Der Bundesrechnungshof (BRH) brachte in die Beratungen zum Bundeshaushalt einen Bericht ein, in dem auch die Finanzierung der Krankenhausreform thematisiert wird. Der BRH stellt fest, dass die Belastung der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) mit der Hälfte der geplanten Kosten für den Strukturumbau unzulässig ist.
Laura Valentukeviciute, Sprecherin vom Bündnis Klinikrettung kommentiert das wie folgt:
„Die Reform ist eine Doppelbelastung für die gesetzlich Versicherten. Sie werden diejenigen sein, die unter der Erosion der Krankenhausversorgung als Folge der Reform zu leiden haben, und oben drauf müssen sie für die Zerstörung ihrer Versorgung auch noch selber zahlen.“
Der Rechnungshof stellt weiter fest: „Die Finanzierung soll über eine Minderung der Zuweisungen an Krankenkassen erfolgen, was zu einem sprunghaften Anstieg der Deckungslücke führen würde.“
Klaus Emmerich, Klinikleiter i.R. kommentiert das wie folgt:
„Schon jetzt gibt es viele Krankenhausschließungen, und die meisten erfolgen wegen der finanziellen Nöte. Der sprunghafte Anstieg der Deckungslücke bedeutet auch den sprunghaften Anstieg der Schließungen. Die versprochene Qualität durch die Reform ist ein Schließungsprogramm ungeheuerlichen Ausmaßes.“
Der Bericht des Bundesrechnungshofs: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2024/09/2024-09_BRH-Bericht-§-88-Absatz-2-BHO-zum-Bundeshaushalt-2025-Entwicklung-Epl.-15.pdf