Entgegen den Behauptungen, Privatisierung sei „ausgeschlossen“ oder eine „doppelte Privatisierungsbremse“ eingebaut, werden mit der geplanten Grundgesetzänderung samt Begleitgesetz Strukturen geschaffen, die eine Privatisierung gezielt und umfangreich ermöglichen. Künftige Privatisierungsmöglichkeiten wären:
Verkauf von Tochterfirmen und Beteiligung an Tochterfirmen
Unbegrenzter Einsatz öffentlich-privater Partnerschaften (ÖPP)
Stille Beteiligungen und andere eigenkapitalähnliche Anlageformen („Mezzanine-Kapital“)
Unbeschränkte Aufnahme von Fremdkapital, das direkt oder indirekt über den Bundeshaushalt besichert wird