Was die Autobahnprivatisierung mit der G20 und Afrika zu tun hat
Von Thomas Fritz
Nicht nur in Deutschland verwandelt die Bundesregierung die öffentliche Daseinsvorsorge in Anlageobjekte der Finanzindustrie. Im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft will sie nun auch afrikanische Infrastrukturen für transnationale Konzerne erschließen.
Öffentliche Infrastruktur als Goldesel
Im Eiltempo peitschte die Große Koalition die seit vielen Jahren größte Privatisierung der Daseinsvorsorge durch. Am 1. Juni stimmten die Bundestagsabgeordneten von CDU und SPD einem Gesetzespaket zu, das die funktionale Privatisierung von Autobahnen und Schulen in Form öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPPs) vorantreiben soll. Tags darauf gab auch der Bundesrat einstimmig seinen Segen zu den geforderten Änderungen des Grundgesetzes und mehrerer Begleitgesetze.
Die nunmehr beschlossene Bundesfernstraßengesellschaft darf künftig Autobahnabschnitte von einer Länge bis zu 100 Kilometern an private Betreibergesellschaften übertragen. Einnahmen aus der PKW-Maut verwandeln sich dann in Profite der privaten Betreiber und ihrer Finanziers, vornehmlich Baukonzerne, Banken und Versicherungen. Bisher existieren ÖPPs erst bei fünf Prozent des deutschen Autobahnnetzes.
Das Gesetzespaket betrifft auch das Bildungswesen. Bundeshilfen für finanzschwache Kommunen koppelt die Große Koalition an die Option, den Bau und Betrieb von Schulen ebenfalls an Konzerne abzugeben. Bei diesen Modellen mieten die Kommunen ihre eigenen Schulen von kommerziellen Betreibern zurück, dies meist zu überhöhten Mieten.
GroKo: Die Wünsche der Konzerne sind ihr Befehl
Mit ihrem Privatisierungsbeschluss setzte die Große Koalition Forderungen der Industrie um. Das Konzept zum Ausverkauf öffentlicher Infrastrukturen stammt von einer Expertenkommission des Wirtschaftsministeriums, die Sigmar Gabriel 2014 einberief. Zu den Mitgliedern der Kommission unter der Leitung von DIW-Chef Marcel Fratzscher gehörten auch Manager der Deutschen Bank, der Allianz und der Ergo-Versicherung.
In einem gemeinsamen Positionspapier fassten die Verbände der Bauindustrie (HDB) und der Versicherungswirtschaft (GDV) im Anschluss an die Kommission ihre Forderungen zusammen:
- Der Staat solle mehrere Vorhaben zu größeren Projekten bündeln, denn für Investoren seien „Finanzierungen erst ab einer bestimmten Größenordnung wirtschaftlich vertretbar“.
- Die Infrastrukturen selbst, etwa Straßen oder Gebäude, „sollen öffentlich bleiben“, aber die „Planungs-, Bau-, Erhaltungs- und Betriebsleistungen“ fremdvergeben werden.
- Angesichts der Komplexität von ÖPPs brauche es daneben eine „Standardisierung der Verträge“.
Für Banken und Versicherungen, die den Betreibergesellschaften auf verschiedene Weise Finanzmittel bereitstellen, sind die ÖPPs eine überaus risikoarme Anlageform. Mit dem Staat als Partner und den langen Zeiträumen der Konzessionen (bis zu 30 Jahre) können sie auf den sicheren Zufluss von Mautgebühren oder Mieten setzen.
Investitionen in die Daseinsvorsorge sind daher für jene Finanzinstitute besonders attraktiv, die neben hohen Renditen auch langfristige Anlagen suchen. Hierzu gehören Lebensversicherungen oder Pensionsfonds, wie etwa die Anbieter der Riesterrenten. Deren Geschäftsmodell gerät derzeit besonders unter Druck, da sie die ohnehin kläglichen Zahlungsversprechen ihrer Verträge aufgrund der Niedrigzinsen immer weniger aufrechterhalten können.
Private Renditen auf Kosten des Allgemeinwohls
Mit den ÖPPs hilft der Staat dem aufgeblähten Finanzsektor aus der Patsche. Denn nach der Finanzkrise, den Bankenrettungen und der folgenden Sparpolitik herrschte Anlagenotstand. Dringend brauchten Versicherungen und Banken neue Anlagemöglichkeiten und solvente Schuldner, um die Renditeerwartungen ihrer betuchten Klientel zu erfüllen.
Doch das Allgemeinwohl bleibt bei ÖPPs auf der Strecke. Denn sie sind deutlich teurer als Bau- und Unterhaltsmaßnahmen der öffentlichen Hand. Der Bundesrechnungshof stellte fest, dass die ersten fünf Straßenbau-ÖPPs in der Bundesrepublik „um insgesamt über 1,9 Mrd. Euro teurer sind, als es eine konventionelle Realisierung gewesen wäre.“ Die Prüfer folgerten, „dass die bisherigen ÖPP-Projekte unwirtschaftlich sind.“
Ähnlich ernüchternd fielen die Befunde des Hessischen Rechnungshofs aus, der die Schul-ÖPPs des Landkreises Offenbach bewertete. Im Jahr 2004 übertrug der Kreis die Sanierung und den Betrieb von 89 Schulen an die Konzerne Hochtief und SKE. Doch statt der prognostizierten 52 Millionen Euro stiegen die jährlichen Kosten bis 2013 auf 83 Millionen. Bis zum Ende der Vertragslaufzeit 2019 sollen sie auf 95 Millionen Euro klettern – eine Kostensteigerung von 82 Prozent.
Plünderung global: Der ‚Compact‘ mit Afrika
Doch nicht nur in Deutschland geben CDU und SPD die Erfüllungsgehilfen der Finanzindustrie, sondern auch international. Im Rahmen ihrer G20-Präsidentschaft promotet die Bundesregierung einen ‚Compact with Africa‚, der auf ganz ähnliche Weise private Investitionen in die afrikanische Infrastruktur ankurbeln soll.
Im Rahmen des G20-Compacts willigen interessierte afrikanische Regierungen in Reformen ein, die – so die Hoffnung – mit Privatinvestitionen in Straßen, Schulen oder Stadtwerke honoriert werden. Die Compact-Länder sollen Rahmenbedingungen schaffen, die für Banken und Konzerne ebenso attraktiv sind wie eine Investition in deutsche Autobahnen und Schulen.
Finanzminister Wolfgang Schäuble erläuterte, es gehe beim Compact vor allem darum, „das absolute Risiko von Investitionen durch verbesserte makroökonomische, wirtschaftspolitische und finanzielle Rahmenbedingungen zu verringern“. Erste Interessenten für G20-Compacts haben sich bereits gefunden, darunter Marokko, Tunesien, Äthiopien, Ruanda, Senegal, Ghana und die Elfenbeinküste.
„Bankfähigkeit“: Die Vorgaben von IWF und Weltbank
Die erforderlichen Reformen müssen die Compact-Länder mit den internationalen Finanzinstitutionen Weltbank, IWF und Afrikanische Entwicklungsbank abstimmen. Erst wenn sie deren Segen haben, sollen potenzielle Privatinvestoren angesprochen werden. Denn die interessieren sich nur für die lukrativsten Filetstücke der öffentlichen Infrastruktur. Diese müssen also zunächst aufgespürt und in attraktive Anlageobjekte verwandelt werden.
In einem gemeinsamen Dokument fassen Weltbank, IWF und Afrikanische Entwicklungsbank ihre Anforderungen an die Compact-Kandidaten zusammen. Darin finden sich viele Forderungen wieder, die die deutsche Industrie bereits im Anschluss an die Fratzscher-Kommission aufstellte.
So sollen die Infrastrukturprojekte in verschiedenartigen Portfolios gebündelt werden, „um die unterschiedliche Risikoneigung diverser Investoren zu befriedigen“, etwa jene von Pensionsfonds. Um die Aushandlung von Konzessionen und anderen ÖPPs zu beschleunigen, sollen ferner die zugrunde liegenden Verträge standardisiert werden.
Die Weltbank veröffentlichte bereits dazu passende Empfehlungen mit Standardklauseln für ÖPP-Verträge. Diese spiegeln nahezu ausschließlich die Investoreninteressen wider. Sie sollen die Finanzierbarkeit der ÖPPs sicherstellen oder, wie es die Weltbank nennt, deren „Bankfähigkeit“ („bankability“).
Akribisch listen die Standardklauseln der Weltbank all jene staatlichen Maßnahmen auf, an denen sich Investoren stören könnten und die daher potenzielle Vertragsverstöße darstellen. Hierzu gehören nicht nur sämtliche neuen Gesetze und Auflagen, sondern auch alle Änderungen bestehender Vorschriften. Selbst eine Erhöhung von Steuern kann demnach als Verstoß gegen den ÖPP-Vertrag gelten. In all diesen Fällen erlauben es die Standardklauseln den Investoren, von ihren vertraglichen Verpflichtungen zurückzutreten, vom Staat Entschädigungen zu verlangen und den ÖPP-Vertrag im Zweifel auch zu kündigen.
Sonderklagerechte für Konzerne
Ergänzend fordern die internationalen Finanzinstitutionen von den Compact-Ländern, für strikten Investitionsschutz zu sorgen. Im Streitfall solle ausländischen Investoren das exklusive Recht eingeräumt werden, die nationale Gerichtsbarkeit zu umgehen und vor internationalen Schiedstribunalen Entschädigungen einzuklagen. Die Anrufung derartiger Tribunale ist in bilateralen Investitionsschutzabkommen und verschiedenen Handelsverträgen vorgesehen (etwa auch im EU-Abkommen mit Kanada CETA).
Mit den immer häufigeren Klagen vor Investitionstribunalen reagieren transnationale Konzerne auf ihnen unliebsame Auflagen. Ägypten etwa, das mit 28 bekannten Fällen meist beklagte afrikanische Land, ist derzeit in einen Investitionsstreit mit Veolia verwickelt.
Der französische Konzern erhielt 2001 eine 15-jährige Konzession zum Betrieb der Müllentsorgung in Alexandria. 2012 jedoch reichte er eine Klage vor einem Investitionstribunal in Washington ein. Zum Ärger der Franzosen hatte Ägypten den Mindestlohn angehoben, Veolia aber eine daraufhin verlangte Erhöhung der Müllgebühren verweigert.
„Prepaid Meter“: Kostendeckung für Investoren
Ganz im Sinne von Veolia fordern die internationalen Finanzinstitutionen nun auch, dass die Stadtwerke in den Compact-Ländern ihre Gebühren erhöhen, um ihre Kosten zu decken. Dadurch würden sie für ausländische Investoren attraktiv, die Konzessionen in der Wasser- oder Stromversorgung erwerben wollen.
Als konkrete Maßnahme empfehlen die Finanzinstitutionen den Versorgern die Verwendung der überaus umstrittenen „prepaid meter„. Dies sind Zählgeräte, die erst dann Wasser oder Strom freigeben, wenn die Kunden zuvor ein individuelles Konto aufladen. Dies geschieht über Chipkarten oder Codes, die zuvor gekauft und in die Zählgeräte einzugeben sind.
In Afrika gibt es „prepaid meter“ sowohl bei kollektiven Zapfstellen als auch in individuellen Haushalten. Aufgrund der relativ aufwändigen Technologie sind diese Systeme jedoch überaus teuer und erhöhen die Verbrauchskosten zusätzlich. In Südafrika sind diese Zählgeräte am weitesten verbreitet, doch seit Jahren wehren sich die Menschen gegen deren Einbau. In den Armenvierteln der Townships gründeten sich zahlreiche Selbsthilfegruppen, die gegen die „prepaid meter“ Widerstand leisten.
Auch dieses Beispiel zeigt, dass es den ÖPP-Propagandisten keineswegs um soziale Gerechtigkeit, Armutsbekämpfung oder den Schutz der Daseinsvorsorge geht. Vielmehr ist es ihr Ziel, die öffentlichen Infrastrukturen Stück um Stück in eine Anlagesphäre für den Finanzsektor zu verwandeln. Dessen Renditeerwartungen aber stehen im unauflösbaren Widerspruch zum Allgemeinwohl – in Deutschland ebenso wie in Afrika.
Zuerst veröffentlicht am 12.6.2017 auf http://thomas-fritz.org/default/oepp-oeffentlich-private-pluenderung