Schulprivatisierung per Grundgesetz
von Carl Waßmuth In knapp sechs Wochen (am 24. März) will der Bundestag über eine umfangreiche Grundgesetzänderung entscheiden. Kommende Woche findet im Bundestag dazu die erste Lesung statt (am 17.Februar). Das Grundgesetz soll an insgesamt 14 Stellen geändert werden. Dieses enorme Änderungspaket wurde bisher kaum diskutiert, und wenn, dann unter dem Aspekt einer Autobahnprivatisierung, die damit ermöglicht wird. Tatsächlich enthalten die Grundgesetzänderungen zusammen mit dem Begleitgesetz auch einen Baustein, der die Privatisierung im Schulbau enorm beschleunigen könnte. Nachfolgend eine Zusammenstellung der Hintergründe. Hilfe vom Bund für finanzschwachen Gemeinden Ein Begleitgesetz legt fest, dass ÖPP förderfähig ist Die neue ÖPP GmbH …