDB.pdf/$file/TUBS_Forschungsbericht_ZDB.pdf
3Gutachtliche Stellungnahme zur Gründung einer privatwirtschaftlich agierenden Verkehrsinfrastrukturgesellschaft des Bundes für den Bau, die Erhaltung, den Betrieb, die Unterhaltung und die Finanzierung der Bundesautobahnen in der Rechtsform einer GmbH, 10. März 2017, Graf von Westphalen. Die gutachtlichen Erwägungen befassen sich mit einer möglichen Reform der künftigen Verwaltung der Bundesautobahnen und dienen der gutachterlichen Beratung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) bei der Gestaltung des Reformvorhabens.
4http://www.dgb.de/uber-uns/dgb-heute/dgb-fachabteilungen/struktur-industrie-und-dienstleistungspolitik/unsere-autobahn/
5https://www.cda-bund.de/home/home-aktuelles-detailansicht/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=3440&cHash=d0bfd676f141b6b0801ee92314b54517
6Siehe Thiele/Waßmuth (2016): Aktuelle Entwicklungen bei der Privatisierung der Daseinsvorsorge in Deutschland mit besonderem Fokus Bundesfernstraßen, Studie im Auftrag der Rosa-Luxemburg-Stiftung und der Vereinigten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, online: https://www.gemeingut.org/wordpress/Privatisierungsstudie
10 Fakten
Warum ist die von der Bundesregierung geplante Autobahnprivatisierung keine gute Idee?
Unsere 10 Fakten – eine Bilderstrecke für den Download. Kurz und knapp die Argumentation gegen das Privatisierungsvorhaben!
Erklärvideos
Erklärvideo: Niemand hat die Absicht, eine Autobahn zu privatisieren?
Niemand hat die Absicht, eine Autobahn zu privatisieren?
Die Bundesregierung will Privatisierung im Bereich von Autobahnen im Grundgesetz verankern. Mit der Autobahnprivatisierung würden Milliarden an Steuergeldern verschleudert, die Umwelt bedroht und Arbeitsplätze vernichtet. Die Pkw-Maut würde zum Treibstoff der Renditemaschine gemacht.
Am 19. Mai soll im Bundestag darüber abgestimmt werden.
Schaut euch hier unser Erklärvideo an und lernt die wichtigsten Fakten zur Autobahnprivatisierung.
Wir sagen: Autobahnprivatisierung und Grundgesetzänderung können noch verhindert werden! Macht mit!
Timeline
Öffentlicher Terminkalender:
10.5. 08:30 h tagen die Arbeitsgruppen der Haushälter im Bundestag zu den Änderungen
15.5. Sitzung der Fraktionsspitzen über die Änderungsvorschläge der Haushälter
16.5. Vormittag: Haushälter qualifizieren die Änderungen erstmals zur Drucksache
16.5. Mittag: Die Abgeordneten bekommen mit der Drucksache erstmals die Änderungen
16.5. Früher Nachmittag: Fraktionsflügelsitzungen und Beratung über Abstimmung
16.5. Nachmittag: Fraktionssitzungen und Probeabstimmungen
17.5. Frühmorgens Sitzung Ältestenrat des Bundestages: Darf über die Autobahnprivatisierung getrennt abgestimmt werden?
17.5. Nichtöffentliche Sitzung des Haushaltsausschusses: Freigabe der Änderungen zur Abstimmung im Plenum
1.6. Abstimmung im Plenum des Bundestages
Unsere Aktionen hierzu:
15.05. 12:00 Uhr Bündnisaktion vor dem Reichstag
17.05. 13:00 Uhr Unterschriftenübergabe an CDU/CSU und SPD vor dem Paul-Löbe-Haus (Bundestag)
Presse/Berichterstattung
Wir haben euch im Folgenden eine kurze Auswahl der wichtigsten und neuesten (April und Mai 2017) Pressemitteilungen und Berichterstattungen zum Thema Autobahnprivatisierung zusammengestellt. Schaut sie euch an und bleibt informiert!
- 05. Mai. Berliner Zeitung berichtet über die neuen Tricksereien bei der Autobahnprivatisierung.
- 27. April. ARD-Sendung „Monitor“ kritisiert Autobahnprivatisierung
- 25. April. Bundesrechnungshof kritisiert Mautpläne.
- 24. April. Frankfurter Rundschau zitiert Bündnismitglied Carl Wassmuth und kritisiert Autobahnprivatisierung
- 24. April. Bundesrechnungshof fordert, Autobahnprivatisierung grundgesetzlich auszuschließen
- 11. April. ZDF-Sendung „Frontal 21“ berichtet über Autobahnprivatisierung
- 18. April. Handelsblatt berichtet über private Beteiligungen an Autobahnen
- 04. April. GiB-Blog. In Gabriels Tradition: Oppermann täuscht im ARD-Interview zu Autobahnprivatisierung. Ein Kommentar von Gemeingut in BürgerInnenhand
- 02. April. ARD „Bericht aus Berlin“: Neue Pläne für Autobahnen Freie Fahrt für Privatisierung? mit Laura Valentukeviciute (GiB) im Interview
- 04. April. In der ZDF-Sendung „Neues aus der Anstalt“ werden die Pläne der Bundesregierung zur Autobahnprivatisierung satirisch messerscharf seziert: unterhaltend und zugleich erschreckend.
- 05. April. Telepolis „Von der wundersamen Verwandlung von Autobahnen in Finanzprodukte“ – ein ausführlicher und informativer Beitrag zu diversen kritischen Punkten des Privatisierungsvorhabens.
Und hier noch weitere Pressebeiträge vom März 2017:
- 24. März. WDR Interview mit Carl Waßmuth von GiB. Er erklärt darin, wie die Mauteinführung und Autobahnprivatisierung zusammenhängen: „Mit der Maut kommt auch die Infrastrukturgesellschaft – Was bedeutet das eigentlich?“
- 23. März. Berliner Zeitung: Kai Schlieter berichtet im Beitrag „Trotz Bedenken: So erklären SPD-Politiker ihre Maut-Zustimmung“ über zwei bis dahin geheime Gutachten zur Autobahnprivatisierung. In einem Gutachten wird die SPD-Fraktion vor einer „Selbstentmachtung“ des Parlaments. gewarnt. Noch brisanter ist gutachten der Kanzlei Graf von Westphalen für das Verkehrsministerium. Es enthält auf 1000 Seiten den ganzen Fahrplan zur Privatisierung im Klartext.
- 30. März. Berliner Zeitung „Autobahnen: Trickserei bei Maut nicht vorbei“
- 27. März. Berliner Zeitung „Autobahn-Privatisierung: 200 Millionen Euro Mehrkosten für Steuerzahler“
- 27. März. taz „Eigene Experten widerlegen SPD“: Bericht aus der Anhörung im Deutschen Bundestag am 27.03.2017.
- 18. März. Zeit Online: Im Beitrag „Niemand will privatisieren, oder?“ nimmt Felix Rohrbeck die Aussage von Finanz-Staatssekretär Jens Spahn, dass die Privatisierung nicht beabsichtigt sei, unter die Lupe und stellt fest: „Die Gesetzesentwürfe der Bundesregierung ermöglichen das, was angeblich nicht beabsichtigt wird.“
- 06. März. Blätter für Deutsche und internationale Politik „Der Ausverkauf der Autobahn“.
- 02. März. nachdenkseiten: Jens Berger kritisiert in seinem Kommentar „Die Bundesregierung gibt Gas bei der Autobahnprivatisierung und niemand schreibt darüber“ die fehlende Berichterstattung in den Leitmedien zu der GG-Änderung und die unnötige Hast der Bundesregierung bei einer solch umfangreichen und folgenschweren Entscheidung.
Die Presse im Januar und Februar 2017:
- 28. Februar. GiB-Beitrag. „Autobahnprivatisierung: Dem GroKo-Kroko fällt die Maske herunter“.
- 23. Januar. GiB- Kommentar. „Grundgesetzänderung – Auswirkungen auf Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur“
Berichterstattung im November und Dezember 2016:
- 25. Dezember. GiB-Beitrag. „Die große Bescherung“
- 15. Dezember. Autobahnprivatisierung – jetzt erst recht
- 14. Dezember. „Kabinett bringt Autobahnprivatisierung in den Bundestag ein„
- 08. Dezember. „Protest gegen geplante Grundgesetzänderung vor dem Bundesrat„.
- 07. Dezember. „Kabinett will Autobahnprivatisierung beschließen„.
- 05. Dezember. Bundesrechnungshof warnt in neuem Gutachten vor Autobahnprivatisierung per ÖPP
- 27. November. Gabriel rettet die Autobahnen doch nicht vor der Privatisierung.
- 14. November. Kaspertheater: Autobahnprivatisierer Gabriel präsentiert sich als Retter vor Privatisierung.
- 03. November. GiB-Einschätzung zum Stand der Autobahnprivatisierung.
- 02. November. Das wird teuer.
- 01. November. Geheimsache Grundgesetzänderung.
- 01. November. Wie die Privatisierung umgesetzt werden soll.
Aktionstage
Nach dem 1. Mai, der ein wichtiger Meilenstein unserer Aktionstage war, ist längst noch nicht alles vorbei! Die Privatisierung der Autobahnen ist noch lange nicht vom Tisch und steht weiterhin in den Gesetzesentwürfen!
Wir wollen bis zur Abstimmung am 1. Juni möglichst viel Protest auf die Beine stellen. Macht mit bei den Aktionstagen!
Aktionstage – was ist zu tun:
Schritt #1 Wenn ihr das Material noch nicht habt, bestellt das gewünschte Aktionspaket per Email an rohloff@naturfreunde.de oder per Telefon unter: 030 29773288.
Schritt #2 Sucht einen passenden Ort für die Aktion: vor dem Wahlkreisbüro von Bundestags-Abgeordneten, dem Rathaus, dem Landtag oder sogar auf einer Autobahnbrücke oder neben einer Autobahnauffahrt. Seid vorsichtig bei Autobahnbrücken und -auffahrten und macht die Aktion dort am besten zusammen mit den MitarbeiterInnen der örtlichen Autobahnmeistereien und deren Gewerkschaften.
Zur Aktion vor dem Wahlkreisbüro, dem Rathaus oder dem Landtag ladet gerne auch Abgeordnete ein und bittet sie um eine Stellungnahme dazu, wie sie bei der Autobahnprivatisierung im Bundestag oder im Bundesrat abstimmen werden.
Schritt #3 Benachrichtigt ggf. die lokale Presse über den Termin. Hier könnt ihr Vorlagen für die Presseeinladung und Pressemeldung downloaden. Wenn ihr weitere Fragen zur Pressearbeit habt, schreibt uns an info@gemeingut.org
Schritt #4 Macht Fotos von der Aktion und schickt uns diese zu, an hiksch@naturfreunde.de
Schreibt bitte dazu, wer die Aktion gemacht hat und in welchem Ort die Bilder entstanden sind. Eure Bilder stellen wir auf die Webseite und verbreiten sie über die sozialen Netzwerke.
Weitere Informationen:
Weitere inhaltliche Informationen zur geplanten Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung findet ihr hier: www.gemeingut.org. Dort ist ein Erklärvideo zur Problematik verlinkt sowie ein wunderbar gelungenes 7-minütiges Kabarettstück aus „Die Anstalt“ vom ZDF, welches unterhaltsam das Thema rüberbringt. Beides sollte weiter verbreitet werden.
Wir stellen Euch die Aktions-Materialien kostenlos zur Verfügung, sind aber auf Spenden angewiesen, um diese Aktionstage zu organisieren. Wir freuen uns auf eure Spenden an:
Empfänger: Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
IBAN: DE20 43060967 1124229100
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Bank
Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben: „Aktionstage“
GiB ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Für eure Spenden schicken wir Anfang des Folgejahres eine Spendenquittung zu. Gebt dafür im Verwendungszweck die Postadresse an.
Aufruf unterschreiben
Unterschreibt unseren Aufruf gegen die Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung! Hier könnt ihr den Aufruf downloaden, ausdrucken, unterschreiben. Oder hier online. Auf gehts!
Weitersagen
Am 1. Juni stimmt der Bundestag über die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung ab. Ein solches Verfahren ist undemokratisch und würde Banken und Versicherungen satte Gewinne ermöglichen. Am Ende leiden darunter wir Bürgerinnen und Bürger.
Wenn auch ihr gegen die Autobahnprivatisierung seid, setzt ein Zeichen und verbreitet diese Nachricht auf Twitter, Facebook und anderen sozialen Medien! Unterschreibt auch unseren Aufruf und sprecht mit euren Freunden und Familien darüber. Eure Stimme zählt!
Abgeordnete anschreiben
Schreibt eurer/ eurem Abgeordneten einen Brief und fordert sie/ihn auf, gegen die Grundgesetzänderung zur Autobahnprivatisierung zu stimmen. Wir haben im Folgenden zwei Briefvorlagen für euch zusammengestellt. Sucht euch eine aus und ab zur Post!
Hier könnt ihr unsere erste Briefvorlage herunterladen, ausfüllen und abschicken. Schreibt jetzt!
XX YY
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Sehr geehrter Herr/Frau XX/YY,
am 18. Mai 2017 wird über die Grundgesetzesänderung abgestimmt durch die der Bau und Betrieb von Autobahnen privatisiert werden soll, indem der Bund dazu eine Gesellschaft privaten Rechts einsetzen kann. Im Wortlaut heißt es “Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen“.
Diese Grundgesetzänderung erlaubt, dass die Verwaltung zu einem Privatunternehmen wird. Bisher steht im Grundgesetz „bundeseigene Verwaltung“ und damit ist die Gemeinwohlverpflichtung sichergestellt. Die Umwidmung zin ein privatwirtschaftliches Unternehmen ietabliert das Prinzip ‚Gewinnmaximierung vor Gemeinnutzen‘.
Stimmen Sie dieser Änderung unserer Verfassung nicht zu! Die meisten Menschen in Deutschland lehnen die Privatisierung öffentlicher Güter ab – ich auch! Selbst im Koalitionsvertrag wurde der Schutz der Daseinsvorsorge vereinbart. Stimmen Sie für den Schutz der Daseinsvorsorge und im Sinne der Bürger, die Sie demokratisch legitimiert haben! Die Infrastruktur, die Pulsadern unserer Gesellschaft, dürfen nicht privaten Gewinninteressen dienen!
Mit freundlichen Grüßen Ort, XX. Mai 2017
Hinweise: Die Adresse der MbBs ist : Platz der Republik 1, 11011 Berlin ist und die Email-Adressen setzen sich immer aus Name.Nachname@bundestag.de zusammensetzen.
Hier steht unsere zweite Briefvorlage zum Download bereit. Nur noch schreiben und abschicken!
Sehr geehrte Frau MdB, Sehr geehrter Herr MdB,
in der Sitzungswoche vom 15. – 19. Mai sollen in großer Geschwindigkeit die Grundgesetz-Änderungen durch den Bundestag gehen, in denen auch Änderungen enthalten sind, die die zukünftige Bewirtschaftung der Autobahnen betreffen.
Zum Entwurf der Bundesregierung liegen zahlreiche Änderungsanträge vor und zwar bereits seit Dezember 2016. Sie werden trotzdem erst am 15.Mai 2017 offiziell bekannt gegeben.
Nach allem, was den Experten und der Presse darüber bisher inoffiziell bekannt geworden ist, handelt es sich dabei um eine höchst komplexe und sehr umstrittene Materie, nicht nur beim ursprünglichen Regierungsentwurf, sondern auch bei den Änderungen (s. z.B. ARD Monitor vom 27.April, Berliner Zeitung, 5. Mai 2017 mit Liste der Änderungen), mit denen Sie als Abgeordnete bisher nicht offiziell befasst waren.
Es ist ausgeschlossen, dass eine einzige Sitzungswoche Ihnen genug Gelegenheit gibt, die Sachverhalte, über die Sie abstimmen sollen, ausreichend und adäquat zu durchdringen.
Diese Sachverhalte sind jedoch äußerst folgenreich für die gesamte Bevölkerung, da die Verkehrsinfrastruktur insgesamt (auch andere Verkehrsarten als die Straßen) betroffen ist, ein wesentliches Element der Daseinsvorsorge.
Wenn Ihre Arbeit, für die Sie gewählt worden sind, noch irgendeinen Sinn haben soll, ist zu verlangen, dass Sie wirklich wissen, worüber Sie abstimmen und welche Folgen das nach sich zieht. Das ist bei dem jetzt vorgesehenen Verfahren überhaupt nicht möglich.
Einem solchen Zeitdruck würde keine Privatperson sich beugen, wenn es um eine wichtige finanzielle persönliche Entscheidung / Vertragsabschluss o.ä. ginge. Hier geht es um Entscheidungen, die wichtige Weichen für die ganze Bevölkerung stellen.
Wir fordern daher von Ihnen als den gewählten Abgeordneten, die die Interessen der Bevölkerung zu vertreten haben, dass Sie sich für die Abstimmung ausreichende Zeit für Erfassung, Beratung und Einschätzung der Sachverhalte insgesamt ausbedingen und daher Abstimmung zu einem späteren Zeitpunkt verlangen.
Mit freundlichen Grüßen / in großer Besorgnis
Ulrike Kölver Gerlinde Schermer Ulrike von wiesenau
Aktionspaket
Nach dem 1. Mai, der ein wichtiger Meilenstein unserer Aktionstage war, ist längst noch nicht alles vorbei! Wir wollen bis zur Abstimmung am 19. Mai möglichst viel Protest auf die Beine stellen. Macht mit bei den Aktionstagen und bestellt unser Aktionspaket!
Gruppen bis zu drei Personen können das Kleine Aktionspaket bestellen, das aus einer Stoff-Fahne (Format DIN-A1) „Keine Autobahnprivatisierung – keine Grundgesetzänderung!“, einem „Stopp“-Schild aus Papier und 50 Postkarten und 100 Aufklebern zum Verteilen besteht.
Das Große Aktionspaket, für eine Gruppe ab 3 Personen geeignet, besteht aus einem zwei-Meter langen Stoff-Banner „Keine Autobahnprivatisierung – keine Grundgesetzänderung!“, drei „Stopp“-Schilder aus Papier und 50 Postkarten und 200 Aufklebern zum Verteilen.
Aktionstage – was ist zu tun:
Schritt #1 Bestellt das gewünschte Aktionspaket per Email an rohloff@naturfreunde.de oder per Telefon unter: 030 29773288.
Schritt #2 Sucht einen passenden Ort für die Aktion: vor dem Wahlkreisbüro von Bundestags-Abgeordneten, dem Rathaus, dem Landtag oder sogar auf einer Autobahnbrücke oder neben einer Autobahnauffahrt. Seid vorsichtig bei Autobahnbrücken und -auffahrten und macht die Aktion dort am besten zusammen mit den MitarbeiterInnen der örtlichen Autobahnmeistereien und deren Gewerkschaften.
Zur Aktion vor dem Wahlkreisbüro, dem Rathaus oder dem Landtag ladet gerne auch Abgeordnete ein und bittet sie um eine Stellungnahme dazu, wie sie bei der Autobahnprivatisierung im Bundestag oder im Bundesrat abstimmen werden.
Schritt #3 Benachrichtigt ggf. die lokale Presse über den Termin. Hier könnt ihr Vorlagen für die Presseeinladung und Pressemeldung downloaden. Wenn ihr weitere Fragen zur Pressearbeit habt, schreibt uns an info@gemeingut.org
Schritt #4 Macht Fotos von der Aktion und schickt uns diese zu, an hiksch@naturfreunde.de
Schreibt bitte dazu, wer die Aktion gemacht hat und in welchem Ort die Bilder entstanden sind. Eure Bilder stellen wir auf die Webseite und verbreiten sie über die sozialen Netzwerke.
Weitere Informationen:
Weitere inhaltliche Informationen zur geplanten Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung findet ihr hier: www.gemeingut.org. Dort ist ein Erklärvideo zur Problematik verlinkt sowie ein wunderbar gelungenes 7-minütiges Kabarettstück aus „Die Anstalt“ vom ZDF, welches unterhaltsam das Thema rüberbringt. Beides sollte weiter verbreitet werden.
Wir stellen Euch die Aktions-Materialien kostenlos zur Verfügung, sind aber auf Spenden angewiesen, um diese Aktionstage zu organisieren. Wir freuen uns auf eure Spenden an:
Empfänger: Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
IBAN: DE20 43060967 1124229100
BIC: GENODEM 1 GLS
GLS Bank
Bitte unbedingt Verwendungszweck angeben: „Aktionstage“
GiB ist vom Finanzamt als gemeinnützig anerkannt. Für eure Spenden schicken wir Anfang des Folgejahres eine Spendenquittung zu. Gebt dafür im Verwendungszweck die Postadresse an.
Postkarten und Aufkleber
Postkartenaktion gegen die Autobahnprivatisierung
Die von der Bundesregierung geplante Autobahnprivatisierung könnte bis Mitte Mai in eine Grundgesetzänderung münden. Wir machen dagegen mit Postkarten mobil. Adressaten: Mitglieder des Bundestages, besonders MdBs der SPD. Also: Auf zur Post!
Die Karten können im attac-Webshop: http://shop.attac.de/index.php/postkarte-autobahnprivatisierung.html oder als Teil der Aktionspakete bei NaturFreunden per Email an rohloff@naturfreunde.de oder per Telefon unter: 030 29773288 bestellt werden.
Hier könnt ihr unsere Postkarte gegen die Autobahnprivatisierung zum Ausdrucken runterladen:
Kennt ihr auch schon unseren Aufkleber? Hier könnt ihr in herunterladen und so sieht er aus:
Unterschriftenlisten
Hier gibt es unsere Unterschriftenlisten gegen die Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung! Hier könnt ihr den Aufruf samt Unterschriftenliste (für 5 Unterschriften) runterladen, ausdrucken und verteilen oder auslegen. Auf gehts! Die ausgefüllten Listen schickt uns bitte zurück an:
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V.
Weidenweg 37
10249 Berlin
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Hier anmelden und bestellen und regelmäßig informiert bleiben. Wir wollen ein Zeichen gegen die Autobahnprivatisierung setzen! Infobrief-Archiv: hier die früheren Infobriefe lesen.
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