Schon wieder versucht der Berliner Senat den Willen der BerlinerInnen zu ignorieren. 2009 versuchte der Senat über das Verfassungsgericht das Volksbegehren „Unser Wasser“ mit fadenscheinigen Gründen zu stoppen und scheiterte dabei kläglich! Das Verfassungsgericht stellte das Recht der BürgerInnen zur Meinungsäußerung und sogar zur Entscheidungserzwingung über die „Bedenken“ des Senats. Dieser könne nach dem Volksentscheid seine Kritik vorbringen und gegen den Entscheid klagen. Wie wir wissen, ist das nicht geschehen. Alles heiße Luft, Einschüchterung oder politische Ausschaltung des Volkswillens!
Jetzt versucht die Rot-schwarze Senatsmehrheit wieder einmal diese stumpfen Waffen gegen das S-Bahn-Volksbegehren einzusetzen. Wohl wissend, dass diese auch diesmal nicht stechen werden. Aber mit einem perfiden Ziel: die zeitliche Verzögerung durch Gerichtsprozesse soll den Senatoren genug Raum für Verhandlungen und Entscheidungen zur Privatisierung der Berliner S-Bahn geben.
G.i.B. verurteilt dieses Vorgehen scharf: es ist zutiefst undemokratisch und wirkt den Zielen einer bedarfsorientierten Nahverkehrspolitik massiv entgegen. Deshalb rufen wir die Verantwortlichen auf:
- Ziehen sie die Klage vor dem Verfassungsgericht zurück
- stellen sie sich den Vorschlägen und Einwänden der BürgerInnen
- Respektieren sie die Meinung des Souveräns
- Lassen sie den Volksentscheid „Rettet unsere S-Bahn“ zu