Krankenhausszenario nach Bertelsmann Stiftung: Kliniklandschaft ohne Grund- und Regelversorgung

Ein Artikel von Klaus Emmerich

Im Jahr 2019 traten die Professoren Reinhard Busse und Boris Augurzky medienwirksam mit den Ergebnissen der Bertelsmann-Studie „Zukunftsorientierte Krankenhausversorgung“ [1] in der ARD-Dokumentation „Krankenhäuser schließen – Leben retten?“ [2] auf. Die Bertelsmann-Stiftung ergänzt in der Präsentation ihrer Studie: „Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich.“ [3] Der pauschale Vorwurf wurde am Umfang des Leistungsangebots kleiner Krankenhäuser festgemacht: Kleine Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung verfügten über kein Herzkatheterlabor für HerzinfarktpatientInnen und auch nicht über eine Stroke Unit, also eine auf SchlaganfallpatientInnen spezialisierte Abteilung. Verbunden mit bestimmten Erkrankungen versuchte Busse die vermeintlich „schlechte Qualität“ kleiner Krankenhäuser wie folgt auszumachen: „Von den fast 1.400 Krankenhäusern, die Patienten mit Herzinfarkten behandeln, weisen weniger als 600 eine solche Einheit auf. Das Gleiche gilt für die Behandlung von Schlaganfällen.“ [4]

Nicht in ihrer Studie „Zukunftsorientierte Krankenhausversorgung“ erwähnt hatte 2019 die Bertelsmann Stiftung, dass Krankenhäuser des Grund- und Regelversorgung …

  • im Allgemeinen keine Herzinfarkt- und SchlaganfallpatientInnen behandeln,
  • in intelligente Schlaganfall- und Herzinfarktnetzwerke eingebunden sind, die eine sofortige Umleitung dieser PatientInnen in Krankenhäuser der Schwerpunkt- und Maximalversorgung garantieren,
  • und deshalb das Problem eigentlich gar nicht existiert, es sei denn, der/die PatientIn erleidet erst während seines Krankenhausaufenthalts einen Schlaganfall oder Herzinfarkt, dann aber gilt die sofortige professionelle Verlegung.

Aber das „Gerücht“ vermeintlich schlechter Qualität bleibt seitdem bestehen, und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn lässt keine Gelegenheit aus, um hieraus abgeleitet das Leistungsspektrum und die Vergütung kleiner Krankenhäuser massiv einzuschränken.

Dabei ist es genau die Bertelsmann Stiftung, die ein PatientInnenportal „Weiße Liste“ [5] betreibt. In diesem Portal erhalten kleine Krankenhäuser – gemessen an dem, was sie tun – genauso gute Qualitätsnoten wie große Krankenhäuser. In Bundesländern mit überwiegend ländlichen Strukturen und einer hohen Anzahl kleiner Krankenhäuser,, namentlich Thüringen und Bayern, ist die Qualität laut einer Bertelsmann-Begleitstudie [6] sogar besser. Dagegen schneiden Ballungsgebiete mit großen Krankenhäusern wie in Nordrhein-Westfalen und Bremen mit vergleichsweise unterdurchschnittlicher Qualität ab. Die Bewertungen der PatientInnen wurden von Bertelsmann mit offiziellen Qualitätsdaten des Gemeinsamen Bundesausschusses (Qualitätsberichte) und der Bundesländer validiert.

Die Rolle der kleinen Krankenhäuser in der Pandemie

Welch bedeutsamen Beitrag die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung bei der Corona-Pandemie leisten, verdeutlicht eine Untersuchung des Unternehmens MEDIQON – Strategie für Krankenhäuser: „Ein Viertel (25 %) der COVID-19-Patienten wurde in Krankenhäusern mit weniger als 250 Betten behandelt. Der Anteil ist damit nur geringfügig kleiner als der in besonders großen Krankenhäusern.“ [7] Ein ergänzender Abgleich der MEDIQON-Erhebung mit den Daten des Statistischen Bundesamtes 2018 offenbart noch zwei wichtige Erkenntnisse:

  • Der Anteil der Covid-PatientInnen an den stationären Fällen ist bei Krankenhäusern zwischen 100 und 499 Betten am höchsten. Damit ist auch die Erfahrung der Ärzte im Umgang mit Covid-PatientInnen dort größer.
  • Nur in Krankenhäusern mit 100 bis 399 Betten werden durchschnittlich pro Arzt drei und mehr Covid-PatientInnen behandelt.

Trotz dieser Datenlage hat die Bertelsmann Stiftung gemeinsam mit dem Barmer Institut für Gesundheitssystemforschung und der Robert Bosch Stiftung im „Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren – Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020“ folgende Schlussfolgerungen gezogen und Forderungen aufgestellt:

„Die Grundversorger spielen in der Versorgung von COVID-19-Patient:innen nur eine untergeordnete Rolle: Für die Bewältigung der Corona-Krise werden sie – sofern die Schwerpunkt-Krankenhäuser nicht vollkommen überlastet sind – nicht für die stationäre Behandlung von COVID-19-Patient:innen benötigt, da eine entsprechende qualifizierte Intensivbehandlung bzw. Beatmung bei dieser Erkrankung häufig nicht gewährleistet werden kann.“ [8]

Sie setzen das Szenario indirekt durch, indem Minister Spahn die Empfehlung „ernst nimmt“. Seit Spätherbst 2020 schließt er nämlich kleine Krankenhäuser aus dem COVID-19-Rettungsschirm II für unterbelegte Krankenhausbetten weitgehend aus. Aus finanziellen Gründen droht nun deren Insolvenz – ein unerträglicher Widerspruch in einer Corona-Pandemie, wo jedes Krankenhaus gebraucht wird.

Die Abschaffung der Grund- und Regelversorger

Und es kommt noch schlimmer: Das gleiche Richtungspapier fordert, die Krankenhäuser der Grund- und Regelversorgung mittelfristig zu schließen und in sogenannte Integrierte Versorgungszentren mit überwiegend ambulanter Ausrichtung umzuwandeln.

Bisherige Krankenhausstruktur nach VersorgungsstufenZukünftige Krankenhausstruktur nach Versorgungsstufen
MaximalversorgerMaximalversorger
SchwerpunktkrankenhäuserSchwerpunktkrankenhäuser
Grund- und Regelversorger– / –
 Integrierte Versorgungszentren

Das Richtungspapier macht deutlich: Mit der Umwandlung der stationären Versorgung in hauptsächlich ambulante Versorgungszentren geht es nicht um eine bessere Versorgungsqualität der Bevölkerung. Denn die Versorgungsqualität wird definitiv schlechter. Aus der Definition der Integrierten Versorgungszentren geht hervor:

  • Die ambulante Behandlung hat Priorität.
  • Im Falle stationärer Behandlung besteht eine nur 12-stündige ärztliche Anwesenheit des Arztes.
  • Das Leistungsspektrum konzentriert sich auf Innere Medizin, Chirurgie und in seltenen Fällen auf Geburtshilfe.
  • Die Notfallversorgung soll sich – wenn überhaupt – auf ambulante „Kleinnotfälle“ konzentrieren.

Somit ergibt die Gegenüberstellung der bisherigen Grund- und Regelversorgung mit den Integrierten Versorgungszentren Folgendes:

Grund- und RegelversorgungIntegrierten Versorgungszentren
A) Normalstruktur 
Innere MedizinInnere Medizin
ChirurgieChirurgie
Gynäkologie– / –
GeburtshilfeAusnahme: Geburtshilfe
NotfallversorgungAusnahme. Kleine Notfallversorgung
Intensivmedizin 
  
B) Erweiterte Strukturen (Beispiele)– / –
Hals Nasen Ohren 
Urologie 
Lokales Traumazentrum 
Endoprothetikzentrum 
Wirbelsäulenzentrum 
Hernienzentrum 
Alterstraumatologie 
  
C) ArztC) Arzt
Angestellter des KrankenhausesNiedergelassener Facharzt

Was hier vorgeschlagen wird, ist ein Kahlschlag. Man stelle sich nur einmal folgende Situation vor: In Abwesenheit eines Arztes verschlechtert sich der Gesundheitszustand eines Patienten. Die Entscheidung, ob ein Arzt benötigt wird, ist nun auf die Pflegekraft delegiert. Hat sie die nötige Kompetenz, um ein Kollabieren des Patienten vorauszusehen? Was, wenn ein Patient wegen Falscheinschätzung dauerhafte gesundheitliche Schäden erleidet oder gar verstirbt? Welcher Arzt oder welche Pflegekraft wird bereit sein, unter solchen Risiken zu arbeiten?

Von den Vorschlägen im Richtungspapier sind in etwa alle Krankenhäuser unter 500 Betten betroffen. Das sind 1.348 Kliniken oder 85,6 Prozent der Kliniken in Deutschland. Sie betreuten 2018 insgesamt 10 Millionen stationäre PatientInnen beziehungsweise 51,8 Prozent. [9]

Es geht hier nicht um einen moderaten Eingriff, sondern um eine radikale Umgestaltung  der deutschen Krankenhauslandschaft, die alle BürgerInnen betrifft, die kein großes Krankenhaus in unmittelbarer Nähe vorfinden. Die Autoren Augurzky und Busse sitzen in wichtigen krankenhauspolitischen Beratungsgremien von Bundesgesundheitsminister Spahn und üben seit Jahren Einfluss aus. [10]

Was könnte der Grund sein, dem Ruf kleiner Krankenhäuser unberechtigt mit dem Vorwurf mangelnder Qualität zu schaden und den Versuch zu starten, diese Einrichtungen mittelfristig aus der klinischen Versorgung zu entfernen? Der Schlüssel liegt wieder bei der Bertelsmann Stiftung. In einer Studie „Zukunft der GKV-Finanzierung“ [11] malt die Bertelsmann-Stiftung ein düsteres Bild:

„Bis 2040 erhöht sich das Defizit in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auf fast 50 Milliarden Euro. Das ist das Ergebnis der Studie ‚Zukünftige Entwicklung der GKV-Finanzierung‘ des IGES Institutes in unserem Auftrag. Laut der Prognose geht nach Jahren mit Rekordüberschüssen in der Gesetzlichen Krankenversicherung ab Mitte der Zwanzigerjahre die Schere zwischen Gesundheitsausgaben und Beitragseinnahmen wieder auseinander. … Um die prognostizierten Ausgabensteigerungen abzudecken, müsste der GKV-Beitragssatz bis 2040 von derzeit 14,6 Prozent schrittweise auf 16,9 Prozent angehoben werden.“

Das ist aufgrund der demographischen Entwicklung durchaus nachvollziehbar und ein ernstes Problem. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, dass es auf Kosten der medizinischen Behandlungsqualität beziehungsweise auf Kosten der Gesundheit der Bevölkerung gelöst werden soll.

„Wir empfehlen der Gesundheitspolitik, der sich abzeichnenden finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung frühzeitig und ohne Scheuklappen zu begegnen. Kostendämpfungspolitik habe sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen. Heute müssten vor allem ineffiziente Strukturen im stationären Bereich abgebaut werden. Zugleich müssten steigende Beitragssätze dadurch abgemildert werden, dass der Bund seinen Zuschuss schrittweise anhebt.“ so formuliert die Bertelsmann Stiftung weiter.

Der Verband der Ersatzkassen (vdek) schließt sich der Forderung der Bertelsmann Stiftung an:

„Wir empfehlen der Gesundheitspolitik, der sich abzeichnenden finanziellen Entwicklung in der Gesetzlichen Krankenversicherung frühzeitig und ohne Scheuklappen zu begegnen. Kostendämpfungspolitik habe sich in der Vergangenheit als wirksam erwiesen. Heute müssten vor allem ineffiziente Strukturen im stationären Bereich abgebaut werden. Zugleich müssten steigende Beitragssätze dadurch abgemildert werden, dass der Bund seinen Zuschuss schrittweise anhebt. … Daher bleibt neben den systemeigenen Reformhebeln der GKV die Frage virulent, ob wir es uns als Gesamtgesellschaft leisten können bzw. wollen, dass gerade die Gutverdiener und tendenziell gesünderen Teile der Bevölkerung aus diesem Solidarausgleich austreten können. Es geht nämlich bei der Bewältigung der systemimmanenten Herausforderungen der GKV nicht nur um die Technik der Lastenverteilung, sondern es wird immer auch die Frage des sozialen Zusammenhalts mitverhandelt.“ [12]

Bereits jetzt, im Jahr 2021, fordert der vdek die Eröffnung einer einschneidenden Zukunftsdebatte über kleine deutsche Krankenhäuser.

„Krankenhäuser auf dem Land sollten dort, wo sie nicht ausgelastet sind, zu einer ambulant-stationären Basisversorgung umgewidmet werden und als zentrale Anlaufstelle für die Versicherten erhalten bleiben. Eine Zusammenarbeit mit den Zentren in den Ballungsgebieten unter Nutzung der digitalen Möglichkeiten solle den notwendigen Know-how-Transfer in die ländlichen Regionen sichern.[13]

Was hier gefordert wird, geht uns alle an. Es bedeutet das Ende der  flächendeckenden Klinikbehandlung in Deutschland. Ländliche Regionen werden zu Gesundheitsregionen zweiter Klasse verkümmern. Jetzt ist es Zeit, sich dagegen zu wehren.

1991 gab es 2.411 bundesdeutsche Krankenhäuser. 2019 haben wir noch 1.914 deutsche Krankenhäuser. Die Corona-Pandemie hat uns gezeigt, wie wichtig die verbleibenden Krankenhäuser sind. Sie hat auch gezeigt, dass Krankenhäuser nicht irgendetwas sind; sie sind Garanten für unsere Gesundheit und unser Leben. Das Klinikpersonal rettet Leben. Bevölkerung und Personal haben Anspruch darauf, dass unter verbesserten Arbeitsbedingungen auch weiter wohnortnahe klinische Versorgung anbieten darf.

Autor: Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R., Gründungsmitglied Bündnis Klinikrettung, Gründungsmitglied Aktionsgruppe Schluss mit Kliniksterben in Bayern, Buchautor

https://kliniksterben.jimdofree.com/
https://schlusskliniksterbenbayern.jimdofree.com/
https://stopptgesundheitsberater.jimdofree.com/


[1] Bertelsmann Stiftung,2019: Zukunftsorientierte Krankenhausversorgung, Gütersloh, https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zukunftsfaehige-krankenhausversorgung

[2] Das Erste, 31.7.2019, Krankenhäuser schließen – Leben retten, München, Bayerischer Rundfunk, Anstalt des öffentlichen Rechts, https://www.youtube.com/watch?v=nHXN79bLSmA

[3] Bertelsmann Stiftung, 2019: Eine bessere Versorgung ist nur mit halb so vielen Kliniken möglich, Gütersloh, https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/themen/aktuelle-meldungen/2019/juli/eine-bessere-versorgung-ist-nur-mit-halb-so-vielen-kliniken-moeglich/

[4] AOK, 2018: Krankenhaus-Report 2018, Krankenhausstrukturen in Deutschland müssen zentralisiert werden, Pressekonferenz zum Krankenhaus-Report 2018 AOK-Bundesverband und Wissenschaftliches Institut der AOK (WidO), Berlin, S. 1 f.

[5] https://www.weisse-liste.de/

[6] Bertelsmann-Stiftung, 2019: Krankenhausqualität aus Patientensicht, Gütersloh, https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/unsere-projekte/weisse-liste/projektnachrichten/krankenhausqualitaet-aus-patientensicht/

[7] MEDIQON GmbH, Welchen Anteil an der stationären Versorgung von Patienten mit einer COVID-19-Erkrankung übernehmen die einzelnen Versorgungsstufen der Krankenhäuser?, https://mediqon.de/covid-krise/

[8] Richtungspapier zu mittel- und langfristigen Lehren – Zwischenbilanz nach der ersten Welle der Corona-Krise 2020, BARMER Institut für Gesundheitssystemforschung Bertelsmann Stiftung, Robert Bosch Stiftung, https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/zwischenbilanz-nach-der-ersten-welle-der-corona-krise-2020-all

[9] Homepage zur Petition „STOPPT DEN EINFLUSS DER GESUNDHEITSBERATER AUF KRANKENHAUSREFORMEN“, https://stopptgesundheitsberater.jimdofree.com/simulation/

[10] Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz und im Expertenrat zur Unterstützung für Krankenhäuser in der Corona-Epidemie

[11] Bertelsmann Stiftung, 2019: Zukunft der GKV-Finanzierung, https://www.bertelsmann-stiftung.de/fileadmin/files/BSt/Publikationen/GrauePublikationen/VV_Entwicklung_GKV_Finanzierung.pdf

[12] Verband der Ersatzkassen zu den Landesvertretungen (vdek), 2021: vdek-Zukunftsforum 2021: Zukünftige Krankenhauslandschaft – qualitätsorientiert und leistungszentriert!, Berlin, https://www.vdek.com/ueber_uns/vdek-zukunftsforum/2021-zukuenftige-krankenhauslandschaft.html

[13] Ärzteblatt, 2021: Ersatzkassen plädieren für Maßnahmen zur GKV-Beitragssatzstabilisierung, Berlin, https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/120517/Ersatzkassen-plaedieren-fuer-Massnahmen-zur-GKV-Beitragssatzstabilisierung

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