von Jürgen Schutte, Gemeingut in BürgerInnenhand
Der Berliner Volksentscheid vom 13. Februar über die Offenlegung der Verträge und Absprachen über die Berliner Wasseretriebe zeigt Wirkungen, unter anderem im Bundestag. Am 11. April fordete die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen die Bundesregierung auf, für die gesetzliche Regelung der Transparenz von PPP auf Bundesebene vorzulegen. Leistungsbeschreibungen, zugehörige Dokumente und Verträge müssen „grundsätzlich vollständig zugänglich gemacht“ werden. Die eingegangenen finanziellen Verpflichtungen sind als Verschuldung der öffentlichen Hand transparent zu machen. Der öffentliche Auftraggeber müsse schließlich neben den höheren Zinskosten eines privaten Betreibers auch dessen Gewinn bezahlen. Wir habens doch gesagt.
Quelle: Compliance Magazin