von Carl Waßmuth
Die Grünen im Berliner Abgeordnetenhaus haben sich in der Frage der Schulprivatisierung bisher weggeduckt. Vielleicht dachte man: „Schulbau? Ist ein SPD-Thema. Privatisierung? Ist ein Thema der Linken.“ Auf Nachfrage von Basis-Aktiven haben sich Grüne nun doch geäußert. Eine Entgegnung.
Die Grünen beginnen mit einer ambivalenten Umarmung:
Die Gemeingut-Aktiven kann man ja prinzipiell nur unterstützen, an dieser Stelle scheinen sie doch etwas über das Ziel hinauszuschießen. Über die gewählte Konstruktion für die Durchführung der (äußerst dringenden) Schulneubauten kann man ja streiten, aber eine verkappte Privatisierung ist das nun wirklich nicht.
Leider doch! Es ist eine formelle Privatisierung. Das haben wir uns nicht ausgedacht, das ergibt sich aus zahlreichen Quellen und vergleichbaren Fällen, steht so auch z.B. im Gabler Wirtschaftslexikon. Eine formelle Privatisierung ist kein Verkauf, hat aber auch schwerwiegende Folgen. Und die müssen diskutiert werden. Wir akzeptieren nicht, dass das einfach mitsamt dem ganzen Begriff geleugnet wird.
Es ist übrigens auffällig, dass keiner aus dem Kreis derer, die dem Vorhaben den Privatisierungscharakter absprechen, dazu bisher ein Argument vorgelegt hat. Man müsste ja sagen können: „Das ist keine Privatisierung – auch keine formelle -, weil …“. Stattdessen wird nur ex cathedra behauptet, es wäre keine. Und das traurige ist, dass das viele mindestens so lange auch glauben werden, bis die Privatisierung umgesetzt ist. Insofern liegt uns nichts daran, hinterher recht gehabt zu haben. Wir wollen die Diskussion jetzt führen, das wird uns aber leider verweigert. Der grüne Justizsenator Behrendt beantwortet uns seit über acht Monaten konsequent unsere Anfragen nicht. Der einzige Weg, eine öffentliche Diskussion zu erreichen, ist deswegen im Moment eine per Volksinitiative erreichte öffentliche Anhörung. Das müsste auch das Parlament wollen: Bürgerinnen und Bürger, die sich so sehr für ein wichtiges Regierungsprojekt interessieren, dass sie eigens ins Abgeordnetenhaus kommen. Die Grüne Abgeordnetenhausfraktion schreibt nichts zu Transparenz, sondern verteidigt die Einbindung der privatrechtlichen HOWOGE:
Die HOWOGE soll eine wichtige Rolle bei der Berliner Schulbauoffensive spielen. Für das Land hat dies entscheidende Vorteile: Die HOWOGE ist flexibler in der Mittelbewirtschaftung als eine Behörde;
… weil sie als privatwirtschaftliches Unternehmen nicht mehr der demokratischen Steuerung unterliegt. Und auch keine Anfrage nach Informationsfreiheitsgesetz beantworten muss …
sie ist beispielsweise nicht dem Jährlichkeitsprinzip unterworfen.
Das Jährlichkeitsprinzip kann die Politik einfach für ihre Vorhaben aufheben, dazu muss nicht privatisiert werden.
Sie ist schneller beim Personal anwerben
Das ist nur bedingt zutreffend: Der ganze Strukturumbau dauert sehr lange, schon jetzt sind anderthalb Jahre weitgehend ungenutzt verstrichen. Bis die HOWOGE Personal einstellt, werden weitere Jahre (!) vergehen, denn vorher sollen erst neue Baustandards erarbeitet und umfangreiche Verträge ausgearbeitet werden. Außerdem hat die HOWOGE gar nicht vor, umfangreich neu einzustellen: nach eigener Auskunft sollen 15 Leute die ganzen Aufgaben nur weiter an Dritte vergeben: an Generalplaner und Generalunternehmer.
und hat mehr Möglichkeiten, übertariflich zu bezahlen
Das Land nutzt derzeit seine Möglichkeiten für bessere Bezahlungen nicht einmal im Ansatz. Bisherige Stellen wurden viel zu niedrig ausgeschrieben. Das könnte man anders machen, siehe Hamburg. Auch gibt es die Möglichkeit der pauschalen Stufenvorwegnahme, wie sie bei Lehrern genutzt wird. Im Effekt bekommt ein neu eingestellter Lehrer 5200 Euro brutto, ein neu eingestellte Ingenieur nur knapp über 3000 Euro! Die Berliner Morgenpost schlagzeilte: „Schulneubau wegen Ingenieursmangel in Gefahr“
und qualifizierte Leute anzulocken und zu halten.
Der öffentliche Dienst hat durchaus Möglichkeiten, qualifizierte Leute anzulocken und zu halten: Unbefristete Arbeitsverträge, Kinder- und Familienfreundlichkeit, Weiterbildung, Teilzeit etc. Wer bei der HOWOGE im Schulbau anfängt, weiß hingegen, dass seine Stelle nach wenigen Jahren notwendigerweise wieder entfällt!
Außerdem kann die HOWOGE, falls nötig, einen Teil der benötigten Summe über Kredite finanzieren, ohne die Einhaltung der Schuldenbremse durch das Land Berlin zu gefährden.
Wenn das Land Probleme mit der Schuldenbremse kommen sieht, ist das dennoch kein Grund, das ausgerechnet beim Schulbau abzuladen. Nicht der Schulbau gefährdet die Einhaltung der Schuldenbremse, sondern die Haushaltspolitik von Rot-Rot-Grün.
Damit die HOWOGE am Finanzmarkt Kredite zu ähnlichen Konditionen aufnehmen kann wie eine Kommune, sind zwei Bedingungen zu erfüllen: einen Plan wie sie diese zurückzahlen kann und eine Sicherheit für die Banken. Die Rückzahlung läuft über die Mietzahlungen für die Schulen durch das Land über die Laufzeit der Kredite hinweg. Und als Sicherheit erhält die HOWOGE für diesen Zeitraum das Erbbaurecht an den Schul-Grundstücken. Um die Kreditkonditionen noch besser zu gestalten, wollen wir die HOWOGE mit mindestens 15% Eigenkapital ausstatten.
Es wird deutlich, dass das alles mit Schulbau selbst nichts zu tun hat. Hier geht es ausschließlich um finanzpolitische und fiskalpolitische Fragen.
Mit dieser Konstruktion macht sich die öffentliche Hand die Vorteile einer privatrechtlichen Organisationsform zunutze.
Und die öffentliche Hand handelt sich die Nachteile einer privatrechtlichen Organisationsform ein. Und die überwiegen in Bereichen der Daseinsvorsorge, das ist in den langen (schmerzlichen) Jahren deutlich geworden, als immer mehr öffentliche Aufgaben privatisiert wurden.
Mit einer Privatisierung hat das nichts zu tun.
Das stimmt nicht, siehe oben. Genau das ist Privatisierung: Die Abgabe vormals öffentlich wahrgenommener Aufgaben an eine privatrechtlichen Organisationsform.
Auch ist keine Beteiligung privater Investoren vorgesehen.
Die Beteiligung privater Investoren wäre eine sogenannte materielle Privatisierung. Nun ist es geradezu üblich, bei formellen Privatisierungen zu beteuern, man wolle natürlich später nicht auch materiell privatisieren. Die Menschen sind diese Dauerlüge aber leid. Allen materiellen Privatisierungen gingen formelle Privatisierungen voraus, und fast immer war das zu diesem Zeitpunkt geleugnet worden.
Aufgabe der Wirtschaft wird vielmehr sein, Schulen zu errichten bzw. zu sanieren.
Es ist keineswegs Aufgabe der Wirtschaft, Schulen zu errichten bzw. zu sanieren, das ist eben durch eine die Verfassung bestimmte Aufgabe der öffentlichen Hand! Privatfirmen können einbezogen werden, wenn es gelingt, ihnen die Bedingungen und die Bezahlung zu liefern, die sie fordern. Wir der Schulbau wie geplant formell privatisiert und Planung an private Generalunternehmer abgegeben, dann liefert man Bedingungen und Bezahlung für die Bauausführung aus, ohne weiter mitbestimmen zu können.
Entscheidend ist: Auftraggeber und Bestimmer sind zu jeder Zeit der Senat und das Abgeordnetenhaus von Berlin,
Auftraggeber und Bestimmer sind schon nicht dasselbe. Ist die öffentliche Hand im Bereich des Schulbaus nur noch Auftraggeber, ist sie davon abhängig, was die Auftragnehmer abliefern. Die „Bestimmung“ wird zur Worthülse, weil ihr dann die Durchsetzungsmöglichkeiten fehlen.
in enger Absprache mit Bezirken, Schulen, Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen.
Die „enge Absprache“ beinhaltet die vollständige Aufgabe der bisherigen Beteiligungs- und Mitbestimmungsstrukturen von Bezirken, Schulen, Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen. An deren Stelle sollen ein vom Senat ausgehandelter Rahmenvertrag treten sowie einzelne, 25 Jahre laufende und unkündbare Mietverträge. Die Miete kann wegen der Finanzkonstruktion nicht gekürzt werden. In der Auseinandersetzung mit der HOWOGE, die eben unter Umständen nicht mehr den Interesen von Bezirken, Schulen, Eltern, Lehrkräften und Schüler*innen folgt, haben diese keine Handhabe, sie dürfen noch nicht einmal die Verträge einsehen, denen sie sich mehrere Jahrzehnte unterwerfen sollen: Diese unterliegen dem Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Der neugegründete landesweite Schulbau-Beirat ist ein zahnloser Tiger, der nicht ansatzweise imstande ist, die sinnvollen Mitsprachestrukturen in Schulen und Bezirken zu ersetzen.
Die Verantwortung für den Betrieb der Schulen ist und bleibt bei den Bezirken.
Was hilft es, wenn die Bezirke die „Verantwortung für den Betrieb der Schulen“ behalten (das steht ohnehin so in der Landesverfassung) – wenn sie nicht mehr imstande sind, diese Verantwortung im Sinne der Eltern, Lehrkräfte und Schüler*innen auszufüllen? Die HOWOGE erhält das wirtschaftliche Eigentum an den Schulen, und damit kann sie bestimmen, was dort passieren darf und was nicht. Sportvereine kostenlos in die Halle lassen? Kuchenbasar auf dem Schulhof? Kostenlose Lehrerparkplätze? Die HOWOGE bestimmt auch über den alten Baumbestand. In Kreuzberg hat sie Anfang des Jahres die Bäume auf dem Schulhof der Gerhart-Hauptman-Schule fällen lassen, ohne Wimpernzucken. Auch die Verwertung der Schule am Abend oder am Wochenende ist Sache der HOWOGE, oder ob ein privater Wachschutz eingesetzt wird. Selbst bestimmte Formen der Gestaltung der Klassenräume werden der Zustimmung der HOWOGE bedürfen.
In einem eigenen Papier hat die Fraktion der Grünen im Abgeordnetenhaus von Berlin ein „grünes Leitbild“ für den Schulneubau festgehalten. Dort heißt es auch, dass die Grünen sich
„die besten, kreativsten Lösungen mit den höchsten ökologische Standards“
wünschen. Die Umsetzung mit der HOWOGE wird das ganz sicher verhindern. Warum? Zum einen darf die HOWOGE von den Bezirken eine sogenannte „Kostenmiete“ verlangen. Das bedeutet: Alles, was an Betriebskosten anfällt, wird in Rechnung gestellt. Solche Kostenmieten sind der reinste Klimakiller: Sie bieten keinerlei Anreiz zur Einsparung, auch nicht von Heizung oder Kühlung. Und was die Standards betrifft: Die HOWOGE schließt einmal einen Rahmenvertrag mit dem Land ab, danach plant sie allein bzw. lässt alleine planen. Und dann steht nur noch die schnelle Fertigstellung im Vordergrund. Die besten, kreativsten Lösungen für hohe ökologische Standards brauchen aber Aufmerksamkeit und Achtsamkeit, und das bedeutet meistens höhere Kosten zu Beginn (die spart man später wieder ein) und längere Planung (die spart man später auch, weil man nicht so schnell sanieren muss). Die HOWOGE würde also für hohe ökologische Standards bestraft (höhere Kosten, spätere Übergabe), ohne die Belohnung zu bekommen – die bekommen die Bezirke, die später Geld und Planung sparen. Das wird nie klappen! So wie es sich abzeichnet, bekommt Berlin schlimme 08/15-Schulen, nicht besser als die vielen „modularen Ergänzungsbauten“ (MEBs), die GOLDBECK Bau überall in der Stadt aufstellen darf. Die MEBs sind weder kreativ noch besonders ökologisch, und irre teuer sind sie obendrein. Davon sollen noch weitere 80 Stück kommen! Wieso verhindern die Grünen das nicht und setzen durch, das stattdessen wirklich nachhaltige Schulen gebaut werden? Die Forderungen oben „beste, kreativsten Lösungen / höchsten ökologische Standards“ erweisen sich als parteipolitische Lyrik, ohne echte Vorstellung vom Schulbau und seinen Realitäten.
Um den Diskurs wirklich auf Augenhöhe führen zu können, müssen wir daher unbedingt die öffentliche Anhörung erreichen!
Wir sind der Auffassung, dass das Thema auch in den Umweltausschuss gehört – 800 Schulgebäude, (bald 860) – das ist eine solch große Chance auf Verringerung des CO2-Ausstosses, das sollte nicht verspielt werden! Um die Anhörung zu erreichen benötigen wir Hilfe: helft Unterschriften sammeln. Bis zum 30. Juni müssen 20.000 (gültige) Unterschriften zusammenkommen. Ladet die Liste herunter, druckt sie mehrfach aus und sammelt in eurem Umfeld.
Es geht in dieser Phase nicht um „ja“ oder „nein“ zu dem Modell, sondern nur um Transparenz und öffentliche Debatte. Aber auch Transparenz und öffentliche Debatte bekommen wir nicht geschenkt, wir müssen dafür kämpfen und – sammeln!