- Gemeingut in BürgerInnenhand begrüßt, dass der Senat nicht gegen den Volksentscheid klagt
- Konsequenz aus Volksentscheid: sofort die Verhandlungen mit RWE stoppen
Berlin, den 15.02.2011: Der Verein Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB) begrüßt, dass der Senat nicht gegen den Volksentscheid klagt. Bis zur Wahl hatte Rot-Rot noch behauptet, das zur Abstimmung gestellte Gesetz wäre verfassungswidrig. Nun versucht Rot-Rot wieder auf ihre eigenen Wähler zuzugehen. 2,47 Millionen Bürgerinnen und Bürger waren sowohl vom Senat als auch vom Abgeordnetenhaus aufgerufen worden, mit Nein zu stimmen. Diesem Aufruf sind nur knapp 12.200 gefolgt, das sind 0,5 Promille.
Das Ergebnis zu akzeptieren ist nach GiB aber nur ein selbstverständlicher und formaler Schritt. Carl Waßmuth, Sprecher von GiB und Unterstützer des Volksentscheids: „Die wichtigste inhaltliche Konsequenz muss jetzt sein, sofort die Verhandlungen mit RWE zu stoppen. Es verbietet sich, daß eine vertraglich garantierte, aber erwiesen völlig überhöhte Rendite Basis der Rückkaufverhandlung ist. Nach einer erfolgreichen Offenlegung muss erst einmal die juristische Rückabwicklung verfolgt werden. Zudem ist es ein Skandal, dass verhandelt wird, obwohl die Ergebnisse der kartellrechlichen Überprüfungen nicht vorliegen. Geheimverhandlungen kann es generell in dieser Frage nicht mehr geben, das muss nach diesem Volksentscheid klar sein. Zusätzlich ist es gerade die Öffentlichkeit, die die Position der öffentlichen Hand gegenüber den Unternehmen stärkt, die ihr Image auch gegenüber anderen beachten müssen.“
Gemeingut in BürgerInnenhand hatte den Volksentscheid mit der Kampagne „Wollt ihr wissen“ unterstützt. Der Verein wendet sich gegen die fortschreitende Privatisierung der Daseinsvorsorge und setzt sich dafür ein, dass Gemeingüter wie Wasser, Bildung, Mobilität und vieles andere zurück unter demokratische Kontrolle geführt werden.
Für Rückfragen: Carl Waßmuth, 0179 / 7724334