Frankfurter Rundschau, von Dr. med. Bernd Hontschik.
Ein Urteil mit größter Sprengkraft: Das Bundesverwaltungsgericht entschied sich gegen die Privatisierung eines Weihnachtsmarkts. Das sollte auch für andere Bereiche gelten.
Es ist jetzt Ende September, der Sommer verabschiedet sich, spürbar. Das nächste große Fest ist Weihnachten. Was fällt Ihnen dazu ein? Gutes Essen, Geschenke, Familie, Christmette, Weihnachtsfeier, oder vielleicht Weihnachtsmarkt? Auch vor dem Weihnachtsmarkt, man glaubt es kaum, macht die Privatisierungswelle in unserem Land nicht Halt. In Offenbach etwa wurde die Veranstaltung schon 1997 von der Stadt an einen Verein der örtlichen Einzelhändler verkauft. Das hat einige alteingesessene Marktbeschicker ihren Standplatz gekostet. Das wollten diese aber nicht hinnehmen. Ihre Klage ging bis vor das Bundesverwaltungsgericht und dort bekamen sie bereits vor drei Jahren Recht.
Zum Urteil des Bundesverwaltungsgerichts: http://www.bverwg.de/enid/45ae1496e2afef118d3bcc1c25f459f1,417624655f76696577092d0964657461696c093a09636f6e5f6964092d093132323531093a095f7472636964092d093133333431/Entscheidungen/Entscheidung_8n.html