Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e. V.
Am kommenden Montag soll das geplante Krankenhauszukunftsgesetz in einer Anhörung erstmalig öffentlich beraten werden. Den Gesetzentwurf kommentiert Klaus Emmerich, langjähriger Klinikchef und von GiB vorgeschlagener Sachverständiger:
„Mit dem Gesetzentwurf gibt es war vorübergehend zusätzliche Investitionsmittel für Krankenhäuser. Es wird unter anderem aber auch der Bettenabbau gefördert und dem Kliniksterben nichts entgegengesetzt. Ein weiterer Abbau von Klinikbetten ist – auch unter dem Eindruck der Corona-Pandemie – nicht vertretbar. Bei der Finanzierung geht der Entwurf nicht weit genug. Den Krankenhäusern fehlen jährlich drei Milliarden Euro für notwendige Investitionen. Einmalig drei Milliarden bis 2024 – durchschnittlich 0,75 Milliarden pro Jahr – reichen nicht aus.“
GiB hat eine schriftliche Stellungnahme zum Gesetzentwurf verfasst und dem Gesundheitsausschuss des Bundestags zukommen lassen. Durch Geldmangel sind akut Dutzende Krankenhäuser von der Schließung bedroht, vor allem kleinere Häuser in der Fläche. Keine rosige Zukunft für die Krankenhauslandschaft. Und damit macht auch das neue Krankenhauszukunftsgesetz nicht Schluss. Der Gesetzentwurf sieht eine Förderung des Bettenabbaus vor. Und der bereits bestehende Krankenhausstrukturfonds der Bundesregierung zahlt weiterhin Geld für Schließungen. Dazu Laura Valentukeviciute Vorstandsmitglied von GiB:
„Jens Spahn muss zusagen, dass jedes einzelne Krankenhaus erhalten bleibt und finanziert wird. Sein Krankenhauszukunftsgesetz, das nun mit Höchstgeschwindigkeit durch den Bundestag gepeitscht werden soll, lässt kleine und regionale Krankenhäuser, die vor allem unter dem Fallpauschalensystem leiden, weiterhin im Regen stehen und setzt sie der Gefahr der Pleite aus. Es muss Schluss damit sein, dass der Bund weiter Bettenabbau und Kliniksterben finanziell fördert.“
Mit dem vorgesehenen zeitlichen Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens wird eine demokratische Beteiligung nicht gewährleistet. Zwischen der ersten und der letzten Lesung im Bundestag – inklusive einer öffentlichen Anhörung und den Ausschusssitzungen dazwischen – gibt es nur sechs bzw. sieben Werktage. Für eine diesem Gesetz angemessene Debatte wird viel zu wenig Zeit eingeräumt. Beispielsweise umfasst die Liste der geladenen Sachverständigen zur Anhörung 36 Personen, die innerhalb von anderthalb Stunden angehört werden. Und dabei ist die betroffene Bevölkerung durch Vertretungsorgane noch nicht einmal hinreichend einbezogen, obwohl das Gesetz von weitreichender Bedeutung ist. GiB kritisiert daher die Eile und die Zusammenstellung der Sachverständigen aufs schärfste. Auch die Feststellung, dass das Gesetz durch den Bundesrat nicht zustimmungspflichtig sei, können wir nicht nachvollziehen, da die Länder unmittelbar davon betroffen sind.
GiB fordert den Gesundheitsausschuss des Bundestags auf, den Zeitplan zu entzerren und für die Anhörung am kommenden Montag auch einen Sachverständigen einzuladen, der über die Situation von Klinikschließungen insbesondere in ländlichen Regionen sprechen kann. Bisher sind dort zu dieser Frage nur Lobbyisten geladen, die im Sinne der privaten Klinikkonzerne für Krankenhausschließungen werben.
Schriftliche Stellungnahme von GiB zur öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages am 14.9.2020 zum „Entwurf eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG): https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/09/Schriftliche-Stellungnahme_GiB_KHZG_2020-09-14-1.pdf
Klaus Emmerich war bis zum 31.8.2020 Klinikvorstand von zwei ländlichen Krankenhäusern in Bayern. Er veröffentlicht Fachbücher für den Krankenhausbereich, insbesondere zu den Themen Krankenhaussterben, Krankenhaustrategie und klinisches Prozessmanagement.
GiB hat eine bundesweite Petition gegen die Klinikschließungen gestartet: www.gemeingut.org/krankenhausschliessungen-stoppen.
Weitere Hintergrundinformationen: https://www.gemeingut.org/wordpress/krankenhausschliessungen/.