Mogelpackung: Privatisierung ist doch nicht ausgeschlossen.

Entgegen den Behauptungen, Privatisierung sei „ausgeschlossen“ oder eine „doppelte Privatisierungsbremse“ eingebaut, werden mit der geplanten Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz Strukturen geschaffen, die eine Privatisierung gezielt und umfangreich ermöglichen. Künftige Privatisierungsmöglichkeiten wären:
Verkauf von Tochterfirmen und Beteiligung an Tochterfirmen
Unbegrenzter Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP)
Stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen („Mezzanine-Kapital“)
Unbeschränkte Aufnahme von Fremdkapital, das direkt oder indirekt über den Bundeshaushalt besichert wird

Entgegen den Behauptungen, Privatisierung sei „ausgeschlossen“ oder eine „doppelte Privatisierungsbremse“ eingebaut, werden mit der geplanten Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz Strukturen geschaffen, die eine Privatisierung gezielt und umfangreich ermöglichen. Künftige Privatisierungsmöglichkeiten wären:
Verkauf von Tochterfirmen und Beteiligung an Tochterfirmen
Unbegrenzter Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP)
Stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen („Mezzanine-Kapital“)
Unbeschränkte Aufnahme von Fremdkapital, das direkt oder indirekt über den Bundeshaushalt besichert wird

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