Autobahnprivatisierung – Enteignung im Auftrag der Banken

Stefan Körzell (DGB-Bundesvorstand), Gerlinde Schermer (SPD-Bundesparteitagsdelegierte), Nils Kammradt (ver.di) Frederik Moch (DGB) am 23.02.2017

Ein Kommentar zur geplanten Grundgesetzänderungen Ende Mai 2017

 von Gerlinde Schermer

Die bewusst herbeigeführte Verarmung öffentlicher Haushalte bei gleichzeitiger Einführung der Begrenzung der Neuverschuldung für die Haushalte von Bund und Ländern führte dazu, dass klamme Kommunen entweder nicht investieren konnten (Investitionsstau) oder ÖPP-Projekte verstärkt als alternative Finanzierungsmodelle für nötige Investitionen eingesetzt wurden. Insbesondere dann, wenn eine kreditfinanzierte konventionelle Umsetzung der gleichen geplanten Maßnahme eine gegen das Grundgesetz bzw. entsprechendes Landesrecht verstoßene Neuverschuldung zur Folge gehabt hätte. Künftige Haushalte wrden jedoch bei diesen ÖPP-Projekten durch die vertraglich eingegangene Verpflichtung der öffentlichen Hand zur Zahlung von Nutzungsentgelten in gleicher oder ähnlicher Art wie durch Zins- und Tilgungszahlungsverpflichtungen gebunden bzw. belastet.

Was ist der Sinn von ÖPP

  1. Bei ÖPP werden Kredite, die immer aufgenommen werden müssen um zu bauen und zu sanieren, nicht vom Staat sondern von den Privaten aufgenommen, die dafür mehr Sollzinsen zahlen müssen als der Staat. (Sie könnten ja Pleite gehen!) Diese Schulden der Privaten bei den Banken werden nicht zu den Staatsschulden der Bundesrepublik gezählt! (ÖPP- Buchungstrick)
  2. Bei ÖPP kapert sich der private „Partner“ per 30 Jahres-Vertrag den Staat als Geldeintreiber für die garantierten Renditen (Habenzinsen) und lässt zusätzlich die teureren Sollzinsen für die Kredite die NutzerInnen bezahlen. Für Konzessionierungen im Bereich Fernstraßen ist kennzeichnend, dass der Private mit der Leistungserstellung nach ÖPP-Vertrag betraut wird und als Gegenleistung keine Vergütung, sondern vielmehr das Recht zur Erhebung und Vereinnahmung einer Maut übertragen bekommt.
  3. ÖPP-Verträge sind nie öffentlich sondern immer geheim, erst Recht nicht bevor sie geschlossen werden. Auch wenn es um den Kernbereich der Daseinsvorsorge geht (Wasser/Straßen), werden sie als Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse eingestuft. Verrat (auch wenn er im Interesse des Gemeinwohls geschehen sollte) ist bei Strafe verboten!

Wir sehen also klar, wer die Gewinner von ÖPP-Projektensind und wer die Verlierer! Deshalb lehnen die Bundesrechnungshöfe unisono ÖPP ab. Die Bundesregierung wischt diese Kritik beiseite und verfolgt ihr Ziel. Das Ziel heißt: Privatisierung! Die BürgerInnen aber dürfen das nicht wissen, bevor der große Deal zu ihren Lasten beschlossen ist!

Die Vorschläge der Regierung von CDU und SPD zur Autobahn

 Die Bundesregierung hat ihre Gesetzesvorhaben im Dezember 2016 in den Bundestag zur Beratung eingebracht, die angestrebte  Beschlussfassung soll im Mai erfolgen. Gelingt das mit den Stimmen von SPD und CDU, ist die Bundesregierung dem oben beschrieben Ziel beträchtlich näher gekommen. Die Gesetzesentwürfe Drucksache 18/11131 ändert das Grundgesetz an 13 Stellen, die Drucksache 18/11135 regelt den Ausstieg aus dem alten Länderfinanzausgleich (Erpressungspotential des Bundes), die dazugehörigen „Begleitgesetze“ wie das InfrGG regeln – oder lassen zu, dass über Volkseigentum die Banken bestimmen. 

Was steht in den Entwürfen der Regierung ?

Es soll eine neue Gesellschaft  „zwingend“ im privaten Recht gegründet werden. Man hätte ja auch das öffentliche Recht wählen können – aber NEIN – das wollen sie gerade nicht! Die Rechtsform soll eine GmbH sein, die nach 4 Jahren (zwingende Evaluierungspflicht im Gesetz) auch in eine Aktiengesellschaft umgewandelt werden kann. Eine parlamentarische Mitwirkung daran ist im Gesetz nicht vorgesehen. Was heißt, das kann dann die Bundesregierung allein machen.

Würden die Gesetze nicht verändert und so verabschiedet, dann würden die Schulden der neuen Bundesfernstraßengesellschaft im Sinne der europäischen Schuldenbremse NICHT dem Staat BRD zugerechnet.

 Das Ziel: Investieren, ohne dass die Schulden, für die der Staat bürgt, sichtbar sind, wäre so erreicht. Die Umverteilung von unten nach oben auch. Die Banken jubeln. Wir zahlen! Dafür also wird in die Verfassung – in dasas Grundgesetz – eingegriffen. Mit schwerwiegenden Folgen für das Gemeinwesen und zum Schaden des Gemeinwohls.

Wie genau soll das gehen?

Die Änderung im Grundgesetz Art. 90 GG soll zukünftig die privatrechtliche Gesellschaft legitimieren, unbegrenzt Kredite aufzunehmen,die Mauthöhe zu bestimmen und die Abgeordneten sollen zustimmen, sich selbst zu entmachten. Im Grundgesetz soll zukünftig stehen:

„(1) Der Bund ist Eigentümer der Bundesautobahnen und sonstigen Bundesstraßen des Fernverkehrs. Das Eigentum ist unveräußerlich.“

„(2) Die Verwaltung der Bundesautobahnen wird in Bundesverwaltung geführt. Der Bund kann sich zur Erledigung seiner Aufgaben einer Gesellschaft privaten Rechts bedienen. Diese Gesellschaft steht im unveräußerlichen Eigentum des Bundes. Das Nähere regelt ein Bundesgesetz“

Damit findet eine Übereignung des Gemeineigentums an den Autobahnen an die Banken statt. 

Wie das, da steht doch „unveräußerliches Eigentum“ klingt doch nicht schlecht, oder? Das geht so: Wieviel bezahlt die private Gesellschaft für das wirtschaftliche Recht, Nutzen aus den Autobahnen zu ziehen an den Bund?  Der privaten Gesellschaft wird lt. Gesetzentwurf der Nießbrauch (und weitere Rechte) an den Autobahnen eingeräumt. Der Nießbrauch bedeutet das unbeschränkte Recht zur Fruchtziehung. Der eingeräumte Nießbrauch ist also die (vermögens-) rechtliche Grundlage dafür, dass die Autobahn – Gesellschaft Nutzungsentgelte (insbesondere die LKW Maut und Infrastrukturabgabe = PKW Maut) vereinnahmen kann. Sie besitzen quasi dann die Autobahnen, denn ein Rückkauf ist unbezahlbar. Für so einen Nießbrauch ist Entgelt zu zahlen! Es wird also  einen Geldfluss von der privaten Gesellschaft an den Bund geben. Im Gesetz selbst ist aber nicht geregelt, dass dieses Rechtsgeschäft öffentlich bekannt gemacht werden muss!  Im Gesetz steht auch nicht wie viel Geld fließen soll und wer das regelt. Das „Schweigen“ hat kompetenzrechtlich zur Folge, dass die Gestaltung und die Bestimmung der Konditionen bei der Bundesregierung liegen- nicht beim Parlament.  Das ist politisch brisant,  Denn hier findet die Enteignung der Bürgerinnen und Bürger statt. Die Banken haben über die Kredite der Gesellschaft nun Zugriff auf unser Eigentum.

Nochmal, weil es so wichtig ist: Die private Gesellschaft soll das wirtschaftliche Eigentum und den Nießbrauch daran – gegen Geld – übertragen bekommen. Damit sie das bezahlen kann, muss die neue Gesellschaft Kredite (Fremdkapital) aufnehmen. Das führt zu einer erheblichen Gründungsverschuldung der Gesellschaft und (wie praktisch für Herrn Schäuble) zur Auslagerung der Schulden dieser Gesellschaft aus dem öffentlichen Haushalt. Was sind die Autobahnen (heute Gemeineigentum)  wert und wie viel soll diese Gesellschaft für den Nießbrauch zahlen? 150 Mrd. Euro oder mehr? Das erinnert an die Treuhand! Die Gesellschaft finanziert ca. 76% des Betrages mit Fremdkapital, was sie bei Banken holt. Die haben nun sichere Zinseinnahmen. Die Gesellschaft aber ist mit 76% verschuldet und muss viel Geld der zukünftigen Mauteinnahmen,   „Infrastrukturabgabe“ genannt,  dauerhaft für diese Zinsausgaben an Banken verschwenden! Die Gesellschaft soll sich aber bald selbst tragen- also muss die Maut zwingend steigen! Die Maut wird absichtsvoll nicht „Steuer“ genannt, denn eine Infrastruktursteuer müsste in den Bundeshaushalt fließen über deren Verwendung die Abgeordneten bestimmen. Übersetzt heißt das: Die Bürgerinnen und Bürger werden ihres Eigentums beraubt und müssen hinterher dafür eine „Infrastruktursteuer“ zahlen. Die Gewinner sind: Die Banken und Anleger.

 Die Bundesregierung sieht vor, die Bundesfernstraßengesellschaft in Phasen aufzubauen.

Phase 0:

Übertragung der Verwaltung der Bundesautobahnen von den Ländern auf die Gesellschaft

Phase 1:

Betriebsbeginn der Gesellschaft

Phase 2:

Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Autobahnen auf die Gesellschaft (Gründungsverschuldung)

Phase 3:

Die private Gesellschaft als „Infrastrukturanbieterin“. Die Gesellschaft soll ab 1.1.2021 die Einnahmen für das in ihrer Zuständigkeit liegende Streckennetz aus eigenem Recht erhalten. Die Bundesfernstraßengesellschaft darf private Dritte ausdrücklich einschalten. Damit sind Öffentlich-Private Partnerschaften ausdrücklich möglich.

Fazit:  Die Gesellschaft ist mit ihrer Gründung verschuldet und an den Straßen ist noch nichts passiert. Dazu kommen dann noch teure ÖPP-Verträge und das Aushebeln  von ArbeitnehmerInnenrechten für die eigentliche Arbeit an den Straßen.

Zentralisierung und Entmachtung von Abgeordneten, so steht es im Entwurf von Merkel, Schäuble und Gabriel

  1. Die neue Gesellschaft liegt in der Hand der Exekutive, also der Regierung, der Bundestag wird lediglich „unterrichtet“. Mit der Übertragung der Aufgabe an diese Gesellschaft entfallen verwaltungsspezifische Steuerungsinstrumente. Neue gibt es nicht.
  2. Im „Begleitgesetz“ steht, wer in der Gesellschaft lt. Bundesregierung bestimmen soll. Die Regierung ist dort durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur vertreten.
  3. Der privatrechtlichen Infrastrukturgesellschaft werden ab 1.1.2021 Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung und vermögensmäßige Verwaltung und der Finanzierung der Bundesautobahnen übertragen. Und „sofern die Aufgaben der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft auf die Gesellschaft privaten Rechts übertragen werden, ist diese auch für das Finanzmanagement für die Bundesstraßen zuständig.“
  4. Das neue Gesetz sieht weder auf Verfassungs- noch auf Gesetzesebene eine Staatsgarantie für die Schulden der Gesellschaft vor, was Privatisierungen erlaubt und die Kapitalkosten (Sollzinsen) die der Nutzer / die Nutzerin  zu zahlen hat, nach oben treibt..

 Was enthält der Entwurf der Regierung (absichtsvoll) nicht?

 Die Gesetzesentwürfe enthalten keine spezifischen Regelungsrechte für die Prüfung durch die Bundesrechnungshöfe, was insbesondere vor möglichen Entscheidungen der Gesellschaft für explizit erlaubte ÖPP-Verträge der Tochtergesellschaften wichtig wäre.

  • Das „Schweigen“ im Gesetz lässt für die zukünftige Regierung offen, wo die Entscheidungen über die Finanzierungs- und Realisierungspläne getroffen werden (das Parlament ist „draußen“). Die Kompetenzverlagerung vom Bundestag auf die private Gesellschaft ist umfassend. Die privatrechtlich verfasste Gesellschaft entscheidet damit über Verteilungsfragen. Das Parlament darf nur den „Bedarfsplan“ beschließen. Die private Gesellschaft ist aber nicht gesetzlich an den vom Parlament beschlossenen „Bedarfspan“ gebunden.  Hinsichtlich der Ausgaben für Planung, Bau, Erhaltung und Betreibung und der Entscheidung, was nötig ist oder zuerst gebaut wird, ist der Bundestag entmachtet.
  • Einfluss hat der Bundestag zukünftig nur dann, wenn er extra Geld aus dem Bundeshaushalt zuschießt.
  • Die Infrastrukturgesellschaft ist per Gesetz NICHT zur Transparenz
  • Die Entwürfe der Regierung legen sich nicht auf ein bestimmtes Geschäfts- und Finanzierungsmodell fest. Es erfolgt insbesondere keine Festlegung zur künftigen Investitionsfinanzierung. Damit ist alles möglich- auch ÖPP.
  • Das „Schweigen“ des Gesetzes zur Höhe der Kreditaufnahme der Gesellschaft hat zur Folge, dass der Gesellschaft bei der Aufnahme von Krediten weder verfassungs- noch gesetzesrechtliche Schranken gesetzt sind. Es wäre also eine unbeschränkte Verschuldung der Gesellschaft möglich (die Sicherheit dafür sind die Autobahnen, an denen die private Gesellschaft den Nießbrauch erwirbt).
  • Auch eine Auslagerung dieser Schulden aus dem öffentlichen Bundeshaushalt wäre möglich und zwar durch den mit Fremdkapital finanzierten Erwerb des Nießbrauchrechts an den Bundesautobahnen durch die private Gesellschaft vom Staat.

Wohin geht die Reise?  Zielzustand der privaten Gesellschaft ist es, vollständig nutzerfinanziert zu werden (perspektivisch ein sich tragendes Geschäftsmodell). Der deutsche Michel soll also alles (zusätzlich) zur Steuer- und Abgabenbelastung zahlen. Das trifft auch die, die so wenig haben, dass sie gar keine Steuern zahlen.

Die HelferInnen und die Summen

 Die „Fratzscherkommission“, einberufen von Wirtschaftsminister Gabriel, befürwortet das Modell: „Investieren bei Einhaltung der ‚Schuldenbremse‘“, obwohl die Schulden ja doch da sind. In Ihrem Abschlussbericht 2015 rechnen sie wie folgt: Ab dem Jahr 2016 werden nicht nur die Mauteinnahmen, sondern sämtliche Mittel des Bundesfernstraßenbaus durch die VIAG bewirtschaftet. 2013 waren das 46 Mrd. € (8,5 Mrd. € KFZ Steuer; 32,9 Mrd. € Energiesteuer, ehemals Mineralölsteuer) und 4,4 Mrd. € LKW Maut, deren Ausweitung gerade beschlossen wurde. Damit steigen die LKW Einnahmen um ca. 380 Millionen € im Jahr. Die geplante PKW Maut ca. 3 Mrd. € noch nicht gerechnet. Dieses Geld fließt dann ab der Gründung der neuen privaten Gesellschaft zu. Gewaltige Summen also. Darüber wird nicht gesprochen!

Die SPD-Fraktion will was – aber was?

 Die SPD-Fraktion möchte – anders als ihre eigenen Regierungsmitglieder und ihr ehemaliger Parteivorsitzender-  in den Gesetzen ermöglichen,

  1. dass funktionale Privatisierungen ausgeschlossen sind,
  2. dass ÖPP für die Zukunft insgesamt ausgeschlossen werden
  3. dass die Beteiligung privater Dritter an möglichen Tochtergesellschaften ausgeschlossen wird
  4. dass Recht der Gesellschaft zur Kreditaufnahme ausgeschlossen oder zumindest begrenzt wird. Altschulden sollen der Gesellschaft nicht übertragen werden und die Gesellschaft soll keinesfalls darauf ausgerichtet werden, Schulden aufnehmen zu können, die im Sinne der Maastricht-Kriterien nicht der BRD zugerechnet werden (was das Ziel bei allen ÖPP Verträgen ist).

Normale auch bisher übliche konventionelle Auftragsvergabe, also wenn bei Straßenbauvorhaben private Unternehmen z.B. mit Bau- und Planungsleitungen beauftragt werden, sollen weiter möglich sein. Doch wie will die SPD Fraktion das bis Mai auf Verfassungsebene durchsetzen? Wie und wann wollen die Abgeordneten die Änderungsvorschläge der SPD in den Gesetzen öffentlich diskutieren. Gibt es dann noch Möglichkeiten der Änderung? Die CDU/SPD Bundesregierung hat an vielen Stellen in dem Gesetzesentwurf ÖPP möglich gemacht. Politisch war ÖPP mal das erklärte Ziel der Bundes-SPD, die dafür eigens „ÖPP Beschleunigungsgesetze“ unter Schröder unter Müntefering beschlossen hat, die noch heute gültig sind. Eine politische Abkehr davon wurde bisher nicht öffentlich gemacht! Erfolgt sie nicht von prominenter Stelle in der Öffentlichkeit bis Mai 2017, ist sie auch nicht glaubwürdig und wird auch nicht umgesetzt. Das wäre also eine Täuschung. Die Glaubwürdigkeit dahin!

Es gibt nur einen Weg: Die Grundgesetzänderungen für die Infrastrukturgesellschaft Autobahn sind abzulehnen. Der Hoffnungsträger für Gerechtigkeit und Mobilisierung der Basis für einen SPD-Kanzler Martin Schulz muss also bald Farbe bekennen!

 

Gerlinde Schermer ist SPD-Bundesparteitagsdelegierte und Initiatorin des Aufrufs „SPD: Autobahnprivatisierung ablehnen!“, den schon 33.000 SPD-Mitglieder unterschrieben haben (Stand  4.5.2017).

 

2 comments

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