Zehn Fakten zur geplanten Grundgesetzänderung und Autobahnprivatisierung.

Die Bundesregierung strebt eine Reform der Autobahnverwaltung an. Vorgeschlagen wird eine zentrale „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“. Sie soll privates Kapital einbeziehen dürfen, im Privatrecht verfasst sein und später die Maut erheben. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dabei zugesichert, dass jede Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen würde. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache.

Die Bundesregierung strebt eine Reform der Autobahnverwaltung an. Vorgeschlagen wird eine zentrale „Infrastrukturgesellschaft Verkehr“. Sie soll privates Kapital einbeziehen dürfen, im Privatrecht verfasst sein und später die Maut erheben. Den Bürgerinnen und Bürgern wird dabei zugesichert, dass jede Privatisierung der Autobahnen ausgeschlossen würde. Die Fakten sprechen aber eine andere Sprache.

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