Sehr geehrter Herr Dr. Rauhut,
lassen Sie in Ihrer Funktion als Landeskonservator das Sport- und Erholungszentrum (SEZ) in die Berliner Denkmalliste eintragen. Der Erhalt des SEZ liegt wegen seiner geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen und städtebaulichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit und erfüllt damit gleich mehrfach die Anforderungen des Berliner Denkmalschutzgesetzes. Geschichtlich: Im Wettstreit der politischen Systeme wurde das SEZ in Ostberlin als Vorzeigebauwerk erbaut, von einer Westfirma, die dafür undercover einen 1972 aus dem Osten geflüchteten Architekten beauftragte, Günter Reiß. Künstlerisch gelang auf diesem Weg ein ikonisches Werk der Ostmoderne, mit seiner markanten Dachkonstruktion und Farbgebung, den lichtdurchfluteten Innenräumen und elegant ineinandergreifenden Nutzungen. Wissenschaftlich ist das nach der Ölkrise gebaute SEZ für seine Zeit energetisch innovativ, unter anderem wurde die Abwärme der Eisbahn für das Heizen des Schwimmbads genutzt. Städtebaulich stellt das SEZ einen hervorragend gestalteten Übergang vom Volkspark Friedrichshain zur Kreuzung Leninallee/Dimitroffstraße (heute Landsberger Allee/Danziger Straße) und zum dichtbesiedelten Wohngebiet dar.
Sicher wollen Sie sich nicht dem Verdacht aussetzen, die Architektur in Westberlin für erhaltenswürdiger anzusehen als in Ostberlin. Sie haben im Westen den Teufelsberg unter Schutz stellen lassen, das ICC sowie Bauten der Internationalen Bauausstellung von 1987. Im Osten waren es Plattenbauten und einige U-Bahnhöfe – aber nicht das 1981 gebaute SEZ! Wieso nicht? Hat Ihr Vorgesetzter, der Bausenator Christian Gaebler, interveniert? Herr Gaebler will das SEZ abreißen lassen, das ist bekannt. Aber in einer Demokratie darf Denkmalschutz nicht nach Gutsherrenart gewährt oder verweigert werden. Der Denkmalwert des SEZ wurde unter Ihrem Amtsvorgänger 2013 bereits untersucht. Man kam zu der Einschätzung, dass sich aufgrund des Überlieferungszustandes eine Eintragung in die Denkmalliste nicht rechtfertigen lasse. Diese Begründung ist nicht haltbar. Sie bezieht sich nur auf einen der vier Bedeutungsaspekte des SEZ. Darüber hinaus ist das SEZ hervorragend erhalten. Vom vormaligen Eigentümer eingebrachte Einbauten in Leichtbau können ohne Schaden entfernt werden.
Freundlich grüßen
Gemeingut in BürgerInnenhand
und alle Unterzeichner:innen