Bundesregierung hat Entwurf zur Grundgesetzänderung zum Einstieg in die Autobahnprivatisierung fertig

Bild: GiB. Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags
Bild: GiB. Anhörung im Verkehrsausschuss des Bundestags

Pressemeldung von Gemeingut in BürgerInnenhand

Der Entwurf für eine Grundgesetzänderung ist fertig, der die Einrichtung einer sogenannten Bundesfernstraßengesellschaft ermöglichen soll – das verkündete heute eher beiläufig Staatssekretär Enak Ferlemann im Verkehrsauschuss anläßlich einer öffentlichen Anhörung zum Antrag der Fraktion DIE LINKE „Planungen für die Gründung einer Bundesfernstraßengesellschaft sofort einstellen“.

Die Änderung des Grundgesetzes soll nun innerhalb von drei Monaten bis zur Sommerpause erfolgen. Dazu Carl Waßmuth, Infrastrukturexperte bei Gemeingut:

„Das beabsichtigte Verfahren der Bundesregierung ist völlig undemokratisch: Hier soll auf Vorrat das Grundgesetz geändert werden. Aber niemand darf erfahren, welche Struktur damit geschaffen werden soll. Dabei geht es um 300 Milliarden an Auftrags- und Finanzvolumen für die nächsten 30 Jahre. Die Verfügung über unsere Daseinsvorsorge und über die dafür gewidmeten Steuern und Gebühren darf nicht ohne öffentliche Diskussion im Schnellverfahren an Private abgegeben werden – und schon gar nicht in einer blitzartigen Grundgesetzänderung.“

Das eigentliche Gesetz für die Einsetzung der Gesellschaft kann dann nach Aussage von Ferlemann später erfolgen, eventuell in der nächsten Legislaturperiode.

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) warnt vor dem Einstieg in die Autobahnprivatisierung. Dazu Laura Valentukeviciute, Vorstand bei  Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB):

„Diese Grundgesetzänderung wäre ein Skandal. Zentrales Motiv der Bundesregierung ist, privatem Kapital einen Zugang zu den Autobahnen zu schaffen. Gleichzeitig soll eine Struktur geschaffen werden, deren Schulden nicht unter die Maastricht-Kriterien fallen. Das Grundgesetz würde also geändert, um zu privatisieren und Schulden zu verstecken.“

Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) war in der Bundestagsanhörung mit Carl Waßmuth als Sachverständigem vertreten.
Zur schriftlichen Stellungnahme von GiB:  https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2016/04/Schriftliche-Stellungnahme_GiB_final.pdf

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