Letzten Sonntag berichtete die ARD im „Bericht aus Berlin“ über die geplante Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung. Der kritische und sehenswerte Beitrag von Ulla Fiebig findet sich hier: http://www.tagesschau.de/multimedia/video/video-274999~_bab-sendung-361.html. Auch GiB kommt zu Wort (ab Minute 6:00) – gefolgt von SPD-Fraktionschef Thomas Oppermann. Seine Aussagen stellen eine massive Täuschung der FernsehzuschauerInnen dar, deswegen haben wir die einzelnen Aussagen im Folgenden kommentiert:
Oppermann: „Das Eigentum an den Bundesautobahnen bleibt im öffentlichen Eigentum“, „Der Bund bleibt Eigentümer.“
Kommentar: Das wird seit Weihnachten ständig wiederholt und ist auch schon längst nicht mehr Gegenstand der Auseinandersetzung. Der Satz, dass das Eigentum an den Autobahnen im öffentlichen Eigentum bleibt, schließt aber die zahlreichen Privatisierungsmöglichkeiten weiterhin nicht aus, insbesondere nicht die künftig schrankenlosen Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP), eine Gründungsverschuldung der Infrastrukturgesellschaft und ebenso wenig stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen. Die Infrastrukturgesellschaft kann weiterhin das wirtschaftliche Eigentum an den Straßen anderen übertragen sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben „Dritter“ bedienen. 60 Milliarden Euro oder mehr können jenseits des Bundeshaushalts an versteckten (und teuren) Schulden aufgenommen werden. An dieser Stelle im geplanten Gesetz hat sich seit Weihnachten überhaupt nichts geändert.
Oppermann: „Wir haben auch uns darauf verständigt, dass die Untergesellschaften im Eigentum des Bundes bleiben müssen. Damit ist eine Privatisierung ausgeschlossen“.
Kommentar: Das schließt zahlreiche Privatisierungsmöglichkeiten mit den Tochtergesellschaften weiterhin nicht aus, insbesondere nicht stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen. Die Tochtergesellschaften, ebenso wie die Muttergesellschaft, werden ÖPP-Projekte machen dürfen und das ist die massive Privatisierungsform, die nicht verhindert ist. Schlimmer noch, Oppermann verschweigt diese bekanntlich angestrebte Privatisierungsform.
Oppermann: Auch ein Modell nach dem Vorbild der Deutschen Bahn AG sei ausgeschlossen. Geplant sei eine GmbH, die im alleinigen Eigentum des Bundes bleibe.
Kommentar: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine AG ermöglicht, genau wie bei der Deutschen Bahn AG.
Oppermann: In den Gremien dieser GmbH werden die Mitglieder des Bundestages auch ein Mitspracherecht haben.
Kommentar: „Mitglieder des Bundestages“ haben auch heute ein Mitspracherecht in einem Gremium der Deutschen Bahn AG:
Uwe Beckmeyer und Kirsten Lühmann sitzen im Aufsichtsrat, bewirken aber dort, wie man weiß, so gut wie gar nichts.
Oppermann: „Niemand wird gegen seinen Willen in ein anders Bundesland versetzt.“
Kommentar: Der Bund hat die alleinige Verfahrenshoheit und darf sich einige wenige Beschäftigte aussuchen. Der Bund wird von den genannten 11.000 Beschäftigten ja vielleicht nur 1.500 übernehmen! Die Zahl 1.500 steht zumindest in der Begründung zum Gesetzentwurf. Die Infrastrukturgesellschaft darf sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben „Dritter“ bedienen, sie braucht nicht so viel eigenes Personal. Und die Länder müssen die anderen, deren Aufgaben entfallen, dann betriebsbedingt kündigen.
Oppermann: „Die Gewerkschaften werden mit der Infrastrukturgesellschaft einen Überleitungstarifvertrag verhandeln.“
Kommentar: Was man braucht, ist die gesetzliche Verpflichtung, generell Tarifverträge abzuschließen. Nicht nur Überleitungstarifverträge. Ansonsten stellt sich die Frage: Was kommt nach 2021? Das ist schon sehr bald.
Oppermann: Eine mögliche Erhöhung der Maut sei nur mit der Zustimmung des Bundestags möglich.
Kommentar: Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird die neue Gesellschaft Mautgläubigerin. Der Bundestag hat danach bei einer Erhöhung der Maut kein Mitspracherecht.
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Ein Blick auf die Kommentare zum Beitrag (http://meta.tagesschau.de/id/121940/angst-vor-autobahn-privatisierung-durch-die-hintertuer macht deutlich, wie unbeliebt die geplante Autobahnprivatisierung ist.
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