12. Juni 2018
Werner Rügemer nimmt in seinem Beitrag „Erpressungsinstrument der Investoren“ die privaten Schiedsgerichte und das neueste Urteil des Europäischen Gerichtshofs unter die Lupe. Werner Rügemer schreibt dazu: „Am 6. März entschied der Europäische Gerichtshof: Die private Schiedsklausel, die im Investitionsschutz-Abkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei enthalten ist, verstößt gegen das Recht der Europäischen Union. […] Mit privaten Schiedsgerichten desavouiert der Staat sein eigenes Justizsystem. Er gibt damit das Rechtsstaats- und Demokratieprinzip auf. […] Der EuGH hat das Finanzierungsinstrument ÖPP nicht erwähnt, weil es im verhandelten Fall keine Rolle spielte. Aber rechtslogisch ist klar: Auch bei ÖPP ist eine nichtöffentliche, private Paralleljustiz mit den rechtsstaatlichen Prinzipien in der EU und in Deutschland nicht vereinbar.“