Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) warnt anlässlich des heutigen Treffens der Ministerpräsidenten der Bundesländer mit der Bundeskanzlerin Merkel vor einem Schacher mit dem Grundgesetz. Die Länder fordern die Übernahme von der Hälfte der Kosten für die Unterbringung für geflüchtete Menschen. Der Bund will den Ländern entgegenkommen, aber für einen hohen Preis: Bisher ist kaum bekannt, dass der Bund dafür die Zustimmung der Länder zur Autobahnprivatisierung verlangt.
Dazu Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte bei GiB:
„Hier wird aus der berechtigten Forderung der Länder nach Unterstützung etwas Ungeheuerliches gemacht. Die menschenwürdige Unterbringung von Geflüchteten basiert auf den Menschenrechten. Das ist keine Tauschware. Ebenso wenig unser Grundgesetz: Jeder Paragraph darin erfordert seine eigene Berechtigung, jede Änderung muss für sich grundlegend und öffentlich diskutiert werden!“
Hintergrund ist, dass der Bund seit über einem Jahr die Bund-Länder-Finanzausgleichsverhandlungen blockiert. Die mittlerweile aufgelaufenen Lasten können gemäß der im Grundgesetz verankerten föderalen Prinzipien nicht ohne weiteres vom Bund übernommen werden.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin von GiB kommentiert das wie folgt:
„Hätte Finanzminister Schäuble sich in den Bund-Länder-Finanzausgleichsverhandlungen nur eine Spur bewegt, würde niemand jetzt auch nur daran denken, das Grundgesetz müsse geändert werden, damit die Länder besser ausfinanziert werden können. Diese Zuspitzung wurde gezielt herbeigeführt. Wir wissen jetzt warum: Die Länder sind gegen die Autobahnprivatisierung. Das soll ihnen jetzt abgekauft werden.“
Dass der Bund für den Einstieg in die Autobahnprivatisierung das Grundgesetz ändern möchte, wurde am 13.4.2016 von Staatssekretär Enak Ferlemann öffentlich bekannt gegeben. Der zugehörige Regierungs-Entwurf ist demnach bereits fertig. Ferlemann stellte auch den Zusammenhang zu den Anliegen der Länder her, für die ebenfalls eine Grundgesetzänderung im Gespräch sein soll.
Carl Waßmuth von GiB warnt dringend davor, so mit dem Grundgesetz umzuspringen.
„80 Prozent der Menschen in Deutschland sind gegen weitere Privatisierungen. Und auch die föderalen Prinzipien des Grundgesetzes genießen hohes Ansehen. Beides gegeneinander auszuspielen widerspricht fundamental dem demokratischen Grundverständnis hierzulande. Zudem enthalten beide Grundgesetzänderungen Verschlechterungen: Mehr Privatisierung mit allen damit verbundenen Nachteilen sowie eine Schwächung unserer föderalen Strukturen.“
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Bitte Quellen zur einfachen Überprüfung hinzuügen, dann kann man diesen Beitrag auch ohne schlechtes Gewissen teilen.
MfG M. D.
Wir versuchen in unseren Analysen unsere Angaben zu belegen. So finden sich in unserer schriftlichen Stellungnahme zur Anhörung im Bundestag 57 Fußnoten: https://gemeingut.kunden.heinlein-hosting.de/wordpress/schriftliche-stellungnahme-zur-bundestagsanhoerung-april-2016/.
Bei dem Beitrag oben handelt es sich um eine Pressemitteilung. Hier waren wir sozusagen selbst die Quelle und haben von daher bewußt auf Quellenangaben verzichtet.
Hinweise zu einzelnen Angaben im Text sind hier zu finden:
a) Zum Zusammenhang Bund-Länder-Finanzausgleich, Flüchtlingsintegration und Autobahnprivatisierung siehe das Protokoll der Bundestagsanhörung vom 13.4.16: https://www.bundestag.de/blob/422722/0c8b4c3b43bd68ce09802d9628798c99/064_protokoll-data.pdf, Aussage von PSts Enak Ferlemann (BMVI): „Der Gesetzentwurf zur Grundgesetzänderung ist ausgefertigt und der Gesetzentwurf zum Gesellschaftsgründungsgesetz ist in Bearbeitung. Die Federführung für diese Gesetze hat das BMVI. Zur Lage: Die Frage der Aufsetzung des Gesetzentwurfs ist Bestandteil der Bund-Länder-Verhandlungen zur Finanzierung der Bund-Länder-Kommunen ab 2019“
https://gemeingut.kunden.heinlein-hosting.de/wordpress/kampagnenbriefe-zur-autobahnprivatisierung-neueste-infos-naechste-termine-und-aktionsideen/
b) 80 Prozent der Menschen in Deutschland sind gegen weitere Privatisierungen (siehe z.B. https://gemeingut.kunden.heinlein-hosting.de/wordpress/schriftliche-stellungnahme-landtagsanhoerung-schleswig-holstein-zu-oepp/):
„Seit 2007 legen das Meinungsforschungsinstitut forsa und dbb beamtenbund und tarifunion jährlich eine umfassende demoskopische Erhebung zu Kernthemen des öffentlichen Dienstes vor. Auf Grundlage dieser Untersuchungen zeichnen sich längerfristige Veränderungen im Urteil der Bürger über die staatlichen Leistungen und deren Garanten ab. Ein wichtiger Teil der Befragung behandelt die Einschätzung zu Privatisierungen. So wird regelmäßig gefragt: Welcher der folgenden Vorschläge, entspricht am ehesten Ihrer Meinung:
1.) Es sollten noch mehr öffentliche Dienstleistungen privatisiert werden
2.) Das Verhältnis zwischen öffentlichen und privaten Dienstleistungen sollte so bleiben wie jetzt
3.) Privatisierte Leistungen sollten wieder in den öffentlichen Dienst überführt werden
Im langjährigen Durchschnitt lehnten eine umfassende Mehrheit der Befragten (ca. 80 Prozent) weitere Privatisierungen ganz ab (2. und 3.). Ein beträchtlicher Anteil (ca. 25 Prozent im langjährigen Durchschnitt) möchte, dass privatisierte Leistungen wieder in den öffentlichen Dienst überführt werden (3.).“