ÖPP an Schulen und Kitas per Gesetz?

Bild: Geschwister im Ballbad / Fotolia.com

Im Bereich von Schulen und Kitas soll ÖPP gefördert werden  – das sieht ein Paket von Grundgesetzänderungen inklusive Begleitgesetz vor. Diese vorgeschlagene Neuregelung wurde bisher kaum diskutiert. Wir finden: Bildung ist ein Gemeingut, freier Zugang zu guter Bildung muss allen ermöglicht werden. Wie soll die Privatisierung im vorliegenden Fall ablaufen? Erst soll nach Artikel 104b GG ein neuer Artikel 104c eingefügt werden:

„Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“

Dann legt eine Änderung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes pauschal fest:

„(2) Förderfähig sind auch Investitionsvorhaben, bei denen sich die öffentliche Verwaltung […] eines Privaten im Rahmen einer vertraglichen Zusammenarbeit bedient. Dabei kann sie dem privaten Vertragspartner für den investiven Kostenanteil des Vorhabens eine einmalige Vorabfinanzierung gewähren – im Folgenden Vorabfinanzierungs-ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft). “ (Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes, § 13 Förderzeitraum)

Zu diesem neuen ÖPP-Skandal siehe auch unser Beitrag „Schulprivatisierung per Grundgesetz“ sowie unseren Aufruf „Keine Privatisierung von Schulen!“.

Weitere Informationen sind zu finden unter:

GEW gegen die Grundgesetzänderung?

Grundgesetz­änderung: Auswirkungen auf Verkehrs- und Bildungsinfrastruktur

GEW: Keine Ausgliederung von Schulsanierung und Schulneubau in eine Sanierungsgesellschaft

Schulbau-Infrastrukturgesellschaften führen zu Schulprivatisierung und ÖPP

Schulprivatisierungen in Berlin?

Kommentar zum Bericht des Landesrechnungshofes zu PPP-Projekt Schulen des Landkreises Offenbach

 

 

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