Mitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) und dem Berliner Wassertisch
Das Europäische Parlament hat am Mittwoch, dem 15. Januar mit überwältigender Mehrheit die neue Konzessionsrichtlinie verabschiedet, wobei Wasser aus der Richtlinie herausgenommen worden ist. Die neuen Richtlinientexte müssen noch vom Rat angenommen und dann im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden. Dies wird voraussichtlich im Februar oder März geschehen. Sie treten in der Regel am 20. Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und sind von den Mitgliedsstaaten dann innerhalb einer Frist von zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen. Damit könnten die neuen Vergabe- und Konzessionsregeln bis spätestens Frühjahr 2016 in Deutschland geltendes Recht sein.
Dorothea Härlin von GiB und Berliner Wassertisch dazu: „Das EU-Parlament hat nun die von uns scharf kritisierte Konzessionsrichtlinie verabschiedet. Wir freuen uns zwar, dass es Dank einer breiten Bewegung aus BürgerInneninitiativen, Gewerkschaften, Umweltverbänden und anderen Akteuren gelungen ist, das Wasser davon auszunehmen, aber wir wissen, dass diese Richtlinie verheerende Folgen für viele andere Bereiche der Daseinsvorsorge haben wird. Leider ist es nicht gelungen, im Bildungs-, Gesundheitswesen oder anderen Bereichen eine annähernd starke Bewegung von unten dagegen zu schaffen und so sind sie in der Richtlinie enthalten.“
Presseschau zur Abstimmung über die Konzessionsrichtlinie:
http://ec.europa.eu/deutschland/press/pr_releases/11976_de.htm
http://www.hh-heute.de/dgb-zur-debatte-um-eu-konzessionsrichtlinie/
Übersicht über die Unternehmer-Positionen: http://www.umweltruf.de/2014_Programm/news/news_druck.php3?nummer=375
Zusammenfassung über den Geltungsbereich der Richtlinie (von Peter Klemm, 2013)