Am Montag, den 24. April 2017 fand im Bundestag eine öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses statt. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wurde über die Verwaltung öffentlichen Vermögens und dessen Bilanzierung debattiert. Thema war in diesem Zusammenhang auch die von der Bundesregierung für Mai geplante Grundgesetzänderung zur Privatisierung der Autobahnen.
Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. war als externer Sachverständiger für eine öffentliche Anhörung des Haushaltsausschusses in den deutschen Bundestag eingeladen worden, diesmal in Person von GiB-Infrastrukturexperte Carl Waßmuth. Bereits Ende März, am 27.03.2017, konnte GiB seine fachliche Expertise in eine Anhörung des Haushaltsausschusses zur Gründung einer „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“ einbringen. GiB lehnt die Etablierung einer solchen Gesellschaft ab. Sie würde unkontrollierbaren Privatisierungsformen wie Öffentlich-Privaten Partnerschaften (ÖPP) diverse Hintertüren öffnen (siehe auch die schriftliche Stellungnahme hierzu).
In der Sitzung am 24.4.17 ging es nicht ausdrücklich um die Infrastrukturgesellschaft, sie wurde dennoch mehrfach thematisiert. Auf Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen sollte über die Ausgestaltung einer nachhaltigen Haushaltspolitik diskutiert werden. Die aktuelle Nullverschuldung sei Augenwischerei, so die Fraktion. Die Bundesregierungen erstecke Schulden geschickt. Damit die gesetzlich verankerte Schuldenbremse funktionieren könne, müsse die Kameralistik des Bundes daher um eine transparente und ehrliche Bilanzierung des öffentlichen Vermögens ergänzt werden.
Carl Waßmuth bezeichnete die Schuldenbremse sogar als einer der wichtigsten Privatisierungstreiber. Sie behindere nachholende Investitionen. Die Exekutive habe die zuvor sogar bewusst vernachlässigt. Als Ausweg dienen zahlreiche Privatisierungsformen wie ÖPP-Projekte. Konsequenzen sind unter anderem der Verlust der demokratischen Kontrolle und der gesteigerter Einfluss von Kapitalanlegern auf Infrastrukturen. Ein zentrales Projekt der Bundesregierung ist in diesem Zusammenhang die Autobahnreform. Gezielt sollen Schulden ausgelagert werden.
Der Gesetzesentwurf zur Grundgesetzänderung, der die Autobahnprivatisierung ermöglichen würde, soll in drei Wochen, am 17. Mai, in einer nichtöffentlichen Anhörung vorgestellt und beraten werden. Nur zwei Tage später soll er im Bundestag durchgewunken werden. GiB fordert, dass die Abstimmung verschoben und alle neuen Änderungsvorschläge öffentlich gemacht und diskutiert werden.
Dass die fachliche Expertise von GiB in Anhörungen im Bundestag immer öfter erfragt und geschätzt wird zeigt, dass diese Forderungen nicht aus der Luft gegriffen sind. Basisdemokratischer Widerstand ist nun gefragt, um das Privatisierungsprojekt noch zu kippen. In diesem Sinne sind die von GiB bundesweit geplanten Aktionstage eine Möglichkeit, sich einzubringen. Ein wichtiger Mobilisierungstag wird der 1. Mai sein.