Senat lässt die Katze aus dem Sack – Schulprivatisierung hinter verschlossenen Türen beschlossen!

Pressemitteilung von Gemeingut in BürgerInnenhand (GiB), Weidenweg 37, 10249 Berlin

GiB: Schulprivatisierung in Berlin stoppen!

Berlin, den 07.11.2017: Wie befürchtet will der Senat die sogenannte Schulbauoffensive in großen Teilen über die privatrechtlich organisierte Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE abwickeln. Das ist der Startschuss für die Privatisierung von Schulen und Schulbau in Berlin. Nur die kleineren Vorhaben, die etwa ein Viertel der für die Schulbauoffensive insgesamt veranschlagten 5,5 Milliarden Euro ausmachen, sollen noch in Eigenregie der Bezirke erfolgen.

Der Tagesspiegel zitiert die Bezirksbürgermeister dazu: „Die Schulen müssten gegen einen Weiterverkauf an Dritte „abgeschirmt“ werden. Auch im Falle einer Insolvenz der Howoge müsse sichergestellt sein, dass das Eigentumsrecht an den Schulen an die Bezirke zurückgehe.“ Das bedeutet im Umkehrschluss: Der Senat plant, das Eigentum an zahlreichen bestehenden Schulen und von Schulneubauten in eine privatrechtliche GmbH auszulagern – und die Bezirke wollen dem zustimmen. Dabei machen sie sich damit zu Mietern in den (bisher) eigenen Gebäuden.

Mit diesem Vorgang werden die Schulen aber vor allem erstmals verkaufsfähig gemacht. Ob sie später wirklich verkauft oder in Öffentlich-Private Partnerschaften (ÖPP) überführt werden – darüber entscheidet das Management der GmbH. Und darüber entscheidet eine künftige Regierung – die Zauberlehrlinge von Rot-Rot-Grün haben das dann nicht mehr im Griff.

Das Absurde ist: Wollte heute eine schwarz-gelb-blaue Regierung die Schulen verkaufen, sie würde zwangsläufig scheitern. Dafür gäbe es die Zustimmung der Bezirke nie. Durch die gestern bekannt gewordene Vorbereitung von Rot-Rot-Grün wird es aber möglich, das Schwarz-Gelb-Blau oder wer auch immer so einen Verkauf künftig einfach vornehmen kann.

Hervorgehoben wird, dass es sich um eine Öffentlich-Öffentliche Partnerschaft handele, weil die HOWOGE ein kommunales Unternehmen ist. Das aber ist eine Schummelpackung: Die HOWOGE ist zwar ein kommunales Unternehmen, aber ihre Rechtsform ist privatrechtlich, sie ist eine GmbH. Die Erfahrung zeigt, dass die öffentliche Kontrolle privatrechtlicher Unternehmen, selbst wenn sie im Besitz der öffentlichen Hand sind, nicht ausreichend gegeben ist (erinnert sei an die Berliner Wasserbetriebe oder die Berliner Bankgesellschaft).

Aufgrund des Volumens und fehlender Erfahrungen im Schulbau ist zu befürchten, dass sich die Schulbauoffensive entweder weiter verzögert, weil die HOWOGE massenhaft neues Personal für diese Aufgabe anheuern oder – schlimmer noch – auf Fremdexpertise von General- oder Totalunternehmern zurückgreifen muss, zum Beispiel durch das Eingehen von Partnerschaften mit großen privaten Baukonzernen. So kämen Öffentlich-Private Partnerschaften, die von der Mehrzahl der Bevölkerung abgelehnt werden, durch die Hintertür an die Schulen heran.

Schon die Entscheidung zur Auslagerung von Schulgebäuden und -grundstücken in die HOWOGE wurde hinter verschlossenen Türen getroffen. Kann man unter diesen Umständen darauf vertrauen, dass noch unpopulärere Entscheidungen offen diskutiert werden? Künftig gilt für alle Entscheidungen das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis. Wie wird in fünf oder zehn Jahren über die Sachlage gedacht? Heute sind unsere Schulen noch 100 Prozent öffentlich und somit unverkäuflich. Mit der geplanten Reform kann man sie erstmals in Finanzprodukte umwandeln. Dabei handelt es sich um Einrichtungen der Daseinsvorsorge, die aus Steuergeldern bezahlt wurden und werden!

2 comments

  1. Ein Beispiel aus Zürich ist die Kunsthochschule die aus einer alten Milchfabrik (Toni Areal) umgebaut wurde. Die Gebäude sind nicht in Besitz der öffentlichen Hand sondern bei Investoren. Ebenso sind die ganzen Hausdienste an private Unternehmen ausgelagert worden. Es sind zum Biespiel um die 60 Sicherheitsleute beschäftigt und hunderte Überwachungskameras installiert. Die Hausordung sichert primär das Eigentum der Investoren anstatt freie Kunst zu ermöglichen. Die privaten Eigentümer haben mit der öffentlichen Hand einen 30 jährigen Mietvertrag abgeschlossen so das quasi mit der Sicherheit und rechtlichen Verbindlichkeit der öffentlichen Hand bzw. des Staates über diesen Zeitraum sichere Renditen für das investierte Kapital vorhanden sind. Privatisieren kann man auch in dem alle Prozesse auf Profite untersucht werden. Das erfassen der dafür nötigen Daten wird den Mitarbeitern zusätzlich zur normalen Arbeit aufgezwungen was zu chronischer Überlastung führt. Profitable Prozesse werden dann Stück für Stück ausgelagert (privatisiert) wärend die Verlusteprozesse bei der öffentlichen Hand bleiben…

  2. Pingback:GiB-Infobrief: Kein Freifahrtschein für Schulprivatisierung | Gemeingut

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