Die angekündigten Ausnahmen bestätigen die fundamentalen Fehler der Reform
Berlin/Himmelskron, den 09.04.2025. CDU/CSU und SPD haben den Koalitionsvertrag unterschrieben. Im Bereich Gesundheitsversorgung einigten sich die Parteien auf die Fortführung der Krankenhausreform, obwohl CDU/CSU vor der Verabschiedung der Reform Ende 2024 harsche Kritik geübt und große Änderungen bei der Machtübernahme angekündigt haben.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin vom Bündnis Klinikrettung kritisiert:
„Die Union, die die Reform im Bundestag abgelehnt hat, das Reformgesetz verkorkst nannte und sie scheitern lassen wollte, macht jetzt einfach mit. Als ob nichts gewesen sei, bescheinigt auch die CDU/CSU im Koalitionspapier der Reform die Möglichkeit „eine qualitative, bedarfsgerechte und praxistaugliche Krankenhauslandschaft“ aufzubauen. Das Gegenteil ist der Fall: Mit dieser Reform soll die Versorgung ausgedünnt und abgebaut werden. Die Kehrtwende der CDU/CSU ist mit ihren Wahlversprechen nicht vereinbar.“
Valentukeviciute weiter: „Entlarvend ist, dass die Koalitionäre Ausnahmen in der Umsetzung der Reform gewähren wollen. Genau daran zeigt sich, dass die Reform eben nicht dafür geeignet ist, eine flächendeckende, bedarfsgerechte Versorgung sicherzustellen. Statt sie notdürftig zu flicken, müsste die Reform ganz neu aufgesetzt werden. Was wir brauchen ist die Einführung der Selbstkostendeckung, eine demokratische Bedarfsplanung und Schluss mit der Gewinnmacherei im Krankenhausbetrieb.“
Klaus Emmerich, Klinikvorstand i.R.: „Den Krankenhauskahlschlag als Ziel verfolgen die Regierungsparteien schon seit Jahrzehnten. Das spart zwar Kosten, hebelt aber das Ziel einer flächendeckenden wohnortnahen klinischen Versorgung in Deutschland aus. Viele Menschen werden kein Allgemeinkrankenhaus einschließlich Basisnotfallversorgung mehr binnen 30 Fahrzeitminuten erreichen. Die kann bei eskalierenden Krankheitsverläufen und Verletzungen lebensentscheidend sein.“
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Hintergrundinfos:
Das Bündnis Klinikrettung hat die Wahlprogramme hinsichtlich der Frage der Krankenhausversorgung ausgewertet: https://www.gemeingut.org/vergleich-der-wahlprogramme-zum-thema-krankenhausversorgung/
In seiner Stellungnahme zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) analysiert das Bündnis Klinikrettung das zentrale Gesetz in Lauterbachs Krankenhausreform. Dabei werden dessen wichtigsten Bestandteile, wie die Einführung von Vorhaltepauschalen und Leistungsgruppen, einer kritischen Prüfung unterzogen und Alternativen vorgeschlagen. Link: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2024/09/2024-09-19_Stellungnahme-Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz_BKR.pdf
Die notwendigen Reformen umfassen die Einführung der Selbstkostendeckung, eine demokratische Bedarfsplanung und ein Verbot der Gewinne sowie eine flächendeckende wohnortnahe Notfallversorgung. Wie das geht, hat das Bündnis Klinikrettung in drei Veröffentlichungen skizziert:
„Selbstkostendeckung der Krankenhäuser Kritik am Fallpauschalensystem und Entwicklung eines alternativen Modells“: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2022/12/2022-10_Studie_Selbstkostendeckung_Buendnis_Klinikrettung_aktualisierte_Ausgabe_2022-12-12.pdf
„Konzept einer bundeseinheitlichen klinischen und ambulanten Notfallversorgung“: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2025/03/2025-03-04-Ambulante-und-klinische-Notfallversorgung-Konzept-Buendnis-Klinikrettung.pdf
„Ja zur besseren Krankenhausstruktur – nein zu Lauterbachs Leveln“: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2023/03/2023-03-13_Buendnis-Klinikrettung_Modell_bedarfsgerechte_Krankenhausstruktur.pdf