Von Herbert Storn, GEW BV Frankfurt
Vorab: Viele SPD-Abgeordnete im Bundestag haben auf die E-Mail-Briefe von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) und anderen Kritikern der ÖPP-Privatisierungsstrategie von Autobahnen und Schulsanierungen reagiert und geantwortet. Das ist nicht selbstverständlich, weil Vergleichbares von Landtagsabgeordneten in Hessen beispielsweise nicht erfolgt ist.
Zunächst: Man kann sich fragen, warum Kritiker der Privatisierungspolitik sich fast nur an SPD und Grüne gewandt haben. Die Antwort liegt wesentlich darin, dass CDU und CSU relativ unverhohlen dafür eintreten, dass für sie ‚Privat vor Staat‘ geht, während in Teilen von SPD und Grünen durchaus auch kritische Stimmen zu hören sind. Dazu werden am Ende weitere Ausführungen gemacht. Und die Linke nimmt überwiegend eine privatisierungskritische Position ein, wenn man von der letztlichen Zustimmung der drei Landesregierungen unter linker Führung oder linker Beteiligung zum Gesetzespaket einschließlich ÖPP einmal absieht.
Zur Argumentation der Mehrheitslinie in der SPD
Die Mehrheits-SPD streitet vehement ab, dass sie mit dem Gesetzespaket zum Länderfinanzausgleich, den Autobahnen und Fernstraßen und zur Schulsanierung mittels ÖPP einer Privatisierungspolitik Vorschub geleistet hat. Dabei werden gleich zwei Argumentationen hintereinander geschaltet. Die erste lautet: Bei ÖPP handele es sich nicht um eine Form der Privatisierung. Falls aber ÖPP doch als Privatisierungsform angesehen würde, würden so viele Einschränkungen gelten, dass ÖPP nicht gewählt würde. Und diese Einschränkungen habe die SPD durchgesetzt. So schreibt der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion Sören Bartol in einem Brief an mich:
„In der Diskussion werden immer wieder zwei Punkte aufgegriffen, die trotz der oben genannten Erfolge in den Verhandlungen dazu führen sollen, dass es sich mit der Gründung der Bundesfernstraßengesellschaft trotzdem um eine Privatisierung handeln solle: die Rechtsform und ÖPP. (…)
Genauso irreführend ist die Behauptung, durch die Zulässigkeit einzelner ÖPP-Projekte werde die Privatisierung eben doch noch ermöglicht. Erstens: Eine öffentlich-private Partnerschaft ist nicht das Gleiche wie Privatisierung.
Aber selbst wenn man das annehmen möchte, gilt zweitens: ÖPP sind immer nur dann erlaubt, wenn sie wirtschaftlicher sind als die herkömmliche Beschaffung (Staat bzw. Gesellschaft bauen und betreiben selbst) – was bei einer effizient arbeitenden neuen Gesellschaft seltener der Fall sein wird als in den jetzigen Strukturen (weswegen beispielsweise die österreichische Autobahngesellschaft ASFINAG kein einziges ÖPP-Projekt macht, obwohl sie könnte). Außerdem haben wir bereits im letzten Jahr durchgesetzt, dass die Systematik der Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bei ÖPP gemeinsam mit dem BRH überarbeitet wurde und die Bedenken des BRH aufgenommen wurden. Alle neuen ÖPP müssen nun nach der neuen Methodik berechnet werden. Drittens und aus meiner Sicht am Wichtigsten: ÖPP bleibt auf Einzelprojekte beschränkt, und durch die von uns durchgesetzte Grundgesetz-Änderung ist es dauerhaft verboten, ein ÖPP-Projekt an das andere zu setzen, bis irgendwann wesentliche Teile des Autobahnnetzes oder des Bundesstraßennetzes in einem Bundesland als ÖPP betrieben werden.“
Dass es sich bei ÖPP um eine langjährige, meist 30 Jahre währende private Bewirtschaftung öffentlicher Güter mit allem, was dazu gehört, handelt, bestreitet niemand ernsthaft, auch wenn in dem Brief der Anschein erweckt wird, man könne es auch anders sehen. Dass die Verträge umfangreich, komplex und vor allem geheim sind, steht einer parlamentarischen Transparenz diametral entgegen. Auch das ist bekannt. ÖPP ist durch die Forfaitierung ein Finanzprodukt, das sich seit den 90er Jahren im Ausland und in der Entwicklungspolitik, seit der Jahrtausendwende auch in Deutschland zunehmender Beliebtheit in der Finanzbranche und bei den globalen Baukonzernen, aber auch bei den Beratern/Lobbyisten erfreut. Bei dem ÖPP-Projekt im Landkreis Offenbach schlagen die Beraterdienstleistungen immerhin mit Beträgen zwischen 16 und 30 Millionen € zu Buche.
ÖPP als Privatisierungsstrategie nicht als solche zu bezeichnen, sondern dies zu leugnen, erschüttert schon für sich allein genommen die Glaubwürdigkeit eines Politikers. Nicht umsonst hat beispielsweise der Frankfurter Oberbürgermeister Feldmann, SPD, Schlussfolgerungen aus den bisherigen Erfahrungen mit ÖPP gezogen und sich darauf festgelegt, dass es in Frankfurt keine weiteren ÖPP-Projekte mehr geben werde.
Das ‚Verdienst‘ der SPD Bundestagsfraktion ist es, ein solches Finanzprodukt mit der Aufnahme ins Grundgesetz gewissermaßen „hoffähig“ gemacht zu haben (zwar einschränkend, aber diese Einschränkung ist, wie noch gezeigt wird, praktisch irrelevant). Das hätten CDU,CSU ohne die SPD wegen der dafür nötigen Zweidrittel-Mehrheit nicht geschafft.
Es stimmt zwar, was Sören Bartol und andere GenossInnen schreiben: ÖPP gab es bei Autobahnprojekten schon seit einiger Zeit. Aber: Jetzt wird ÖPP grundgesetzlich geschützter Bestandteil einer Privatisierungs- und Finanzierungsstrategie, die die faktische Verfügung über eine staatliche Infrastruktur 30 Jahre lang in die Hände privater Unternehmen als ökonomische Nutzer gibt, die Bedingungen der üblichen parlamentarischen Kontrolle so gut wie entzieht, also demokratiefeindlich und in den meisten Fällen teurer ist als die herkömmliche staatliche Verfahrensweise. Und die Einschränkungen in dem o.g. Brief – „nur wenn sie wirtschaftlicher sind als die herkömmliche Beschaffung“ wurden bei den bisherigen Projekten allemal ignoriert!
Keine Behauptungen, sondern dokumentierte Erfahrungen.
Im Fall der ÖPP-Schulsanierung im Landkreis Offenbach in Hessen (bis jetzt das größte PPP-Schulprojekt in Deutschland) wurden sowohl die behaupteten und realen Zahlen als auch die Intransparenz breit diskutiert und dokumentiert. Als um 18,5% günstiger 2001 vom Landrat angepriesen, stellt es sich 2017 als um 47% teurer heraus! Weil dieses Projekt untypischerweise ‚nur‘ auf 15 Jahre angelegt ist (von 2005 – 2020), kann es demnächst noch besser ausgewertet werden. Aber schon jetzt, kurz vor Auslaufen des Projekts, beklagt der Landrat die intransparenten Vorgänge bis zum Schluss.
Auch die Auseinandersetzungen um die ÖPP-Schulprojekte in Frankfurt sind u.a. von der GEW breit und öffentlich geführt und dokumentiert worden, nicht zuletzt auch die ‚Gutachten‘ von ÖPP-nahen Beratungsfirmen. Schon 2008 hat der GEW-Bezirksverband Frankfurt festgestellt: Die PPP-Raten binden 12% der investiven Mittel für nur 2% der PPP-betriebenen Bildungseinrichtungen. Und was die bisherigen Autobahn-ÖPP angeht, so lauten die Zahlen: Auf 3,6 Prozent der Autobahnstrecken gibt es bereits ÖPPs; 8,8 Prozent der für die Autobahnen zur Verfügung stehenden Mittel werden dafür aufgewendet (Lehrstuhl für Infrastruktur-und Immobilienmanagement der TU Braunschweig, 02.03.2016: Bericht zum Forschungsvorhaben „ÖPP- Infrastrukturprojekte und Mittelstand“, http://www.zdb.de/zdb-cms.nsf/res/TUBS_Forschungsbericht_ZDB.pdf/$file/TUBS_Forschungsbericht_ZDB.pdf). Deshalb laufen auch alle Beteuerungen wie die, es sei „keine Privatisierung“, „das Parlament habe weiterhin die Kontrolle über die entsprechenden Ausschüsse“ usw. ins Leere. Schließlich hat auch der DGB nicht ohne Grund festgestellt: „Wenn Bundesrat und Bundestag den Gesetzentwürfen in dieser Form zustimmen, etablieren sie ein neues Geschäftsmodell für die Privatisierung der Daseinsvorsorge und damit für den schleichenden Umbau des Sozialstaates.“
Ein kleiner Exkurs sei an dieser Stelle gestattet: Eine parlamentarische Kontrolle von nicht ganz einfachen ökonomischen Sachverhalten ist ohnehin schon schwierig genug, weil sich viele Abgeordnete auf wenige Experten verlassen müssen. Wenn dann aber von vornherein nur noch Ausschüsse bzw. Gremien von Firmen privater Rechtsform (auch wenn sie zu 100% in staatlichem Eigentum sind) mit Entscheidungen zu befassen sind, wie jetzt in den Gesetzen zu den Autobahnen, werden parlamentarische Entscheidungen noch weiter als ohnehin schon üblich zurückgestutzt. Dies ist wahrlich kein Grund, sich dafür zu begeistern, dass man einiges im Gesetzgebungsverfahren „herausgeholt“ habe.
Die zwei Kernargumente der SPD-Mehrheitsfraktion
Zur Rechtfertigung der Mehrheits-SPD für das Gesetzespaket zu ÖPP werden zwei Kernargumente angeführt. Das ist zum einen die 100-prozentige Eigentümerstruktur der Infrastrukturgesellschaft, zum andern die umfängliche Beschränkung der ÖPP-Projekte. Aus dem Schreiben von Sören Bartol:
„In intensiven und schwierigen Verhandlungen mit CDU/CSU haben wir als SPD-Bundestagsfraktion im parlamentarischen Verfahren zwei weitere Grundgesetz-Änderungen durchgesetzt.
- Eine unmittelbare oder mittelbare Beteiligung Dritter an der Infrastrukturgesellschaft und deren Tochtergesellschaften wird in Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes ausgeschlossen. Damit ist klar: die Gesellschaft bleibt zu 100 Prozent staatlich, null Prozent privat.“
Bereits am 8. Juni 2017 hatte GiB unter Bezug auf Werner Rügemer in einer Antwort auf diese SPD- Argumentation ausgeführt:
„Die Investoren legen ja sowieso keinen Wert darauf, die Autobahnen zu kaufen. Das ist nirgends in der EU der Fall, auch nicht in Frankreich, Spanien und Italien, wo es die privaten Maut-Autobahnen schon länger gibt. Der französische Baukonzern Vinci verdient jährlich 6 Milliarden Euro mit dem Betrieb von Autobahnen – vor allem in Südfrankreich. Der hat noch nie auch nur einen Zentimeter Autobahn gekauft. […] In Deutschland ging es nie um den Verkauf der Autobahnen. Wenn trotzdem jetzt behauptet wird, es gebe keine Privatisierung, dann ist das eine Lüge.“
Tatsächlich hätten Versicherungswirtschaft und Bauindustrie zu Beginn auch nur genau das gefordert, was am Ende auch umgesetzt wurde: Eine Beteiligung privater Partner an der Infrastrukturgesellschaft lehnten sie ab. Eine solche Gesellschaft böte jedoch auf Projektebene viele Möglichkeiten, privates Kapital zu beteiligen. „Öffentlich-private Partnerschaften haben sich bewährt.“ (Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft und Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (2015): Versicherungswirtschaft und Bauindustrie fordern bessere Rahmenbedingungen für Infrastrukturinvestitionen)
Weiter argumentiert Sören Bartol:
„ Ausgeschlossen wird auch eine funktionale Privatisierung durch die Übertragung eigener Aufgaben der Gesellschaft auf Dritte, z.B. durch sogenannte Teilnetz-ÖPP. In Artikel 90 Absatz 2 des Grundgesetzes wird dazu der Satz eingefügt: „Eine Beteiligung Privater im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften ist ausgeschlossen für Streckennetze, die das gesamte Bundesautobahnnetz oder das gesamte Netz sonstiger Bundesfernstraßen in einem Land oder wesentliche Teile davon umfassen.“ Einfachgesetzlich wird geregelt, dass Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) nur auf der Ebene von Einzelprojekten bis maximal 100 Kilometer Länge erfolgen, die nicht räumlich miteinander verbunden sein dürfen.“
Dazu hat Carl Waßmuth von GiB bereits festgestellt:
„Gängige ÖPP-Teilstücke waren bisher nie länger als 75 km, und Netz-ÖPPs hat weltweit noch nie jemand gesehen. Die SPD hätte genauso durchsetzen können, dass Ufos verboten werden.“
Und:
„Die nun als harmlos geltenden Einzel-ÖPPs sind hingegen die grassierende Privatisierungsform, sie haben auch bei Längen bis 100 km Finanzvolumina von über einer Milliarde Euro.“
Und Gerlinde Schermer aus Berlin schrieb an die SPD-Parteitagsdelegierten:
„Nun gibt es weltweit keine einzige „Netz-ÖPP“, denn diese finanzielle Größenordnung würde auch die Kapazität aller Interessenten sprengen. Der Gedanke der „Netz-ÖPP“ diente lediglich dazu, die tatsächlich gewollten ÖPPs harmlos erscheinen zu lassen. Einzelprojekte mit Teilstücken von nicht mehr als 100km, wie es jetzt festgelegt ist. Das ist jedoch sehr großzügig bemessen, das längste bisher in ÖPP ausgeführte Teilstück beträgt 72,5 km – und hat schon für mehr als genug öffentlichen Ärger gesorgt.“
Mit anderen Worten: Ohne SPD wäre der grundgesetzliche Umbau der Autobahn- und Fernstraßenverwaltung gar nicht möglich gewesen. Nachdem man ÖPP in der gegenwärtig praktizierten Form vorangetrieben hat, also eine überteuerte und demokratiefeindliche Finanzierungsform in den Verfassungsrang gehoben hat, zu sagen, wir haben das Schlimmste verhindert, stellt die Dinge doch sehr auf den Kopf.
Carl Waßmuth hat eine ähnliche Argumentation des SPD-Bundestagsabgeordneten und Sprecher des „Seeheimer Kreises“ Kahrs aufgegriffen, wonach die juristische formale Privatisierung nicht das sei, was die meisten Menschen unter „Privatisierung“ verstünden und als Beispiel die Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) angeführt, die schon früher in eine GmbH überführt wurde. Kahrs fragt in seinem Brief an Kritiker: „Droht deswegen die Privatisierung der deutschen Entwicklungshilfe?“ Und Waßmuth antwortet:
„Nun ja, entwicklungspolitische Organisationen wie Oxfam und WEED kritisieren seit Jahren, dass genau das stattfindet. Weltweit wurden schon über eine Billion US-Dollar in Entwicklungshilfe-ÖPPs gelenkt.
Die deutsche GIZ unter ihrer Vorstandsvorsitzenden Tanja Gönner ist mittenmang dabei. Die privatrechtliche GIZ wird parlamentarisch nicht mehr effektiv kontrolliert, und so fließt Steuergeld, das der Entwicklungshilfe gewidmet ist, in Kooperationen, von denen ganz überwiegend oder sogar ausschließlich Private profitieren. Also: Ja, Herr Kahrs, die formale Privatisierung der GIZ hat auf der Projektebene durchaus Effekte einer materiellen Privatisierung.“
Das veranlasst mich zu der Bemerkung: Manche SPD-Abgeordnete haben anscheinend noch nicht gemerkt, dass es sich bei den kritischen Initiativen wie „Gemeingut in BürgerInnenhand“/attac und den von ihnen motivierten Menschen nicht um Laien handelt, denen man so leicht etwas vormachen kann, sondern vielfach um Menschen mit Expertenwissen von den Dingen, zu denen sie Stellung nehmen.
Was ignoriert wird
Bezeichnenderweise wurde in den SPD-Antworten auf zwei Sachverhalte überhaupt nicht eingegangen, obwohl sie in meinem Schreiben vom 29. Mai 2017 an Bundestagsabgeordnete moniert wurden. Ich hatte geschrieben:
„Wie wichtig der noch amtierenden Großen Koalition die funktionale Privatisierung über ÖPP ist, zeigt sich in der weiteren Verankerung von ÖPP bei der Bundesunterstützung zur Schulsanierung finanzschwacher Kommunen (dieser vage Ausdruck soll übrigens ebenfalls ins Grundgesetz, in Form des neuen Art. 104c).
In Verbindung mit der in eine „Beratungsgesellschaft“ umgewandelten „ÖPP-Deutschland-AG“ und dem dramatischen Personalabbau beim Staat wird hier ein „Sachzwang“ geschaffen, der Bund, Länder und Kommunen in die Fänge von Banken und Versicherungen treiben und das in Deutschland in Misskredit geratene ÖPP-Geschäft wieder beleben soll.“
Und weiter in dem Schreiben:
„Denn das ganze Gebilde der Autobahnprivatisierung und die Ideen dahinter stammen aus Gabriels Wirtschaftsministerium. Er hatte die Fratzscher-Kommission eingesetzt, deren Ergebnisse jetzt umgesetzt werden. Und davor hatte schon die Regierung Schröder-Fischer das ÖPP-Beschleunigungsgesetz auf den Weg gebracht. Und diese Art von Privatisierung wurde immer so geräuschlos wie möglich umgesetzt. Es ist ähnlich wie bei den Hartz-Gesetzen. Nur sind die wenigstens öffentlich gehandelt worden.“
Was die zu befürchtende Ausdehnung von ÖPP-Projekten im Bereich der Schulsanierung angeht, so sei auf das Gutachten der GEW im Finanzausschuss am 6.März 2017, vorgetragen von Ansgar Klinger und andere Sachverständige verwiesen. Inzwischen wird in der Öffentlichkeit das Problem der personellen Kapazitäten in den Kommunen breiter zur Kenntnis genommen, welches das Problem der Finanzausstattung noch zusätzlich verschärft. Welche Rolle die umfirmierte „PD – Der Inhouse-Berater der öffentlichen Hand GmbH“ (vormals „ÖPP Deutschland AG“ in diesem Zusammenhang spielt, wird genau zu beobachten sein. Immerhin bekannte sich die neue (nun zu 100% im Staatseigentum befindliche Gesellschaft) auf ihrer Homepage d.J. zu einer beachtlichen Kontinuität:
„PD – Berater der öffentlichen Hand GmbH unterstützt und berät bundesweit öffentliche Auftraggeber bei der Bewertung, Konzeption und Durchführung von Öffentlich-Privaten Partnerschaften. Das Unternehmen wurde im November 2008 unter der Federführung des Bundesministeriums der Finanzen sowie des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung gegründet. Mehr Informationen und Referenzen unter www.pd-g.de/referenzen.“
Auch auf das Argument, dass die SPD bisher in unterschiedlichen Konstellationen ÖPP kontinuierlich befördert hat, wird in den Antwortschreiben nicht eingegangen. So wurde in der SPD-Grünen-Koalition unter Schröder/Fischer 2005 das ÖPP-Beschleunigungsgesetz verabschiedet. Bei wikipedia finden sich umfangreiche Ausführungen zur Lobbytätigkeit der entsprechenden Wirtschaftskreise. „Die langjährigen Monitormitarbeiter Sascha Adamek und Kim Otto berichteten über ihre Recherchen zum Lobbyeinfluss beim Gesetz sowohl in dem ARD-Politikmagazin als auch in ihrem Buch ‚Der gekaufte Staat‘.“ Und Gabriels Wirtschaftsministerium war es, welches das jetzige umstrittene Gesetzespaket zur ÖPP-Privatisierung vorbereitet hat. Auf diesem Hintergrund wird das häufig strapazierte Argument, die SPD habe Schlimmeres verhindert, doch reichlich dünn, um nicht zu sagen, es löst sich auf wie eine Wolke unter Hochdruckeinfluss.
Vielleicht wird ja deshalb mit keiner Silbe darauf eingegangen! Dann müsste man vermutlich einige Debatten grundsätzlicher führen. Vorlagen dazu gäbe es beispielsweise aus dem Bereich der Gewerkschaften. In ihrem Minderheitenvotum zu dem Abschlussbericht der Fratzscher-Kommission haben sie eine Blaupause für eine alternative Politik geliefert. Die wird aber anscheinend ebenfalls nicht zur Kenntnis genommen.
Zum Schluss zu der eingangs gestellten Frage: Warum prallen die Privatisierungsvorwürfe an der CDU/CSU so einfach ab – und warum bleiben sie an der SPD (und den Grünen) kleben?
Es fällt auf, dass die SPD großen Wert darauf legt, nicht als Privatisierungspartei von öffentlichen Gütern zu gelten. Der CDU, CSU scheint dies nicht wichtig zu sein. Die Gründe dürften in den unterschiedlichen wirtschafts- und gesellschaftspolitischen Schwerpunkten und Ideologien liegen. Die CDU in Hessen hatte es am Klarsten in ihrem Wahl- und folgenden Regierungsprogramm für die CDU-FDP-Koalition 2008 – 2013 formuliert:
„Die Konzentration der Landesverwaltung auf ihre Kernaufgaben wollen wir auch künftig konsequent fortführen. Wir werden daher die systematische Überprüfung aller Bereiche der Landesverwaltung auf Privatisierungspotenziale auch in der neuen Legislaturperiode intensiv fortsetzen, … darauf achten, dass das in der Hessischen Gemeindeordnung verankerte Prinzip einer generellen Priorität der Privatwirtschaft eingehalten wird.“
Um gewählt zu werden, nährt die CDU den Mythos oder das ‚Narrativ‘, dass „Private es besser können“ und verweist auf den Erfolg in der Exportpolitik, die ja Deutschland immerhin mehrere Millionen Arbeitslose auf Kosten anderer Länder erspart. Denn die deutschen Exportüberschüsse sind die Defizite der anderen. In der Wirtschaftstheorie nennt man das Beggar-my-Neighbour-Politik. Wenn man das öffentlich mit dem entsprechenden Sachverstand diskutiert, ist es für manche peinlich, wenn es den Defizitländern besonders schlecht geht. Die meisten tun es vermutlich mit einem Schulterzucken ab und greifen zu der ausgesprochenen oder unausgesprochenen Rechtfertigung, dass ‚unsere‘ Waren eben weltweit besser und geschätzter seien, worauf man doch eigentlich stolz sein sollte.
CDU, CSU können also darauf vertrauen, dass die Wähler in diesen beiden Parteien eher die Bewahrer der „Pole-Position“ der deutschen Wirtschaft sehen, weil diese Parteien dies notfalls gnadenlos exerzieren, wie man an den Beispielen Griechenland, EU und 3.Welt sehen kann.
Die SPD dagegen fährt eine selbst gewählte kompliziertere Strategie. Selbstverständlich will sie auch die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft stärken und bekennt sich auch dazu. Schröder war der Prototyp dieser Politik mit den Hartz-Gesetzen, der Leiharbeit und prekären Arbeitsverhältnissen, dem massiven Steuerabbau für Unternehmen und Reiche und der Einführung einer kapitalgedeckten Rente (Riester). Gleichzeitig erhebt die SPD aber formal den Anspruch auf das Markenzeichen des Sozialstaatsgebots und das Gerechtigkeitspostulat. Beides geht nicht ohne weiteres zusammen („Pole-Position“ und Sozialstaat). So haben beispielsweise die massiven Steuersenkungen unter Schröder/Fischer und der komplette Verzicht auf die im Wahlprogramm der SPD noch vorhandenen Steuerkorrekturen während der noch amtierenden Koalition natürlich die Wettbewerbsposition der deutschen Unternehmen verbessert, aber der staatlichen Infrastruktur und dem Sozialstaat die nötigen Mittel entzogen und die Gerechtigkeitsdiskrepanz vergrößert. Und so muss die SPD viel mehr lavieren als die CDU, CSU oder auch die FDP. Dabei verliert die SPD immer wieder aufs Neue ihre Glaubwürdigkeit und erleidet Einbrüche bei Wahlen, wenn nämlich sichtbar wird, ob die mit Hilfe oder auf Drängen der SPD durchgesetzte sozialpolitische Rezeptur eher kosmetisch ist oder mit der Ideologie der CDU ohnehin konform geht. Wo sie die soziale Seite glaubwürdig stärker betont, wie es Ypsilanti in Hessen 2008 mit einer links-tolerierten Regierung vorhatte, erreicht sie in Wahlen bessere Werte und konnte seinerzeit in Hessen mit der CDU gleichziehen.
Woran sieht man, dass aber auch der SPD die „Pole-Position“ der deutschen Unternehmen im Zweifel wichtiger ist als das Sozialstaatsgebot oder das Gerechtigkeitspostulat? Zu nennen sind hier in vorderster Linie die nicht aufgearbeitete und erst recht nicht korrigierte Steuerpolitik unter Schröder/Fischer I und II und das Eintreten für die Verankerung der „Schuldenbremse“ in der Verfassung. Beides zusammen hat faktisch zu einer Unterfinanzierung der staatlichen Aufgaben geführt und damit auch die postulierte „Generationengerechtigkeit“ verhöhnt. Denn es ist sicher nicht generationengerecht, der jüngeren Generation mit dem Triumph einer „schwarzen Null“ eine marode Infrastruktur zu hinterlassen.
Beide finanzpolitischen Weichenstellungen führen übrigens jetzt dazu, dass immer mehr auf ‚Schattenhaushalte‘ ausgewichen wird und eine überteuerte (und angesichts eines Negativzinses absurde) Verschuldungsvariante gewählt wird, nämlich ÖPP.
Zur „Pole-Position“ gehören natürlich auch die Hartzgesetze, weil sie die Arbeitskraftkosten unter Druck gesetzt haben, die Teilprivatisierung der Rente und der spätere Renteneintritt.
Nachtrag:
Schon einen Monat nach der Verabschiedung des Gesetzespakets geht es mit einem neuen ÖPP-Autobahnprojekt weiter, der A-49, übrigens ganz in der Nähe von Sören Bartols Wahlkreis Marburg. Der Bundestag hat Anfang Juli 2017 1,1 Milliarden € für den Lückenschluss von 30 km Länge entsperrt. „Das Geld soll als Anschubteil der A49-Baukosten privaten Autobahninvestoren die öffentlich-private Partnerschaft (ÖPP-Projekt) schmackhaft machen, Konzernen etwa, die hier zusätzlich eigenes Geld anlegen. Ein Betreiber kassiert zudem jährliche Entgelte für seine Dienste,“ schreibt die HNA vom 1.7.2017. Und obwohl der Bundesrechnungshof den vom Bundesverkehrsministerium behaupteten 2,6%-Vorteil von ÖPP bezweifelt und moniert, dass es zehn Jahre nach Vergabe der ersten ÖPP-Projekte immer noch an Daten fehle, hatte die Mehrheit im Haushaltsausschuss des Bundestages kein Problem, die Mittel für ÖPP dennoch freizugeben.
So viel zu den ‚Eingrenzungen‘ von ÖPP durch die SPD.
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