Krankenhauszukunftsgesetz: Die Zukunft der Krankenhäuser darf nicht deren Kahlschlag sein

Abgeordnete haben am Freitag die Chance, Förderungen von Bettenabbau und Klinikschließungen zu beenden

Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand e.V.

Berlin, den 16.09.2020: Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) kritisiert das vorgeschlagene Krankenhauszukunftgesetz (KHZG), weil dadurch Klinikschließungen nicht verhindert und Bettenabau gefördert werden. Im Gesetzesentwurf sieht Bundesgesundheitsminister Jens Spahn nur einen Investitionszuschuss in Höhe von einmalig drei Milliarden Euro vor. Dazu Carl Waßmuth, Vorstandsmitglied von GiB:

„Drei Milliarden Euro für vier Jahre, wenn den Krankenhäusern doch jedes Jahr drei Milliarden Euro fehlen – das wäre eine Katastrophe! Der Investitionsstau beträgt bereits jetzt rund 50 Milliarden Euro. Das Defizit würde jedes Jahr um weitere 2,25 Miliarden Euro steigen – und dann wird auch noch Geld für Bettenabbau gezahlt! Der Bundestag sollte Jens Spahn den unverschämten Gesetzentwurf symbolisch um die Ohren hauen.“

Wie heute bekannt wurde, warnt der Bundesrechnungshof eindringlich vor Schließungen und weist darauf hin, dass schon jetzt für jede zehnte Klinik erhöhte Insolvenzgefahr besteht. Das Wenckebach-Klinikum gehört zu den Krankenhäusern, die von Schließung bedroht sind. Carl Waßmuth:

„Man lässt auch nicht das Wasserwerk pleite gehen und sieht zu, dass allen das Trinkwasser abgedreht wird. Krankenhäuser sind Daseinsvorsorge, wir sind verpflichtet, sie zu erhalten und zu finanzieren!“

Mit einer Aktion vor dem Berliner Wenckebach-Klinikum | Vivantes wird Gemeingut in BürgerInnenhand morgen um 11: 00 Uhr alle Bundestagsabgeordneten aufrufen, bei der Plenarsitzung am Freitag Bettenabbau und Krankenhausschließungen eine Absage zu erteilen.

Am Freitag, den 18. September, finden die zweite und dritte (abschließende) Lesung des „Entwurfs eines Gesetzes für ein Zukunftsprogramm Krankenhäuser (Krankenhauszukunftsgesetz – KHZG)“, BT-Drucksache 19/22126 statt. Der Entwurf wurde von der Großen Koalition eingebracht. GiB hat zum Entwurf kritisch Stellung genommen, ein Gutachter von GiB wurde aber zur öffentlichen Anhörung nicht zugelassen.

Pressekontakt: Carl Waßmuth
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Hintergrund

Deutschlands Krankenhausversorgung steckt tief in der Krise. Immer mehr öffentliche und freigemeinnützige Kliniken schließen, weil sie insolvent sind. Besonders betroffen sind kleine Kliniken in ländlichen Gebieten. Aber auch in den Zentren schreiben öffentliche Kliniken tiefrote Zahlen.

In den letzten 30 Jahren wurden 486 Kliniken geschlossen – mehr als eine Klinik pro Monat. Im gleichen Zeitraum stieg die Zahl der PatientInnen (die Fallzahlen) um 33 Prozent. Möglich wurde das durch eine immer kürzere Verweildauer (1992: 13,3 Tage, 2019: 6,7 Tage).

88 Prozent der Befragten sind laut einer von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) e.V. beauftragten repräsentativen Forsa-Umfrage gegen weitere Krankenhausschließungen.

Wenn es um die Zukunft der Krankenhäuser geht, muss vor allem die Frage der Krankenhausschließungen thematisiert werden und dagegengesteuert werden. Die Krankenhäuser waren bei der ersten Pandemiewelle im März und April 2020 ein unverzichtbarer Baustein zur Bewältigung der Corona-Krise.

Keine Finanzierung von Bettenabbau im KHZG:

Im Gesetzentwurf des Krankenhauszukunftsgesetzes § 19 (S.16 – 17) heißt es: „Nach § 14a Absatz 2 Satz 1 des Krankenhausfinanzierungsgesetzes werden folgende Vorhaben […] gefördert:

– …

– 11. Vorhaben zur Anpassung von Patientenzimmern an die besonderen Behandlungserfordernisse im Fall einer Epidemie, insbesondere durch Umwandlung von Zimmern mit mehr als zwei Betten in Ein- oder Zweibettzimmer, sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt.“

Die Corona-Pandemie wird hiermit dazu benutzt, durch die Umwandlung der Mehrbettzimmer in Ein- oder Zweibettzimmer, die Bettenzahl dauerhaft zu reduzieren. Zu Corona-Zeiten, wo PatientInnen einzeln und isoliert in Zweibettzimmern lagen, wurden in beachtlichem Umfang unbelegte Betten für weitere Corona-PatientInnen freigehalten, Doppelzimmer als Einzelzimmer verwendet und somit geplante stationäre PatientInnenaufenthalte zurückgefahren, z.B. auch wichtige geplante Krebsoperationen verschoben.

Durch den geplanten Abbau von Betten werden die während der Corona-Pandemie entstandenen Wartezeiten auf Behandlungen zum Dauerzustand. Es kann nicht Ziel sein, dass größere Wartezeiten auf notwendige Operationen in Kauf genommen werden, um Kosten im Gesundheitswesen einzusparen. Deswegen fordert GiB den Bundestag auf, den Passus zu § 19 Pos. 11: „… sofern das Vorhaben zu einer entsprechenden Verringerung der Zahl der krankenhausplanerisch festgesetzten Betten führt.“ ersatzlos zu streichen.

Keine Finanzierung von Schließungen im Rahmen des Krankenhausstrukturfonds:

Aktuell werden die Mittel des Krankenhausstrukturfonds zur Finanzierung von Bettenabbau und Krankenhausschließungen eingesetzt. Die bisherigen Mittel aus dem Strukturfonds, die bis 2022 zur Schließung von Krankenhäusern oder Bettenreduzierung verwendet werden, sollten stattdessen umgewidmet und dem Krankenhauszukunftsfonds zugefügt werden.

GiB-Stellungnahme: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/09/Schriftliche-Stellungnahme_GiB_KHZG_2020-09-14-1.pdf

GiB-Flyer „Krankenhausschließungen gefährden Ihre Gesundheit. Zehn Fakten“: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/03/GiB-Flyer_KKH-Schliessungen_gefaehrden_ihre_Gesundheit.pdf

Von GiB beauftragte Forsa-Umfrage: https://www.gemeingut.org/wordpress/wp-content/uploads/2020/06/forsa_39037_f20.0282_Ergebnisbericht-Krankenhausschlie%C3%9Fungen.pdf

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