Bundesrechnungshof fordert, Autobahnprivatisierung grundgesetzlich auszuschließen
Der Bundesrechnungshof fordert, die Autobahnprivatisierung grundgesetzlich auszuschließen. Weitreichende Begrenzung von ÖPP würde das Modell faktisch beerdigen. Berlin, den 24.4.2017: In einer aktuellen Stellungnahme weist der Bundesrechnungshof (BRH) darauf hin, dass das gesamte Autobahnnetzes oder Teile funktional privatisiert werden können. Er fordert, dies grundgesetzlich auszuschließen.