Der Bundesrechnungshof fordert, die Autobahnprivatisierung grundgesetzlich auszuschließen.
Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte von GiB, kommentiert die Vorschläge zur Begrenzung von ÖPP:
„ÖPP ist teuer und schädlich für die Demokratie. Die Bundesregierung will aber bisherige Schranken für ÖPP aufheben und dem privaten Kapital freien Zugang zu unserer Daseinsvorsorge verschaffen. Was der Bundesrechnungshof vorschlägt, stellt sich dem entgegen: Hätte man vor 15 Jahren ein Gesetz mit diesen Schrannken gehabt, gäbe es heute kein einziges Autobahn-ÖPP-Projekt. Wir hätten Milliarden Euro an Steuergeld gespart.“
Die Aussagen aus dem BRH-Gutachten im Wortlaut:
„Er [der Bundesrchnungshof] empfiehlt daher, den Artikel 90 Absatz 1 Grundgesetz-E wie folgt zu ergänzen:
„Eine Privatisierung von Teilnetzen ist ausgeschlossen; das Nähere regelt ein Bundesgesetz.“
Darüber hinaus sollte in § 5 Absatz 3 InfrGG folgender Satz eingefügt werden:
„Eine Privatisierung von Teilnetzen im Sinne von Artikel 90 Absatz 1 Satz 3 Grundgesetz liegt vor, wenn bei der Beauftragung Dritter der Auftragswert des Vertrages zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses [500] Millionen EUR übersteigt und der Vertrag eine Strecke von mindestens [100] km Bundesautobahn betrifft und eine Laufzeit von [10] Jahren überschreitet.“ (S. 16)
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) tritt ein für die Bewahrung und Demokratisierung öffentlicher Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität, Energie und vieles andere soll zurückgeführt werden unter demokratische Kontrolle. Ein inhaltlicher Schwerpunkt unserer Arbeit gegen Privatisierung ist die Aufklärung über ÖPP.
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