Berliner Wasserbetriebe: Ist alles offengelegt?
Heidi Kosche, Sprecherin Sonderausschuss Wasserbetriebe, sagt zur Verfassungsbeschwerde von RWE und Veolia: „Die Verfassungsbeschwerde von RWE und Veolia legt den Verdacht nahe, dass noch weitere unveröffentlichte Dokumente existieren. Selbstverständlich haben die Berliner Wasserversorger das Recht, sich bei Gericht Klarheit zu verschaffen. Bisher haben sie aber immer behauptet, dass alles schon ist. Wenn das stimmt, ergibt der jetzt erfolgte rechtliche Schritt keinen Sinn.
Mit dem heutigen Tag werden alle bestehenden Verträge, Nebenabreden und Beschlüsse der Wasserverträge unwirksam, die nicht öffentlich sind. Das regelt das vor einem Jahr in Kraft getretene Gesetz zur Offenlegung der der Berliner Wasserbetriebe.
Die Wasserkundinnen und -Kunden in Berlin haben nach dem in Kraft getretenen Volksgesetz ein Recht auf Transparenz bei den Wasserverträgen.
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