GiB konfrontiert Berliner Finanzsenator im Fernsehen:
Schuldenbremse bewirkt öffentlich-private Partnerschaften (ÖPP)
Gestern wurde vom Berliner Senat beschlossen, das Nettokreditaufnahmeverbot des Grundgesetzes („Schuldenbremse“) in der Landeshaushaltsordnung zu ergänzen und zu verschärfen. Finansenator Kollatz wurde dazu vom RBB befragt. Brisant war dabei: Kollatz sollte auf die Kritik von GiB antworten, die unmittelbar davor gesendet worden war. Dort hatte Carl Waßmuth darauf hingewiesen, dass die Schuldenbremse zu Schattenhaushalten und Öffentlich-Privaten Partnerschaften führt.
Hier der Beitrag: (nur sieben Tage lang verfügbar).
In einer Pressemeldung hatte Dorothea Härlin, Vorstand von GiB, bereits betont:
„15-Prozent-Senator Kollatz will alle Erkenntnisse der letzten zehn Jahre in den Wind schlagen und das Kreditaufnahmeverbot nun auch noch in der Berliner Haushaltsordnung verankern. Das würde bedeuten: noch weniger Investitionen, noch mehr Privatisierungen.“
Herbert Storn von GiB wies auf die Generationen-ungerechte Wirkung der Schuldenbremse hin:
„Wer Infrastruktur, Bildung und Wissenschaft vernachlässigt, verschuldet sich gegenüber der Gesellschaft, die auf diese Leistungen der Daseinsvorsorge angewiesen ist. Es ist nicht generationengerecht, der jungen Generation ein marodes unterfinanziertes Gemeinwesen zu hinterlassen. Es ist auch unverantwortlich, Umweltschutzinvestitionen wegen einer ‚Schuldenbremse‘ zu unterlassen!“
Ulrich Scholz von GiB erinnerte daran, wer eigentlich durch die Schuldenbremse verdient:
„Mit der ‚Schuldenbremse‘ verdienen sich diejenigen, die noch Geld für Geldanlagen übrig haben, am von allen finanzierten Steuertopf eine goldene Nase. Hinzu kommen die Profiteure der Privatisierung des allgemeinen Eigentums an der Daseinsvorsorge. Die sogenannte Schuldenbremse ist ein Instrument, weiter Reichtum von unten nach oben zu verteilen.“
GiB fordert die Abgeordneten im Berliner Abgeordnetenhaus dazu auf, auf das gesetz in der vorliegenden Form zu verzichten. Infrastrukturen in die Daseinsvorsorge müssen stattdessen von der Schuldenbremse ausgenommen werden – wie Berlin es schon für Grundstücke vorschlägt:
„Dem Land soll es möglich sein, für die dauerhafte Nutzung benötigte Grundstücke auch kreditfinanziert zu erwerben. Mit Blick auf die Schuldenbremse erscheint dies insoweit vertretbar, als der Kreditaufnahme der Erwerb eines Aktivums gegenübersteht; die Transaktion ist aus Sicht der Vermögensbilanz des Landes also neutral.“
GiB fragt: Sind Investitionen in die Infrastrukturen kein Wert? Was für Grundstücke geht, geht für Einrichtungen der Daseinsvorsorge erst recht! Das sollte am besten in einer schonungslose Bilanz nach zehn Jahren „Schuldenbremse“ und Vergötterung der „Schwarzen Null“ diskutiert werden . Gib fordert den Berliner Senat daher auf, ein Symposium zur „Schuldenbremse“ auszurichten, in dem Bürgerinnen und Bürger sich breit beteiligen können.