Teil 2: Der Milliarden-Rückkauf
von Carl Waßmuth
Dirk Notheis hat die Kritik an seiner Beteiligung beim Verkauf der EnBW-Anteile des französischen Energieversorgers EDF an das Land Baden-Württemberg als „absurd“ bezeichnet. „Glaubt denn jemand, dass wir ein Mandat annehmen, das nicht mit dem Vergaberecht vereinbar ist?“, sagte Notheis der in Düsseldorf erscheinenden „Rheinischen Post“ (Samstagausgabe). Die baden-württembergische Landesregierung habe Morgan Stanley wegen ihrer Expertise bei der Privatisierung der EDF beauftragt, so Notheis weiter. (Quelle: T-online)
Es ist eine gern vorgebrachte Begründung, dass etwas nicht zu beanstanden ist, weil damit nicht gegen geltendes Recht verstoßen wird. Politische und moralische Fragen sind in so einer Antwort nicht existent. Nun ist diese Antwort aber auch aus einer anderen Sicht billig: Das Vergaberecht ist kein Rechtssektor wie jeder andere. Es gibt dort nicht kleine, mittlere und große Kanzleien. Im Vergaberecht sind nur Großkanzleien tätig, vornehmlich solche, die erst in den vergangenen Jahren von noch größeren US-amerikanischen Rechtsanwaltsfirmen aufgekauft wurden. Es kann nicht einfach eine kleine Bürgerinitiative bei ihrem lokalen Anwalt prüfen lassen, ob hier gegen das Vergaberecht verstoßen wurde. Wenn überhaupt Vergaberechtsverstöße nachgewiesen werden, dann weil eine andere große Firma geklagt hat. Ein solches gegenseitiges Augen-Aushacken ist jedoch enorm selten.
Die Investmentbank Morgan Stanley hat also einen Verkauf angebahnt, der ihr branchenüblich 0,8% des Transaktionsvolumens einbringt. Auch wenn beteuert wird, hier läge die Vergütung „weit darunter“ (Quelle: Berliner Zeitung), so geht es auch bei 0,4% immer noch um knapp 20 Millionen Euro, und auch die sind für Morgan Stanley kein kleiner Auftrag mehr. Schätzt man den Stundensatz der Bank auf 500 Euro pro Stunde, so ergeben sich 5.000 Arbeitstage für den Deal, also Arbeit für zwei Dutzend bestbezahlte Anwälte für ein ganzes Jahr.
Auch wenn der Betrag geheim bleibt, der an die Firma von Mappus‘ Busenfreund geht – so ist es vorgesehen – die 20 oder 40 Millionen Euro werden für die Steuerzahlenden und die Bürgerinnen und Bürger nicht den eigentlichen Ausschlag machen. Gravierender ist die Enteignung durch den eigentlichen Deal. Enteignung? Hier ging es doch um eine Wiederverstaatlichung, wenn auch mit dem kurzfristigen Ziel, die ENBW an die Börse zu bringen? Tatsächlich ist es so, dass nicht nur bei Privatisierungen die vorigen Eigentümer, nämlich die Bevölkerung geschädigt wird. Es gibt einen Kreislauf, der mit der Lebensdauer und dem Wartungs- und Investitionszustand der Infrastruktur zusammenhängt. Dieser Kreislauf geht so: unter Preis verkaufen, über Preis zurückkaufen. Sanieren. Wieder unter Preis verkaufen. Bei den Banken durfte das gerade weltweit beobachtet werden. Dort gibt es jedoch die Drohkulisse eines „systemrelevanten Crashs“, die vielen die Analyse eintrübt. Die Bewertung von Banken fällt zudem nicht nur dem einfachen Bürger schwer. Was ist unter Preis, was über Preis?
Die ersten 25% der EnBW wurden 2000 vom damaligen Ministerpräsidenten Erwin Teufel für 4,7 Milliarden DM verkauft. Ein Anteilschein kostet also, wenn für 45% nun 4,7 Milliarden Euro ausgegeben werden sollen, nur 8,6% mehr als vor 11 Jahren, der Preisanstieg liegt somit sogar unter der Inflationsrate für den Zeitraum. Das Handelsblatt errechnet inflationsbereinigt 45,60 Euro pro Aktie beim Verkauf gegenüber 41,50 Euro pro Aktie beim Rückkauf. Allerdings ist die wichtige Frage zu stellen: Ist die EnBW noch soviel wert? Eine Auskunft gibt der Preis an der Börse: Mappus zahlt immerhin 850 Millionen Euro mehr als den aktuellen Börsenwert der erworbenen Anteile (Quelle: Handelsblatt). Das ist aber nicht alles, was man über den Wert einer Infrastruktur im Bereich der Daseinsvorsorge sagen kann. So können private Anteilinhaber ihre Papiere abstoßen, wenn sich herausstellt, dass aufgrund maroder Infrastruktur die Versorgungssicherheit gefährdet ist. In staatlichem oder öffentlichem Eigentum geht das dann gerade nicht: man muss sanieren. Dass die Versorgungssicherheit ein Problem wird, darauf weisen gleich mehrere Umstände hin:
Zunächst ein Dementi: Am 9.11.2010 hat die Internationale Energieagentur der OECD in der Vorstellung ihres Energieberichts beteuert, dass in Deutschland die Versorgung gesichert ist. Das sollte hellhörig machen angesichts der massiven Stromausfälle in den USA 2003 und in Europa 2005 und 2006, die weitestgehend auf überalterte und schlecht gewartete Infrastruktur zurückgeführt wurden und denen keine großangelegten Sanierungs- und Ausbauprogramme folgten. (Quellen: Stromausfall USA 2003, Stromausfall Europa 2006) Die Hochspannungsleitungen in ganz Deutschland sind stark überaltert. Neuinvestitionen gab es zuletzt kaum, das ständige Flicken kommt in absehbarer Zeit an seine Grenzen. Großausfälle wie 2005 im Münsterland, als 250.000 Menschen tagelang ohne Strom auskommen mussten, werden sich häufen. Die überraschende Bereitschaft von E.On, auf Drängen der europäischen Wettbewerbsbehörde ihr Hochspannungsstromnetz zu verkaufen, weist in die gleiche Richtung – ebenso wie der geringe Erlös von nur 1,1 Milliarden Euro.
„Der Kauf wird nicht zulasten des Steuerzahlers gehen“, sagte Mappus. Die Dividendenzahlungen der EnBW würden „aller Voraussicht“ nach über den Zinskosten der Anleihe liegen, die das Land für den Kauf begeben muss. Daraus wird deutlich: Es werden massiv Schulden gemacht für den Kauf! Und ob die Dividenden dann so sicher sprudeln wie in den vergangenen Jahren, ist mehr als fraglich. Große Einsparungen wie nach der Fusion zum Start der EnBW sind nicht mehr möglich. Das neue Atomgesetz belastet die Energiekonzerne im Vergleich zu den volkswirtschaftlichen Kosten der Endlagerung nur mit lächerlich geringen Beträgen, und dennoch kostet die Brennelementesteuer Geld, für die EnBW über die kommenden 6 Jahre jährlich 440 Millionen Euro, die die Dividende schmälern werden. Dazu kommt die bereits geschilderte Überalterung der Anlagen und Netze. Und ein weiteres Problem ist die zunehmend problematische Struktur des Netzes: EnBW liegt mit einem Atomstromanteil von 57% selbst für die atomfreundliche Bundesregierung weit über dem Bundesdurchschnitt. Der Ausbau von regenerativen Energien, so zögerlich auch immer er kommen mag, wird in Baden-Württemberg mit besonders hohen Ausbaukosten beim Stromnetz verbunden sein.
„Warum wurde ausgerechnet dieses Geschäft ohne öffentliche Ausschreibung oder zumindest die vertrauliche Variante einer Ausschreibung, den sogenannten „Beauty Contest“, abgewickelt? In Deutschland wird selbst der Bau einer Bushaltestelle in einem transparenten Verfahren vergeben.“ – so fragt das Handelsblatt. Die Beantwortung dieser Fragen dürfte viele Bürger interessieren. Es geht um Energie als Gemeingut, um die Versorgungssicherheit und um viel Steuergeld. Überall heißt es, „nach Stuttgart 21“ werde es keine Großprojekte mehr geben, die ohne Bürgerbeteiligung zu machen sind. Der Rückkauf der EnBW-Anteile ist genau das. Weder die Steuerzahlenden, noch die Beschäftigten oder die Stromkunden, noch die von faktischen und potentiellen Umweltschäden Betroffenen durften hier mitreden.
All diese Gruppen außen vor zu halten, es also völlig geheim durchzuziehen – das ging nur mit einem Vertrauten. Dirk Notheis aus dem Dreamteam stand wie gewohnt zur Seite. Denn ein ganz banaler Grund für den völligen Ausschluss von Öffentlichkeit und demokratischer Teilhabe könnte sein, dass es schnell gehe musste – aus Sicht von Stefan Mappus. Denn vielleicht ist er schon in wenigen Monaten nicht mehr Regierungschef.
Nachsatz: Folgen von Stromausfällen im privaten Bereich nach Wikipedia:
- Beleuchtung: Elektrisches Licht, Ampeln, Signale fallen aus. Ebenso elektrische Rolladenantriebe.
- Mobilität: Aufzüge, Skilift, Seilbahn oder Parkhausschranken fallen aus.
- Wärme: Die Heizung/Lüftung bzw. Klimaanlage fällt aus, Elektroheizungen aber auch Öl- und Gas-Zentralheizungen haben ohne elektrischen Strom keine Steuerung, keinen Zündfunken und keine Umwälzpumpe.
- Lebensmittel: Lebensmittel werden im Kühlschrank nicht länger gekühlt und können bei einem längeren Stromausfall zum Verzehr nicht mehr geeignet sein.
- Kochen: Elektroherd, Mikrowelle, Kaffeautomat, Wasserkocher funktionieren ohne den elektrischen Strom nicht.
- Nachrichten: Rundfunk, Fernsehen und Radio funktionieren nicht.
- Kommunikation: Mobilfunk, Festnetz sowie Computer und Internet stehen bei längeren Stromausfällen nur eingeschränkt oder gar nicht zur Verfügung.
- Geld: Hardware und Geldautomaten von Banken sind meistens nicht funktionsfähig.
- Einkaufen: In Supermärkten gibt es meist Einschränkungen, da weder Kassen, noch die Kühlung der Lebensmittel funktionieren.
- Treibstoff: Die meisten Tankstellen haben weder einen Stromerzeuger, noch eine Einspeisevorrichtung für einen Stromerzeuger. Ohne Strom lässt sich der Kraftstoff nicht von den unterirdischen Tanks zu den Zapfsäulen pumpen.
- Wasser: Bei einem längeren Stromausfall fallen Trinkwasseraufbereitung und Abwasserentsorgung aus.
Teil 1: Die Aufsteiger und die Bahnprivatisierung
Carl Waßmuth ist beratender Ingenieur für das Bauwesen. Ein Spezialgebiet seiner Tätigkeit sind sogenannte Freileitungen (Hochspannungsmaste). Carl Waßmuth ist Mitbegründer des Vereins „Gemeingut in BürgerInnenhand“.